Das Symbol «Fahrrad» gilt für Fahrräder und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.) oder je nach Signalisation auch für schwere Motorfahrräder.
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Das Symbol «Fahrrad» gilt für Fahrräder und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.) oder je nach Signalisation auch für schwere Motorfahrräder.
An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat laut einer eigenen Mitteilung die Regeln für E-Bikes aktualisiert. Mit diesem Entscheid wolle er die Regelungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs «harmonisieren», damit deren Potenzial noch «besser ausgeschöpft» werden könne. «Mit der besseren Nutzung der knappen Verkehrsflächen steigt auch die Verkehrssicherheit», ist der Bundesrat überzeugt. Die Vorschriften sind ab 1. Juli 2025 in Kraft.
Neu: schwere Elektromotorfahrräder
Mit dieser Revision wolle der Bundesrat die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes anpassen. So werde das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert. «Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektromotorfahrräder geschaffen. Diese Fahrzeuge dürfen ein Gesamtgewicht von 450 kg aufweisen und können wie Motorfahrräder gruppenweise geprüft werden», schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung und spricht von einer «administrativen Erleichterung». Bisher seien solche Fahrzeuge als Kleinmotorräder zugelassen. Die hauptsächlich für den gewerbsmässigen Personentransport eingesetzten Elektro-Rikschas sollen als eigene Kleinmotorradkategorie bestehen bleiben. «Aufgehoben, resp. den schweren Elektro-Motorfahrrädern zugeordnet, werden diese Fahrzeuge, sobald die Motorfahrräder im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundes erfasst sein werden», schreibt der Bundesrat. Heute seien sie nur in den kantonalen Datenbanken erfasst
Erweiterte Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad»
Das Symbol «Motorfahrrad» umfasse wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder», heisst es in der Mitteilung. Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert seien, dürften mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor. «Die verantwortlichen Behörden können schnelle und schwere Motorfahrräder künftig, je nach lokalen Verhältnissen, von der Pflicht ausnehmen, Radwege zu benützen», heisst es. Der Bundesrat habe zudem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um spezifische Parkfelder für Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger einrichten zu können. PD/KM