Neubauprojekt Le Rosey
05.09.2024 SaanenTraktandum 1 der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. September wirft Fragen auf, wie ein Leserbrief in unserer Zeitung («Anzeiger von Saanen» Nr. 68 vom 27. August) zeigte. Es geht um das Neubauprojekt des Instituts Le Rosey beim Bahnhof Gstaad und die ...
Traktandum 1 der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. September wirft Fragen auf, wie ein Leserbrief in unserer Zeitung («Anzeiger von Saanen» Nr. 68 vom 27. August) zeigte. Es geht um das Neubauprojekt des Instituts Le Rosey beim Bahnhof Gstaad und die dafür vorgesehene Landabtretung. Wir haben diese Fragen aufgegriffen und sie der Gemeinde Saanen gestellt. Gemeinderätin Patricia Matti gibt Auskunft.
KEREM S. MAURER
Unter Buchstabe b ist die Rede von einer «Landabtretung» von 7625m2 Land an Le Rosey. Aber es steht nichts von Baurecht. Stimmt es, dass die Gemeinde Saanen das Land dem Institut verkauft?
Ja. Das Land wird zum Kaufpreis von 2’699’250 Franken verkauft. Analog zum Projekt «Les Arts» hat man die Bedingungen für dieses Land festgelegt. Bei einem Baurecht gibt es den sogenannten Heimfall. Das bedeutet, dass das auf dem betreffenden Land errichtete Gebäude nach Ende der Baurechtsdauer oder nach frühzeitigem Austritt aus dem Baurechtsvertrag an die Gemeinde zurückfällt. Ein solches Gebäude ist jedoch im Gegensatz zu einem Wohngebäude nicht einfach so weiter zu nutzen und könnte für die Gemeinde zu einer finanziellen Belastung werden. Deshalb beantragt der Gemeinderat, das Bauland dem Institut zu verkaufen und es nicht im Baurecht abzugeben.
Als Kaufpreis wird eine Summe von 2’699’250 Franken genannt. Genau derselbe Betrag soll unter Buchstabe c als «Wirtschaftsförderbeitrag» Le Rosey wieder gutgeschrieben werden. Wird das Land dem Institut also geschenkt?
Nein. Das Land wird dem Le Rosey verkauft, nicht verschenkt. Mit dem Wirtschaftsförderungsbeitrag wollen wir dazu beitragen, dass eine für die Gemeinde wichtige Institution in der Region bleibt. Le Rosey und die Gemeinde Saanen verbindet eine lange Geschichte. Seit über 100 Jahren verbringt das Institut die Wintersemester in Gstaad und Schönried. Oftmals verbringen ganze Familien ihren Winter hier, während ihre Kinder zur Schule gehen. Le Rosey ist Teil unseres Wirtschaftskreislaufs und einer der Erfolgsfaktoren unserer Region. Dieser Beitrag kann auch als Investitionsbeitrag bezeichnet werden. Der Gemeinde Saanen ist es wichtig, dass die Schule weiterhin hier in der Region und der gute Zusammenhalt bestehen bleibt. Mit dem Wirtschaftsförderbeitrag in gleicher Höhe wie dem Verkaufspreis bezahlt die Gemeinde Saanen kein Geld an das Institut.
Weicht die Gemeinde von ihrem eigenen Grundsatz ab, kein Grundeigentum zu verkaufen?
Wie bereits erwähnt, ist bei einem Baurecht der Heimfall ein Thema. Ein solches Gebäude, wie es Le Rosey plant, kann später nicht ohne Weiteres weitergenutzt werden. Dieser Grundsatz wurde bereits beim Projekt «Les Arts» bestimmt. Ein Wohngebäude kann bei einem Heimfall sofort weiter als Wohngebäude genutzt und vermietet werden. Um Spekulationen keinen Raum zu geben, hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, sich ein Vorkaufsrecht auszubedingen. Vorkaufsrechte können auf eine Dauer von maximal 25 Jahre festgelegt werden. Weiter ist festgehalten, dass, sollte Le Rosey innerhalb der nächsten zehn Jahre seine Zelte hier abbrechen, es der Gemeinde Saanen den Betrag von 2’699’250 Franken anteilsmässig zurückzahlen muss.
Falls das Areal jemals verkauft wird und es der Fall sein sollte, dass die Gemeinde Saanen das Land nicht zurückkauft, haben wir hier immer noch ein Mitspracherecht. Da hier mit einer Überbauungsordnung gearbeitet wird, hat das Saaner Stimmvolk immer das letzte Wort, wie das Land genutzt werden soll. Um eine Nutzungsänderung zu machen, benötigt es eine neue Anpassung der Überbauungsordnung und somit die Zustimmung der Gemeindeversammlung von Saanen.
Warum macht die Gemeinde einem Institut, von dem man denkt, es hätte genügend Kapital, ein solches Geschenk?
Wie schon gesagt, es ist kein Geschenk, sondern eine Investition in die Zukunft der Gemeinde und auch in die Beziehung zum Le Rosey. Ein Wirtschaftsförderbeitrag ist nicht abhängig von der finanziellen Lage des Empfängers, sondern von dessen wirtschaftlicher Bedeutung für unsere ganze Region.
Wurde unter dem Begriff «Wirtschafts- förderung» schon einmal ein Betrag dieser Grössenordnung gewährt?
Beiträge werden von der Gemeinde unter verschiedenen Begriffen ausgerichtet. So wurden bereits viele für die Gemeinde wichtige Institutionen und Infrastrukturen seit Jahren mit Beiträgen und Krediten unterstützt. In der Regel nennt man solche Unterstützungen «Investitionsbeiträge». Solche hat die Gemeinde in der Vergangenheit schon sehr zahlreich bewilligt.
Wie lautet die Regelung der Gemeinde Saanen bezüglich der Wirtschaftsförderung?
Es gibt keine spezifische Regelung für die Wirtschaftsförderung in der Gemeinde Saanen. Das ist von Fall zu Fall zu beurteilen und hat sehr viele verschiedene Einflussfaktoren. Im Vordergrund steht immer die Wichtigkeit eines Projektes in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für unsere Gemeinde.