Petition: zum Schutz für Nutztiere vor dem Wolf
29.11.2024 PolitikAm 26. November 2024 hat ein sechsköpfiges Komitee bei der Bundeskanzlei in Bern zu Handen des Bundesrates eine Petition mit 42’000 Unterschriften eingereicht.
Mitglieder des Petitionskomitees sind: Thomas Knutti, Nationalrat SVP Bern; Claudia Brunner, ...
Am 26. November 2024 hat ein sechsköpfiges Komitee bei der Bundeskanzlei in Bern zu Handen des Bundesrates eine Petition mit 42’000 Unterschriften eingereicht.
Mitglieder des Petitionskomitees sind: Thomas Knutti, Nationalrat SVP Bern; Claudia Brunner, Landrätin SVP Uri, Kantonalpräsidentin SVP Uri; Marie-Claude Schöpfer, Grossratssuppleantin, Parteipräsidentin neo – Die sozialliberale Mitte; Otto Denoth, Präsident Bündner Verein zum Schutz der Lebensräume gegen Grossraubtiere; Christian Buchli, EDU Graubünden; und Roman Hodel, Landwirt, Schäferei Hodel, aktiv in Bauernprotestbewegung. «Dank dem grossem Einsatz von Miriam Grab und zahlreichen Helferinnen und Helfern konnten 42’000 Unterschriften gesammelt werden. Miriam Grab hatte den Mut, ohne grosse Unterstützung von einem grossen Verband, wie zum Beispiel dem Schweizerischen Bauernverband, etwas gegen die unsägliche Ausbreitung der Grossraubtiere zu unternehmen», schreibt das Komitee in einer Medienmitteilung.
Dank Bundesrat Albert Rösti, welcher die Jagdverordnung angepasst hat, habe doch einiges bewirkt werden können. Demnach sei es heute möglich, die dringend notwendigen Wolfsregulierungen vorzunehmen, bevor immer mehr Alpen nicht mehr bestossen würden und vom Aussterben bedroht seien, so das Komitee weiter.
Es werden oft osteuropäische Staaten als Vorbilder für eine mögliche Koexistenz genannt. Länder, in denen die Wölfe als geschützt gelten, die Wilderei verboten ist, aber keine Strafverfolgung mit sich zieht, wie das Komitee schreibt. Somit werde die Wilderei geduldet und so eine Koexistenz möglich gemacht. Die Schweiz sollte sich daher ein Land als Vorbild nehmen, welches ein ähnliches Rechtssystem habe und die Koexistenz legal funktioniere. Das Oberste Gericht von Norwegen hat schon zweimal das norwegische Wolfsmanagement als rechtmässig beurteilt.
Norwegen hat ein Gebiet der Grösse von fünf Prozent der Landesfläche als Wolfszone definiert. Auch in dieser Zone werden Wölfe reguliert, damit es keinen Überbestand gibt. Ausserhalb dieser Zone werden alle Wölfe das ganze Jahr gejagt.
Die diesjährige Situation auf dem Flumserberg zeige, dass die aktuelle Regelung für die betroffenen Älpler und Älplerinnen nicht tragbar sei, so das Petitionskomitee. Wenn auf den Alpen die zumutbaren Schutzmassnahmen umgesetzt würden und es trotzdem Risse gebe, dürfe nicht das Alppersonal körperlich und mental überlastet werden. Da die Alpwirtschaft ein Unesco-Weltkulturerbe und auch für die Biodiversität von grosser Bedeutung sei, dürfen ein vorzeitiger Alpabzug oder gar ein Verzicht auf die Alpbewirtschaftung nicht die Lösung sein.
Mit der notwendigen Ausbildung solle dem Alppersonal der Verteidigungsschuss erlaubt werden. Sollte das nicht möglich sein, müsse die notwendige Nachtwache und Vergrämung durch den Zivilschutz oder Organisationen, welche Spendengelder erhalten, um eine Koexistenz mit dem Wolf zu ermöglichen, abgedeckt werden, schreibt das Komitee.
«Für viele Personen ist es ein Anliegen, dass der Wolfschutz national geregelt ist. Wir fordern daher, das auch der Schutz der Tierhalter, Haus- und Nutztiere national geregelt wird», so das Komitee. Zurzeit seien die Tierhalter der Willkür der kantonalen Wildhüter ausgeliefert. Viele Tierhalter würden sich beklagen, dass sie nicht ernstgenommen oder gar abgewimmelt werden. Es brauche eine nationale, neutrale Anlaufstelle, die über die geltenden Rechte sehr gut informiert sei und die kantonalen Amtsstellen kontrolliere, ob alle Risse genau geprüft wurden, damit schadenstiftende Wölfe zum Schutz der Weidetiere auch so schnell wie möglich entnommen würden.
«Auch wenn ein körperlicher Angriff von einem Wolf auf einen Menschen noch für viele unrealistisch erscheint, ist zu beachten, dass Wölfe schon bei sehr vielen Personen erheblichen psychischen Schaden angerichtet haben.»
PD/AMO
FORDERUNGEN AN DEN BUNDESRAT
Das Petitionskomitee fordert unter anderem, dass auf dem Gebiet des Schweizerischen Nationalparks der Wolf den Status einer geschützten Art habe, er im übrigen Gebiet aber als ganzjährig jagdbare Art gelte. Ausserhalb des Schweizerischen Nationalparks solle das Wohl der Bevölkerung und der Weidetiere mehr Priorität haben als der Schutz von Wölfen. «Wenn Schafe oder Ziegen mit Herdenschutz geschützt waren und trotzdem getötet oder schwer verletzt werden, soll die Schadschwelle bei einem Tier sein.» Bis jetzt würden «nur» Schäden an Nutztieren angerechnet für eine Abschussverfügung. Ein Abschuss solle auch gerechtfertigt sein, wenn Wölfe Haustiere töteten oder schwer verletzten. Ein Verteidigungsschuss solle mit der notwendigen Ausbildung und einem gültigen Waffenschein erlaubt sein, so das Komitee. «Der Bundesrat wird aufgefordert, die Wolfspopulation auf ‹Hybriden› zu untersuchen, weil vermutlich sehr viele Wölfe, welche in die Siedlungen vordrängen, Hybriden sind. Ebenfalls sollte die Berner Konvention gelockert oder sogar gekündigt werden, wie die Motion 24.4257 fordert.»
PD/AMO