GSS-Beschwerde: Ball liegt jetzt beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau

  29.02.2024 Region

Wegen Verdachts auf mögliche Befangenheit: Das Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz hat aufgrund der politischen Brisanz entschieden, das Beschwerdeverfahren an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau weiterzuleiten.

KEREM S. MAURER
Gegen Lauenens unentschiedenes Abstimmungsergebnis betreffend Mitfinanzierung des integrierten Versorgungsmodells der Gesundheit Simme Saane AG (GSS) vom 19. November 2023 reichten mehrere Personen mit Wohnsitz in Lauenen Beschwerde ein (wir haben berichtet).

Die Beschwerdeführer haben sich anwaltlichen Beistand geholt. In der Beschwerde werfen sie unter anderem die Frage auf, ob der Regierungsstatthalter, im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Geschäftsleitungssitzung der Bergregion Obersimmental-Saanenland, als befangen zu betrachten sei und deshalb im Beschwerdeverfahren in den Ausstand zu treten habe. Um einem etwaigen Vorwurf wegen Befangenheit seitens der Beschwerdeführer vorzubeugen, hat sich das Team um Regierungsstatthalter Michael Teuscher in Saanen entschieden, die Akten an die für solche Ausstandsbegehren zuständige Direktion weiterzuleiten.

Kantonales Rechtsamt übergibt Fall an Oberaargauer Behörde
Das Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz hat über die Befangenheit des Regierungsstatthalters Ende Januar entschieden und aufgrund der politischen Brisanz für den Weitergang des Beschwerdeverfahrens den Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau als ausserordentlichen Stellvertreter in dieser Sache eingesetzt. Neu ist somit das Regierungsstatthalteramt Oberaargau für die Beschwerde gegen das Abstimmungsergebnis in Lauenen zuständig.

Oberaargauer Regierungsstatthalter will innert Wochen Entscheid fällen
Aktuell wird der Schriftwechsel vom Regierungsstatthalteramt Oberaargau geprüft. «Weil wir um die politische und gesellschaftliche Tragweite des Geschäfts wissen, werden wir es beförderlich behandeln», verspricht Stefan Costa, Regierungsstatthalter Oberaargau, auf Anfrage und ergänzt, bis zu einem Entscheid soll es nicht mehr Monate, sondern höchstens noch Wochen dauern.


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