09.09.2023, Daniel von Siebenthal
Gsteig sollte nicht als Sündenbock dargestellt werden. Das Problem hier war der Abstimmungsmodus, welcher hoch riskant war. Wenn es bei einer Vorlage nicht mehr möglich ist Nein (oder Ja) zu sagen, haben wir ein Problem. Dass Gsteiger sich in einem allenfalls neuen Spital Zweisimmen behandeln lassen können ist selbstverständlich. In einer funktionierenden Demokratie werden "unterlegene" mit den "Gewinnern" mitgenommen. Die Finanzierungsfrage ist der Preis einer riskanten Abstimmung und darf nicht den Gsteigern angelastet werden.
08.09.2023, Tamara Gröflin-Ziörjen
Ich finde es de sehr wichtig dass das Gesundheitswesen wegen dem Akutspital gut durch dachte wird. Denn es braucht es. Ich finde einfach nicht richtig dass die Gemeinde Gsteig kein Beitrag leisten muss und es übernommen wird. Eigentlich sollten die Gemeinde dann ins Welschland oder nach Thun. Freundliche Grüsse und ich bin froh über diesen Entschluss.
07.09.2023, markus Hostettler
Das ist die richtige Antwort der 6 zustimmenden Gemeinden! Die Abstimmungen vom 25. August waren bekanntlich 7 unterschiedliche kommunale Finanzvorlagen – der Vorbehalt der Einstimmigkeit betraf die Gesamtfinanzierung. Wenn die 6 Gemeinden den verweigerten Beitrag der Gemeinde Gsteig mit übernehmen wollen, dürfen sie über die neuen Finanzvorlagen selbstverständlich neu befinden. Die Gemeinde Gsteig ist von diesem Entscheid nicht negativ betroffen. Diejenigen Kreise, die einzelnen Gemeinderäten vor den 1. Abstimmungen suggeriert hatten, quasi ein Vetorecht zu besitzen, haben sich gründlich verrechnet. Bleibt zu hoffen, dass die neuen Abstimmungen ohne Einflussnahme von Quasi-Stastsbetrieben im privatrechtlichen Tarnanzug durchgeführt werden können. Etwas überraschend ist die Ansage, zu prüfen ob an einer Urnenabstimmung anstelle einer Gemeindeversammlung entschieden werden soll. Diese Frage ist nämlich in allen Gemeindeordnungen separat geregelt – um eine Urnenabstimmung durchzuführen, müssten alle 6 Gemeinden ihr "Gemeindegesetz" an einer Gemeindeversammlung anpassen.
05.09.2023, Margret Studer
Guten Tag Eine Frage, falls ich ein Fondue plane im Rest. Sanetsch möchte ich nachher ev zum Lauenensee wandern. Ist dies möglich oder ist der Wanderweg gesperrt? Ev diesen Herbst oder Sommer 2024. Freundliche Grüsse Margret Studer
28.08.2023, Thomas Naef
Dass die BROSSA mit dem Resultat nicht zufrieden ist, kann ich nachvollziehen, aber dass sie jetzt die Niederlage nicht akzeptierten finde ich 'schlechten Stil'. Wir haben abgestimmt über die finanziellen Beiträge unter dem Vorbehalt, dass alle Gemeinden zustimmen. Der Abstimmungstext wurde von der BROSSA und der GSS, sowie den Gemeinden zusammen verfasst.
26.08.2023, Susanne Frutig
Eine Frage: Wurde eigentlich in Gsteig betreffend Abstimmung Spital Zweisimmen geprüft ob alle Beteiligten stimmberechtigt waren. Es wurde ja geheim abgestimmt, und es musste sich niemand ausweisen? (Anm. d. Red.: Die Gemeindeversammlung wurde ordnungsgemäss vor der Diskussion und der Abstimmung informiert über die Rechte und Pflichten der Stimmberechtigten bzw. Personen ohne Stimmrecht.)
26.08.2023, Fritz Burkhalter
Über die Bücher und umsetzen, ohne Gsteig, wie geplant.
26.08.2023, Reto Annen
Danke Gsteig, das ihr dieses widersinnige Projekt gestoppt habt.
26.08.2023, Andreas Kindler
Die Gsteiger können ja ins Welsche gehen und in Zweisimmen als Ausserkantonale gelten.
26.08.2023, Arthur Rieben
Haben da alle die gleichen Infos erhalten? So wie mann in den Wald ruft schallt es zurück