Bundesrat beschliesst Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen
10.11.2023 KantonAb dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern, wie er in einer Medienmitteilung ...
Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.
Der Bund erhebt gestützt auf das Automobilsteuergesetz eine Steuer von vier Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport. Der Ertrag aus der Automobilsteuer ist gemäss Bundesverfassung zweckgebunden und wird dem NAF zugewiesen. Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. «Der Bundesrat verfolgte seinerzeit mit der Steuerbefreiung insbesondere das Ziel, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen», schreibt er in der Mitteilung.
Mit dem Wachstum der Elektromobilität habe sich die Ausgangslage inzwischen stark verändert, so der Bundesrat: «Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45’000 fast versechsfacht. Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30’400 Elektroautomobile eingeführt. Dies entspricht gegenüber derselben Vorjahresperiode (knapp 18’300 Stück) einem Plus von etwa 66 Prozent. Der Anteil der Elektroautomobile an den Gesamtimporten erreichte im ersten Halbjahr 2023 rund 23 Prozent (Vorjahresperiode: rund 16 Prozent). » Diese Steigerung führe zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer. «Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet.» Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen. Mit der Unterstellung der Elektroautomobile unter die Automobilsteuer wirke der Bundesrat diesen Steuerausfällen entgegen.
Änderung der Automobilsteuerverordnung
Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung per 1. Januar 2024 werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt. Die Steuererhebung erfolge auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis. Gemäss Branchenauskünften werde dank steter Reduktion der Produktionskosten von Elektroautos ab dem Jahr 2025 die Preisparität zwischen Automobilen mit fossilen Antrieben und Elektroautomobilen erreicht sein, heisst es in der Mitteilung. «Eine Gewinnmarge sollte somit auch künftig ohne Preisaufschläge für den Konsumenten und ohne staatliche Subventionen erreicht werden können.»
PD/AMO