Richtplan verbessert Klimaschutz und fördert die Energiewende
20.08.2024 KantonDer Regierungsrat will mit gezielten Massnahmen im kantonalen Richtplan den Klimaschutz und erneuerbare Energie fördern sowie die Erweiterung von Gewerbebetrieben erleichtern. Zu diesen und weiteren Aktualisierungen des Richtplans hat der Regierungsrat die öffentliche ...
Der Regierungsrat will mit gezielten Massnahmen im kantonalen Richtplan den Klimaschutz und erneuerbare Energie fördern sowie die Erweiterung von Gewerbebetrieben erleichtern. Zu diesen und weiteren Aktualisierungen des Richtplans hat der Regierungsrat die öffentliche Vernehmlassung eröffnet.
Mit dem kantonalen Richtplan steuert der Regierungsrat die räumliche Entwicklung des Kantons Bern. Alle zwei Jahre wird die Umsetzung der Massnahmen überprüft und allfälliger Handlungsbedarf für die Aktualisierung oder für neue Massnahmen festgestellt. Wie der Regierungsrat in einer aktuellen Medienmitteilung schreibt, schlägt er – gestützt auf den aktuellen Controllingbericht – zwei neue Massnahmen und Anpassungen an 17 bestehenden Massnahmen vor.
Fünf definitive Windenergiegebiete festgelegt
Die Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die kantonale Energiestrategie 2006 sehen vor, den Anteil der erneuerbaren Energie und insbesondere der Solarenergie zu erhöhen. Die im Juni auf nationaler Ebene angenommene Gesetzesrevision («Mantelerlass») beauftragt die Kantone, für Solaranlagen von nationalem Interesse geeignete Gebiete im Richtplan festzulegen. «Der Regierungsrat definiert deshalb den Auftrag und das Vorgehen, um Gebiete für die Nutzung der Solarenergie auszuweisen», schreibt er. Damit sollen die planerischen Voraussetzungen für den Bau von grossen Solaranlagen vorbereitet werden. Zudem setze der Regierungsrat fünf Windenergiegebiete definitiv fest, für welche bereits genehmigte regionale Planungen bestünden. «Schliesslich möchte der Regierungsrat, dass die Gemeinden die Klimaneutralität berücksichtigen, wenn sie ihre Energieversorgung auf die Ortsplanung abstimmen. Dafür wird den Gemeinden fachliche Unterstützung zugesichert», schreibt die Regierung.
Mehr Flexibilität in strategischen Arbeitszonen
Strategische Arbeitszonen dienen dazu, grössere zusammenhängende Flächen für die Wirtschaft bereitzustellen. Verschiedene kleinere Anpassungen im Richtplan sollen eine Flexibilisierung schaffen, zum Beispiel bezüglich Grösse und Anzahl Betriebe, und die Chancen für die Realisierung von Projekten verbessern. Um bestehenden Betrieben die Erweiterung ihrer Betriebsfläche zu erleichtern und standortgebundene Betriebe ausserhalb des Einzugsgebiets des öffentlichen Verkehrs (ÖV) nicht zu benachteiligen, sollen zudem die Anforderungen an die Erschliessung durch den ÖV gelockert werden, wie der Regierungsrat mitteilt. Grundlage dafür ist die Änderung der Bauverordnung vom 1. März 2024.
Weitere Anpassungen im Richtplan
Verschiedene kleinere Änderungen würden aufgrund fortgeschrittener Planungen für den ÖV, bei den Kantonsstrassen und den Velorouten erfolgen. Neu in den Richtplan aufgenommen werde der Gewässerrichtplan Sense, der für den Unterlauf der Sense von der Mündung des Schwarzwassers bis zur Einmündung in die Saane gelte. Er setzt vom Hochwasserschutz bis zu Ökologie und Naherholung Ziele und Massnahmen fest, welche über die Gemeindeund Kantonsgrenzen hinweg gültig sind.
PD/JOP
ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG
Bis am 25. November 2024 können die Unterlagen unter Kantonaler Richtplan (www.be.ch) eingesehen und kommentiert werden. Für die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung des kantonalen Richtplans steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Diese ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Mitwirkungseingaben.
PD/JOP