Protokoll der ordentlichen 2. Gemeindeversammlung von Saanen
11.06.2024 Saanen, PolitikFreitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr, Tennishalle Gstaad
Vorsitz: Louis Lanz, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Roman Gimmel, Verwaltungsdirektor
Stimmenzähler: entfallen aufgrund ...
Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr, Tennishalle Gstaad
Vorsitz: Louis Lanz, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Roman Gimmel, Verwaltungsdirektor
Stimmenzähler: entfallen aufgrund elektronischer Abstimmungsgeräte
Anwesende Stimmberechtigte bis Geschäft 2: 761 bzw. rund 19,59 % (100% = 3’885)
Anwesende Stimmberechtigte ab Geschäft 3: 763 bzw. rund 19,64 %
Der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, Louis Lanz, begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und eröffnet die ordentliche Gemeindeversammlung.
Geschäfte
1. Jahresrechnung 2023: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 1’012’943.56.
2. Erneuerung Abwasserleitungen Egglistrasse, Gstaad: Kreditbewilligung
Abwasserleitungen: Genehmigung
Krediterhöhung von Fr. 70’000.– um Fr. 1’215’000.– auf neu Fr. 1’285’000.–.
3. Gemeindeinitiative «Alpine Solar anlage im Saanenland»
Beschlussfassung über Zustimmung als Standortgemeinde und Beteiligung am Aktienkapital.
4. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erschienen im «Anzeiger von Saanen» vom 14. Mai 2024. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Die im «Amtlichen Anzeiger Saanen» bzw. im «Anzeiger von Saanen» veröffentlichte Traktandenliste und die Erläuterungen sind Bestandteile des Protokolls. Dieses kann in der Verwaltungsdirektion jederzeit eingesehen werden.
Verhandlungen
Die Versammlung erlaubt Bild- und Tonaufnahmen der anwesenden öffentlichen Medien gemäss Artikel 67 Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) vom 13. September 2019 mit 588 Jazu 117 Nein-Stimmen.
1. Jahresrechnung 2023: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 1’012’943.56 Die Jahresrechnung 2023 weist folgende Eckdaten aus (Tabelle 1).
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1’012’943.56 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF
6’688’570.–, womit eine Besserstellung von CHF 7’701’513.56 verzeichnet wird. Diese Besserstellung ist praktisch vollständig im Fiskalertrag zu finden (Tabelle 2).
Ergebnis Allgemeiner Haushalt: Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1’740’950.12 ab (Vorjahr CHF 14’317’290.02). Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF
5’659’960.–. Somit beträgt die Besserstellung insgesamt CHF 7’400’910.12 (Tabelle 3).
Einmal mehr liegt die Ursache der Budgetabweichungen hauptsächlich in Positionen des Steuerertrags, welche entweder nicht detailliert budgetiert werden können, oder aber von Nachzahlungen früherer Steuerjahre geprägt sind.
Ergebnis Spezialfinanzierungen: Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall weisen folgende Resultate aus (Tabelle 4).
Die budgetierten (und beabsichtigten) Aufwandüberschüsse konnten in der Wasserversorgung noch nicht realisiert werden, hingegen wurden in den Bereichen Abwasser- und Abfallentsorgung die gewünschten Aufwandüberschüsse erreicht, womit die Betriebsreserven entsprechend abgebaut werden konnten.
Investitionen: Die Nettoinvestitionen betrugen im Jahr 2023 CHF 12’908’358.27 (Vorjahr CHF 6’414’945.10) und damit knapp 62 % des Vorgesehenen. Grösste Investitionsausgaben (netto) (Tabelle 5).
Die folgenden, in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegenden Verpflichtungskredite konnten im Rechnungsjahr 2023 abgeschlossen werden (Tabelle 6).
Bilanz: Die Bilanz hat sich wie folgt entwickelt (Tabelle 7).
Das Finanzvermögen sank gegenüber dem Vorjahr aufgrund der höheren Investitionsausgaben und den getätigten Schuldenrückzahlungen um ca. CHF 9,5 Mio. Im Gegenzug sank jedoch auch das Fremdkapital in der gleichen Periode um über CHF 7,6 Mio.
Geldflussrechnung: Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2023 weist folgende Geldflüsse aus (Tabelle 8).
Auch mit dieser Auswertung werden die erhöhte Investitionstätigkeit und die Rückzahlung von Fremdkapital ersichtlich.
Finanzkennzahlen: Die wichtigsten Kennzahlen für das Rechnungsjahr 2023 lauten (Tabelle 9).
Das Rechnungsprüfungsorgan hat die Jahresrechnung 2023 geprüft und beantragt mit Bestätigungsbericht vom 23. April 2024, diese zu genehmigen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Genehmigung der Jahresrechnung 2023 wie folgt (Tabelle 10).
– Nathanael Perreten, Gemeinderat Ressort Finanzen erläutert das Geschäft.
– Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss: Die Versammlung nimmt den Antrag des Gemeinderats mit 723 Ja- zu 8 Nein-Stimmen an.
2. Erneuerung Abwasserleitungen Egglistrasse, Gstaad: Kreditbewilligung
Abwasserleitungen: Genehmigung Krediterhöhung von Fr. 70’000.– um
CHF 1’215’000.– auf neu CHF 1’285’000.–
Die Eigentümerschaft der privaten Erschliessungsstrasse (Parz. 7157) zu den Liegenschaften Egglistrasse 10–18 in Gstaad beabsichtigt, ihre Anlage zu sanieren. Der zu sanierende Strassenabschnitt befindet sich in einem desolaten Zustand und soll ertüchtigt werden.
Werkleitungen Ost-West: Im Bereich der neu zu asphaltierenden Egglistrasse befindet sich die gemeindeeigene, sanierungsbedürftige Trinkwasserleitung. Weiter führen bestehende, ebenfalls desolate Kanalisationsleitungen (Regen- und Schmutzwasser) nördlich der Egglistrasse durch private Gärten und Vorplätze. Da beide Kanalisationsleitungen saniert aber auch vergrössert werden müssen, sollen diese in die Egglistrasse verlegt werden. Die Schmutzwasserleitung befindet sich heute in privatem Eigentum und soll nach der Sanierung ins Eigentum der Gemeinde übergehen. Die Hälfte der Kosten für die Sanierungsarbeiten der Schmutzwasserleitung werden durch die noch privaten Leitungseigentümer getragen. Die Kosten für die Sanierung der Regenwasserleitung gehen vollumfänglich zu Lasten der Gemeinde.
Werkleitungen Süd-Nord: Weiter gibt es im Gebiet Egglistrasse GEP-Massnahmen (Vergrösserung Schmutzwasserleitung), die sinnvollerweise zeitgleich ausgeführt werden sollen. Zudem ist auch hier der Ersatz der bestehenden Trinkwasserleitung erforderlich.
Erneuerung Trinkwasserleitung (informativ): Im Rahmen desselben Projekts müssen die Trinkwasserleitungen erneuert werden. Die Kosten für den Ersatz werden mit einer Genauigkeit von +/– 10% auf rund CHF 500’000.– geschätzt. Die Genehmigung dieses Kredits liegt in der Kompetenz des Gemeinderates und wird daher nicht der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. (Tabelle 11)
Planungskredit: Der Gemeinderat hat im Vorfeld einen Planungskredit in der Höhe von CHF 70’000.– bewilligt. Dieser Kredit ist im Kostenvoranschlag berücksichtigt.
Beurteilung finanzielle Auswirkungen: Das Projekt wurde der Finanzkommission zur finanziellen Überprüfung vorgelegt. Auf die Anlagedauer von 80 Jahren ergeben sich jährliche Abschreibungen von CHF 16’000.–, welche der Spezialfinanzierung für den Werterhalt zu entnehmen sind. Die Nettoinvestitionen werden um den von den Grundeigentümern zu entrichtenden Betrag tiefer ausfallen, womit auch die Abschreibungen entsprechend tiefer sein werden.
Das Projekt wird als finanziell tragbar beurteilt und kann den zuständigen Organen zustimmend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 70’000.– um CHF 1’215’000.– auf CHF 1’285’000.–, Konto Nr. 7201.5032.40 Egglistrasse Gstaad, Erneuerung Schmutz-/Regenwasserleitung.
– Klaus Romang, Gemeinderat Ressort Infrastrukturen, erläutert das Geschäft.
– Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss: Die Versammlung nimmt den Antrag des Gemeinderats mit 706 Ja- zu 22 Nein-Stimmen an.
3. Gemeindeinitiative «Alpine Solaranlage im Saanenland»
Beschlussfassung über Zustimmung als Standortgemeinde und Beteiligung am Aktienkapital
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2023 haben die Stimmberechtigten das Projekt SolSarine mit 203 Ja- zu 369 Nein-Stimmen abgelehnt. Darauffolgend wurde am 8. März 2024 eine Gemeindeinitiative gestartet, welche folgendes verlangt: «Die Einwohnergemeinde Saanen stimmt als Standortgemeinde dem Bau einer zeitlich befristeten alpinen Solaranlage an den Standorten Hornberg/Parwenge und Schneit im Rahmen des Solarexpresses zu. Sie beteiligt sich mit 30 Prozent zu maximal CHF 3 Mio. am Aktienkapital der Betreibergesellschaft (SolSarine AG).»
Das Geschäft soll bereits der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 vorgelegt werden, ansonsten die Zeit für die Realisierung dieses Projektes nicht mehr ausreichen würde, um bis Ende 2025 mindestens 10% der Leistung am Stromnetz angeschlossen zu haben. Geschieht dies nicht, gingen die Bundessubventionen von 60% der Investitionskosten verloren.
Gemäss geltenden Vorschriften müssen 10% der in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen, jedoch max. 400 Personen, eine Gemeindeinitiative unterzeichnen, damit diese gültig zustande kommt. Am 28. März 2024 wurden die gesammelten Unterschriften auf der Gemeindeverwaltung abgegeben. Es konnten insgesamt 541 Unterschriften als gültig bestätigt werden. Gemäss Artikel 37 Absatz 1 des Organisationsreglementes unterbreitet der Gemeinderat gültige Initiativen den Stimmberechtigten innert zwölf Monaten zum Beschluss.
Die Finanzkommission hat die finanzielle Tragbarkeit dieser Beteiligung geprüft. Diese Beteiligung gilt als Anlage, welche dem Finanzvermögen zuzuführen ist. Es ist keine Wertberichtigung erforderlich, solange der Wert des Aktienkapitals vorhanden ist. Im Umfang des gezeichneten Aktienkapitals wird die Liquidität reduziert werden, allenfalls wird neues Fremdkapital aufgenommen werden müssen. Als Folgeerträge werden von der Betreibergesellschaft Dividendenzahlungen in nicht genannter Höhe in Aussicht gestellt.
Der Gemeinderat von Saanen hat über diese Gemeindeinitiative beraten und legt das Geschäft der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 vor. Hinsichtlich der Beteiligung am Aktienkapital der Betreibergesellschaft (Sol-Sarine AG) stellt er die Bedingung, dass dieses Geld erst bezahlt werden darf, wenn die Bundessubventionen zugesichert sind und die Baubewilligung rechtsgültig vorliegt.
Der Gemeinderat beantragte der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2023 die Zustimmung zum Projekt Sol-Sarine. Das Geschäft wurde jedoch von der Versammlung abgelehnt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Gemeindeinitiative weder zur Annahme noch zur Ablehnung zu beantragen, sondern die Abstimmungsfrage offen zu formulieren.
Abstimmungsfrage: Wollen Sie die Gemeindeinitiative für eine alpine Solaranlage im Saanenland wie folgt annehmen?
a) Zustimmung als Standortgemeinde zum Bau einer zeitlich befristeten alpinen Solaranlage an den Standorten Hornberg/Parwengen und Schneit im Rahmen des Solarexpresses.
b) Zustimmung zu einer Beteiligung am Aktienkapital der Firma SolSarine AG von 30%, maximal CHF 3’000’000.–, unter der Bedingung, dass das gezeichnete Aktienkapital erst bezahlt werden darf, wenn die Bundessubventionen zugesichert sind und die Baubewilligung rechtsgültig vorliegt.
– Toni von Grünigen, Gemeindepräsident, erläutert das Geschäft.
– Nach zahlreichen Pro- und Contra-Voten schliesst der Versammlungsleiter die sehr disziplinierte Diskussion.
Beschluss:
a) Die Versammlung lehnt die Gemeindeinitiative in diesem Punkt mit 209
Ja- zu 539 Nein-Stimmen ab.
b) Eine Abstimmung über diesen Punkt der Gemeindeinitiative erübrigt sich auf Grund des Abstimmungsergebnisses in Punkt a).
4. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
– Martin Hefti, Schönried stellt namens der SP Saanen einen Erheblichkeitsantrag «Verzicht auf Gemeindeabgaben auf der Stromrechnung der BKW». «Der Gemeinderat von Saanen wird beauftragt zu prüfen auf die Gemeindeabgaben auf den Stromrechnungen der BKW für die Gemeinde Saanen ab 2025 zu verzichten. Im Budget 2025 ist das entsprechend aufzuzeigen und kann gemeinsam mit dem Budget im Dezember 2024 der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.»
Beschluss: Die Versammlung erklärt den Erheblichkeitsantrag mit 515 Jazu 171 Nein-Stimmen als erheblich.
Der Versammlungsleiter verdankt die Verdienste des scheidenden Verwaltungsdirektors Roman Gimmel während den vergangenen zweieinhalb Jahren und übergibt ihm einen Blumenstrauss.
Das verlesene Beschlussprotokoll wird mit 734 Ja- zu 5 Nein-Stimmen genehmigt.
Schluss der Versammlung: 22.00 Uhr.
Gemeindeversammlung von Saanen
Der Präsident: Louis Lanz
Der Verwaltungsdirektor:
Roman Gimmel