AUS DEM REGIERUNGSRAT
Der Regierungsrat unterstütze die Standesinitiative des Kantons Zürich für eine zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten, schreibt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in einer Medienmitteilung. Die ...
AUS DEM REGIERUNGSRAT
Der Regierungsrat unterstütze die Standesinitiative des Kantons Zürich für eine zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten, schreibt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in einer Medienmitteilung. Die Standesinitiative wolle es den Kantonen ermöglichen, bis zu zwölf Sonntage im Jahr zu bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Personal beschäftigen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei vier Sonntagen pro Jahr. Der Kanton Bern hat die Obergrenze im kantonalen Recht auf zwei Sonntage festgelegt. Der Regierungsrat begrüsse die Vorlage aus volkswirtschaftlicher Sicht. Damit könnte der Wettbewerbsnachteil des ortsgebundenen Detailhandels gegenüber dem Onlinehandel, aber auch gegenüber Geschäften, in denen bereits heute sonntags gearbeitet werden dürfe, zumindest etwas reduziert werden. Bezüglich der Umsetzung im Kanton Bern gehe der Regierungsrat davon aus, dass eine Anpassung des kantonalen Rechts für mehr Sonntagsverkäufe einen schweren Stand haben dürfte.
Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung genehmigt, wie die Gesundheits-, Sozialund Integrationsdirektion in einer Medienmitteilung schreibt. Dadurch würden Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung verbessert. So würden die Abgeltungen des Kantons für ambulante Spitalversorgungsleistungen nicht mehr ausschliesslich auf ambulante psychiatrische Leistungen beschränkt. Neu bestehe die Möglichkeit, den Listenspitälern auch weitere ambulante Spitalversorgungsleistungen abzugelten, namentlich von Kinderkliniken. Zudem erhöhe der Regierungsrat die Abgeltungen für Leistungen in der Weiterbildung und unterstütze insbesondere ärztliche Fachrichtungen, bei denen eine Unterversorgung bestehe. Der Grosse Rat habe bereits in der Sommersession 2025 die entsprechenden Zusatzkredite (2025: 34,8 Millionen Franken, 2026 und 2027 je 36,5 Millionen Franken) gutgeheissen.
PD/AMO