Wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung schreibt, will er den Berner Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, eine zusätzliche Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Dazu müssen die Kantonsverfassung und das ...
Wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung schreibt, will er den Berner Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, eine zusätzliche Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Dazu müssen die Kantonsverfassung und das Steuergesetz angepasst werden. Die Verfassungsänderung unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung, während die Steuergesetzrevision durch den Grossen Rat erfolgen kann. Gemeinden, die diese Steuer einführen möchten, müssen anschliessend ebenfalls ihre Rechtsgrundlagen anpassen.
Der Regierungsrat reagiert mit diesem Entscheid auf den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, der in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 sowohl im Kanton Bern (55,26 Prozent Zustimmung) wie auch schweizweit (57,73 Prozent Zustimmung) gutgeheissen wurde. Indirekt wurde damit auch der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung des Eigenmietwertes) gutgeheissen.
Insbesondere die bernischen Tourismusregionen seien von der Abschaffung des Eigenmietwerts verhältnismässig stark betroffen, heisst es in der Mitteilung. Wann der Systemwechsel in Kraft tritt, wurde vom Bundesrat bisher nicht beschlossen. Der Regierungsrat werde sich zur Umsetzung des Systemwechsels deshalb zu einem späteren Zeitpunkt äussern, wenn dieser und weitere wichtige Entscheide auf Bundesebene (beispielsweise zum Entlastungspaket 27) getroffen worden seien.
Kantonsbeiträge für Hochwasserschutz am Chalberhönibach
Für Hochwasserschutzmassnahmen des Siedlungsgebiets Rüebeldorf in der Gemeinde Saanen hat der Regierungsrat einen Kantonsbeitrag von rund 2,15 Millionen Franken bewilligt. Vorgesehen ist unter anderem die durchgehende Befestigung der Sohle und des Ufers des Chalberhönibachs, die Sicherung der Bachsohle und die Installation eines weiteren Geschiebesammlers. Die Schwellenkooperation Saanen wird voraussichtlich im Herbst 2026 mit den Bauarbeiten beginnen.
PD/MOA