Gegenvorschlag zur Berner Solar-Initiative: keine Solarpflicht bei Gebäudesanierungen
05.07.2024 KantonDie Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission hat den Gegenvorschlag zur Berner Solar-Initiative überarbeitet. Eine Mehrheit will keine Solarpflicht bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden. Sie befürwortet jedoch eine Solarpflicht für grössere ...
Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission hat den Gegenvorschlag zur Berner Solar-Initiative überarbeitet. Eine Mehrheit will keine Solarpflicht bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden. Sie befürwortet jedoch eine Solarpflicht für grössere öffentliche Parkplätze. Zudem unterstützt die Kommission eine Anpassung des Wasserbaugesetzes, die höhere Beiträge an den Hochwasserschutz ermöglicht.
Gemäss einer Medienmitteilung legt die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) dem Grossen Rat für die zweite Lesung einen abgeschwächten Gegenvorschlag zur Berner Solar-Initiative vor. Sie setze damit den Auftrag des Grossen Rats um, der den Gegenvorschlag in erster Lesung zur Überarbeitung an die Kommission zurückgewiesen hatte. Den ursprünglichen Gegenvorschlag habe die BaK, wie vom Grossen Rat verlangt, in drei wesentlichen Punkten angepasst. So sollten bei neuen Wohnbauten bis 300 Quadratmeter Gebäudefläche die geeigneten Dachflächen nicht möglichst vollständig für die Solarenergienutzung ausgerüstet werden müssen. Verlangt werde stattdessen nurmehr die Nutzung in der Grössenordnung des Eigenbedarfs.
Keine Solarpflicht bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden
Vor allem aber solle für bestehende Gebäude, deren Dachflächen saniert werden, keine Solarpflicht gelten. «Der angepasste Gegenvorschlag sieht stattdessen lediglich eine Meldepflicht vor: Eigentümerinnen und Eigentümer haben den Behörden bei einer umfassenden Dachsanierung anzugeben, ob sich die sanierten Dachflächen für die Solarenergienutzung eignen, und sie müssen nachweisen, dass sie sich über die Kosten einer Solaranlage informiert haben», so die BaK. Zum Bau einer Solaranlage auf bestehenden Gebäuden sei jedoch gemäss diesem neuen Gegenvorschlag niemand verpflichtet. Die BaK verspreche sich von dieser Meldepflicht einen Sensibilisierungseffekt und einen Anstoss für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, ohne dass in deren Eigentumsrechte eingegriffen werde. Eine Minderheit der Kommission lehne diese Abschwächung des Gegenvorschlags ab, so die Kommission weiter. Eine Meldepflicht sei wirkungslos und führe nur zu bürokratischem Aufwand bei den Gemeindebehörden. Die Minderheit halte an der allgemeinen Solarpflicht bei Dachsanierungen fest, wenn nicht für alle, so doch zumindest für grosse Gebäude mit über 300 Quadratmetern Gebäudefläche.
Solarpflicht für grössere öffentliche und bewirtschaftete Parkplätze
Im Weiteren enthalte der angepasste Gegenvorschlag auch eine Solarpflicht für Parkplätze im Freien, die für die Solarenergienutzung geeignet sind und der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Diese Pflicht solle einerseits für neue bewirtschaftete Parkplätze ab einer Grösse von 80 Parkfeldern gelten und andererseits für bestehende und neue staatlich mitfinanzierte Park-and-Ride-Anlagen mit mehr als 50 Parkfeldern. Für die Nachrüstung der Park-and-Ride-Anlagen sehe die BaK eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Eine Minderheit der BaK wolle den Gegenvorschlag nicht auf Parkplätze ausdehnen. Eine mögliche Solarpflicht für Parkplätze könne zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig von der Berner Solar-Initiative diskutiert werden.
Mehrheitsfähige Alternative zur Berner Solar-Initiative
«Die Kommission erachtet den überarbeiteten Gegenvorschlag als eine moderate und mehrheitsfähige Alternative zur Berner Solar-Initiative und beantragt dem Grossen Rat, dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Eine Minderheit der Kommission lehnt den Gegenvorschlag in dieser Form ab. Sie hält ihn mit Blick auf die angestrebte Energiewende für ungenügend.» Ihre Anträge zur Berner Solar-Initiative hätte die BaK bereits vor der ersten Lesung verabschiedet, schreibt sie. Der Grosse Rat beschliesst in der Herbstsession 2024 über die Initiative und den Gegenvorschlag.
PD/AMO