Motion: «Recht auf Bezahlung mit Bargeld im Gastgewerbe»
16.10.2025Das Bargeld kommt mehr und mehr unter Druck. Mit ihrer Motion wollen fünf Grossräte darauf hinwirken, dass Gastgewerbebetriebe oder Veranstaltungsorte im Kanton Bern Bargeldzahlungen nicht verweigern dürfen.
ANITA MOSER
Gemäss einer Umfrage der ...
Das Bargeld kommt mehr und mehr unter Druck. Mit ihrer Motion wollen fünf Grossräte darauf hinwirken, dass Gastgewerbebetriebe oder Veranstaltungsorte im Kanton Bern Bargeldzahlungen nicht verweigern dürfen.
ANITA MOSER
Gemäss einer Umfrage der Schweizerischen Nationalbank SNB will eine grosse Mehrheit in der Schweiz am Bargeld festhalten. Im Schnitt hätten Einwohner:innen der Schweiz 130 Franken im Portemonnaie. Und Bargeld gehöre nach wie vor zu den am meisten eingesetzten Zahlungsmitteln bei alltäglichen Zahlungen, heisst es auf der Website der SNB.
Damit man im Kanton Bern weiterhin auch in allen Gastrobetrieben mit Bargeld bezahlen kann, haben fünf Grossräte aus verschiedenen politischen Lagern die dringliche Motion «Recht auf Bezahlung mit Bargeld im Gastgewerbe» eingereicht. «Durch die breite politische Abstützung erhoffen wir uns, im Berner Kantonsparlament eine Mehrheit für unser Anliegen gewinnen zu können», schreibt Motionär SVP-Grossrat Nils Fiechter.
Darum geht es
In den letzten Jahren sei zu beobachten, dass immer mehr im Berner Gastgewerbe tätige Betriebe und Veranstalter Bargeldzahlungen verweigerten und ausschliesslich elektronische oder digitale Zahlungsmittel akzeptierten, schreiben die Motionäre. Diese Entwicklung gefährde die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, ihr gesetzliches Zahlungsmittel – den Schweizer Franken in Münzen und Noten – zu verwenden.
Das will die Motion
Um der Ausgrenzung und Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen, die bar bezahlen wollen, frühestmöglich entgegenzuwirken, sei es unerlässlich, dass der Kanton Bern umgehend gesetzliche Massnahmen ergreife. Gemäss Motionstext soll der Regierungsrat beauftragt werden, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, wonach Konsumentinnen und Konsumenten im Kanton Bern das Recht hätten, in sämtlichen öffentlich zugänglichen Gastgewerbebetrieben, Beherbergungsstätten und Veranstaltungsorten mit Bargeld zu bezahlen.
Gemäss Artikel 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) seien Schweizer Banknoten und Münzen gesetzliche Zahlungsmittel, die grundsätzlich akzeptiert werden müssten. Da diese Bestimmung jedoch nur dispositiven Charakter habe, könnten private Betriebe durch entsprechende Hinweise Bargeldzahlungen ausschliessen. In der Praxis werde Bargeld etwa durch das Anbringen eines Hinweisschilds beim Eingang mit der Aufschrift «Keine Barzahlung» oder mit einer entsprechenden Anmerkung in der Menükarte abgelehnt. «Dies führt zu einer Diskriminierung von Personen, die über kein digitales Zahlungsmittel verfügen, insbesondere ältere Menschen, Jugendliche ohne Kreditkarte, Personen ohne Bankkonto oder mit eingeschränktem Zugang zum Finanzsystem sowie Bürgerinnen und Bürger, die aus Gründen des Datenschutzes und der Privatsphäre bar bezahlen möchten», heisst es in der Begründung.
Im Weiteren gelte es darauf hinzuweisen, dass die Kosten für elektronische Zahlungen für kleine Geschäfte höher seien als für grosse Händler, welche die berechneten Gebührensätze mit den Kreditkartenfirmen aushandeln könnten. Dies führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. «Deshalb ist es wichtig, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten bewusst auch für Barzahlungen entscheiden können.»
Behandlung der Motion voraussichtlich in der Frühlingssession
Der Kanton Bern soll daher eine klare gesetzliche Regelung schaffen, die sicherstelle, dass Bargeld weiterhin als akzeptiertes Zahlungsmittel in allen relevanten Bereichen des Gastgewerbes gelte. «Damit wird die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten garantiert, die digitale Abhängigkeit reduziert und ein Beitrag zur sozialen Inklusion geleistet», heisst es weiter.
Wie Nils Fiechter auf Anfrage mitteilte, wird die Motion voraussichtlich in der Frühlingssession im März 2026 behandelt.
Die Motion unterschrieben haben Nils Fiechter (SVP, Oberwil i.S.), Hans Schär, (FDP, Schönried), Beat Cattaruzza (GLP, Nidau), René Maeder (Die Mitte, Kandersteg), Samuel Kullmann (EDU, Thun) und Adrian Spahr (SVP, Lengnau).