Eidgenössische Räte relativieren den absoluten Waldschutz
24.06.2025 PolitikIn der Sommersession haben die eidgenössischen Räte verschiedene Geschäfte behandelt, welche den Wald direkt oder indirekt betreffen. Mit Ausnahme der Motion Würth, welche mehr Flexibilität bei Waldrodungen fordert, fielen die Beschlüsse im Sinn von ...
In der Sommersession haben die eidgenössischen Räte verschiedene Geschäfte behandelt, welche den Wald direkt oder indirekt betreffen. Mit Ausnahme der Motion Würth, welche mehr Flexibilität bei Waldrodungen fordert, fielen die Beschlüsse im Sinn von Wald-Schweiz aus.
Die Motion Würth «Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz» verlangte, dass abgesehen von temporären Waldrodungen der Rodungsersatz zukünftig mindestens zur Hälfte durch Aufwertungsmassnahmen der bestehenden Waldfläche erfolgen könne, schreibt Wald-Schweiz in einer Mitteilung. Der Nationalrat habe als Zweitrat dieser Motion klar zugestimmt, nun müsse sie der Bundesrat mit Anpassungen im Waldgesetz umsetzen.
Wald Schweiz will miteinbezogen werden
WaldSchweiz habe sich als Verband der Waldeigentümer gegen die Motion ausgesprochen, weil sie neu regeln wolle, was mit dem geltenden Waldgesetz bereits heute umsetzbar sei. Auf nationaler Ebene bestehe kein Handlungsbedarf, da die Vollzugskompetenz bei den Kantonen liege. Zwar nehme gesamtschweizerisch die Waldfläche zu, doch seien die regionalen Unterschiede gross. Über 90 Prozent der Waldflächenzunahme finde oberhalb von 1000 Metern über Meer statt, meist in steilen, forstwirtschaftlich schwierigen Lagen. Im Mittelland sowie in den Talgebieten der Gebirgskantone stehe die Waldfläche dagegen unter Druck. Oft seien es Infrastrukturbauten wie Strassen, Schienen, Radwege oder Stromleitungen, welche zu Rodungen führten, die gemäss heutigem Recht kompensiert werden müssten. «Es ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der Motion Würth weniger quantitative Kompensationen erfolgen müssen und stattdessen teilweise für qualitative Verbesserungen gesorgt wird», schreibt WaldSchweiz und fordert, bei der Umsetzung der Motion rechtzeitig einbezogen zu werden.
Bund als Vorbild bei nachhaltigen Baustoffen
Beide Räte haben den gleichlautenden Motionen ihrer Fachkommissionen (Motion UREK-S 25.3422 und Motion UREK-N 25.3426 «Stärkung nachhaltiger Baustoffe über die Vorbildfunktion des Bundes») zugestimmt. Somit würden auf Verordnungsebene die nötigen Grundlagen geschaffen, um bei öffentlichen Ausschreibungen Zulassungsund Vergabekriterien wie etwa die CO2-Emissionen in der Herstellung oder die Kreislauffähigkeit nachhaltig produzierter Baustoffe (inklusive Holz) gegenüber herkömmlichen bevorzugen zu können. Dies stärke die Nutzung von Schweizer Holz als nachhaltigen lokalen Baustoff. Die kurzen Transportwege verringerten den CO2-Ausstoss bei Transporten und die Verwendung von Schweizer Holz sichere zahlreiche Arbeitsplätze in der gesamten Wertschöpfungskette, so WaldSchweiz.
Der Nationalrat hat zudem einer weiteren Verlängerung der Motion Fässler «Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen» sowie der Motion Stark «Deponieraum für Holzaschen sicherstellen» zugestimmt.
PD/KMA