Finanzkommission verzichtet auf Sterilisation von Problemwölfen
02.05.2025 PolitikDie Finanzkommission lässt die Idee der Sterilisation von Problemwölfen fallen. Sie hält jedoch an ihrem Gegenvorschlag zur Initiative fest. Damit können Regelungen zu Grossraubtieren auf Gesetzesstufe verankert werden. Eine Regelung auf Verfassungsebene wäre nach ...
Die Finanzkommission lässt die Idee der Sterilisation von Problemwölfen fallen. Sie hält jedoch an ihrem Gegenvorschlag zur Initiative fest. Damit können Regelungen zu Grossraubtieren auf Gesetzesstufe verankert werden. Eine Regelung auf Verfassungsebene wäre nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht stufengerecht.
Wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt, sah die Finanzkommission (FiKo) in ihrem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» vor, als Alternative zum Abschuss die Sterilisation von schadenstiftenden Wölfen zu prüfen. Diese Idee habe sich in der Vernehmlassung als klar nicht mehrheitsfähig erwiesen. Obwohl die Mitte, FDP, SVP und EDU die Schaffung der Möglichkeit zur Sterilisation nicht vollständig abgelehnt hätten, seien sie aufgrund der fehlenden praktischen Erfahrungen und der potenziell hohen Kosten trotzdem skeptisch gewesen. Alle anderen Vernehmlassungsteilnehmenden hätten sich negativ zum Vorschlag geäussert. «Aufgrund des klaren Übergewichts der ablehnenden Rückmeldungen hat die FiKo entschieden, den entsprechenden Passus in ihrem Gegenvorschlag ersatzlos zu streichen», heisst es in der Mitteilung.
Gegenvorschlag bleibt bestehen
Die verbleibenden Regelungen des Gegenvorschlags bringe die FiKo in den Grossen Rat (siehe Kasten). «In der Vernehmlassung haben die Mitte, SVP, EDU und der Bauernverband diesen Umsetzungsvorschlag explizit begrüsst. FDP, SP, Grüne, EVP, der Regierungsrat, die Umweltverbände sowie die meisten weiteren Teilnehmenden (vor allem grössere Städte und Gemeinden) lehnten den Gegenvorschlag hingegen integral ab.» Eine Mehrheit der FiKo finde, dass die Regelungen zum Wolf nicht in die Verfassung gehörten, im Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) jedoch durchaus ihre Berechtigung hätten. Eine Minderheit der FiKo sehe aufgrund der diesbezüglichen Bundeskompetenzen keinen Regelungsbedarf auf Kantonsebene und lehne den Gegenvorschlag daher nach wie vor ab.
Initiativkomitee zu bedingtem Rückzug bereit
Das Initiativkomitee habe im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens in Aussicht gestellt, zu einem bedingten Rückzug (gemäss Artikel 157 PRG) seiner Initiative bereit zu sein, wenn die vorliegende Gesetzesvorlage vom Grossen Rat materiell unverändert verabschiedet werde. «Wenn der Grosse Rat dem Gegenvorschlag zustimmt und kein Referendum dagegen ergriffen wird, werden die Bestimmungen im JWG Rechtskraft erlangen, und es findet keine Volksabstimmung über die ursprüngliche Initiative statt», hält der Kanton abschliessend fest.
Der Grosse Rat berät den Gegenvorschlag in erster Lesung in der Sommersession 2025.
PD/MOA
INHALT DES GEGENVORSCHLAGS
• Verbot der Förderung des Bestands von Grossraubtieren
• Ausschöpfung des kantonalen Handlungsspielraums zur Begrenzung des Grossraubtierbestands
• Beachtung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei Einführung von neuen Herdenschutzmassnahmen (z.B. Wärmebildkameras für Hirten, Pheromon-Halsbänder für Nutztiere)
• Sunsetklausel: Acht Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen soll der Gesetzesartikel automatisch ausser Kraft treten.
PD