Hitzestress bei Tieren
01.07.2025 LandwirtschaftTierhaltende sind gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zum Schutz ihrer Tiere zu ergreifen bei extremer Witterung oder bei starkem Insektenbefall. Die anhaltende Hitzewelle ist für Tiere sehr belastend.
«Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass die ...
Tierhaltende sind gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zum Schutz ihrer Tiere zu ergreifen bei extremer Witterung oder bei starkem Insektenbefall. Die anhaltende Hitzewelle ist für Tiere sehr belastend.
«Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass die Tierhaltenden für den notwendigen Schutz der Tiere sorgen müssen, die sich der Witterung nicht anpassen können, und dass Tiere so zu halten sind und mit ihnen so umzugehen ist, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert», schreibt das Amt für Veterinärwesen in einer Mitteilung. Ab wann von einer extremen Witterung gesprochen wird, ist allerdings nicht definiert. Aufgrund tierärztlicher Besonderheiten lägen die Schwellenwerte der Umgebungstemperatur – in Abhängigkeit von der Luftfeuchtigkeit –, ab welchen die Tiere Hitzestress empfinden, unterschiedlich hoch. Entscheidend sei, dass die Tiere bei extremer Witterung jederzeit Schutz aufsuchen könnten.
Allgemeine Massnahmen bei extremer Witterung (gelten für alle Haustierarten, auch für Ziegen und Pferde):
• Den Tieren muss dauernd Wasser zur Verfügung stehen (Tränken morgens und abends genügt nicht).
• Nach Möglichkeit Einstallen der Tiere während der heissesten Stunden (ab ca. 11.00 Uhr bis Ende Nachmittag), Weidegang auf die Nacht/frühen Morgenstunden verschieben.
• Bei dauernder Haltung im Freien müssen geeignete natürliche/künstliche Schattenplätze zur Verfügung stehen, welche allen Tieren gleichzeitig ohne Gerangel Platz und Schutz bieten. Es muss ein ausreichend trockener Liegeplatz vorhanden sein (Art. 36 TschV). Beurteilung der Schattenplätze: mindestens ein grosser Schattenbereich oder mehrere kleinere Schattenplätze in unmittelbarer Nähe (verzettelte Schattenplätze sind nicht herdentauglich)
• Ist im Sömmerungsgebiet bei extremer Witterung kein geeigneter Schutz vorhanden, so ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass dem Ruhe- und Schutzbedarf der Tiere entsprochen wird (Art. 36 TschV).
• Ausserdem sollte darauf geachtet werden, dass die Luftzirkulation genügend ist, weil sich die Hitze in geschlossenen Unterständen ansonsten ebenfalls stauen kann und deren Zweck damit nicht erfüllt wird.
Zu beachten:
• Sich ändernder Schatten: Lage und Ausdehnung von Schatten hängen vom Sonnenstand ab. Deshalb kann z.B. ein am Vormittag geeigneter Schattenplatz am Nachmittag nicht mehr taugen.
• Insektendruck: Schattenplätze schützen nicht immer gegen einen starken Insektendruck; unter Umständen kann nur das Einstallen die Tiere von der Insektenplage entlasten. Die Fliegen und Bremsen können das Wohlbefinden der Tiere je nach Befallsstärke deutlich einschränken. Dies führt oft auch dazu, dass die Tiere den vorhandenen Schatten nicht nutzen und sich an windexponierten Stellen aufhalten, um so die Fliegen- und Bremsenplage zu minimieren. Somit hat das Nacht- oder frühmorgendliche Weiden im Sommer mehrere Vorteile, die dem Tierwohl zugutekommen.
• Bei der Nutzung eines natürlichen Witterungsschutzes ist die Waldgesetzgebung, bei der Erstellung eines Unterstandes sind die Gewässerschutzgesetzgebung und das Raumplanungsgesetz zu beachten.
Tierspezifische Massnahmen aus der Tierschutzverordnung bei extremer Witterung:
• Schweine in Freilandhaltung: Ab einer Lufttemperatur von 25°C im Schatten: einrichten Suhle und ausreichend grosse beschattete Fläche ausserhalb der Liegehütte.
• Schweine in der Stallung: für Schweine ab 25kg in Gruppenhaltung und für Eber muss bei Temperaturen über 25°C eine Abkühlungsmöglichkeit eingesetzt werden (gilt für neu eingerichtete Buchten und Ställe seit 1. September 2008).
• Wasserbüffel und Yak: Bad oder Suhle oder Dusche als Abkühlungsmöglichkeit ab einer Lufttemperatur von 25°C im Schatten.
• Kälber in Iglus: In an der prallen Sonne stehenden Iglus kann es extrem heiss werden. Damit der Hitzestress nicht übermässig wird, müssen Massnahmen ergriffen werden. Schatten, möglichst viel Luftbewegung und genügend Wasser sind hier wichtig.
• Kaninchen: Nicht selten stehen Kaninchenställe an der prallen Sonne; diese müssen auch beschattet werden.
PD/KMA
Weitere Informationen: Amt für Veterinärwesen, https://www.weu.be.ch/de/start/themen/veterinaerwesen.html