Breite Zustimmung zur Steuersenkung für tiefe bis mittlere Einkommen
02.05.2025 PolitikMit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung für tiefe bis mittlere Einkommen senken. Diese Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession in erster Lesung im ...
Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung für tiefe bis mittlere Einkommen senken. Diese Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession in erster Lesung im Parlament behandelt.
Zur Steuergesetzrevision 2027 wurde vom 20. September bis zum 20. Dezember 2024 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es seien zahlreiche Stellungnahmen eingetroffen, insbesondere zur geplanten Umsetzung der kantonalen Steuerstrategie ab 2023, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrates.
Breite Zustimmung zur Anpassung der Progression
Der Regierungsrat sieht vor, die verhältnismässig starke bernische Progression bei tiefen bis mittleren Einkommen zu glätten. Mit gezielten Massnahmen bei den Einkommenssteuertarifen und der Erhöhung eines Sozialabzuges (Abzug für bescheidene Einkommen) sollen mit der Steuergesetzrevision 2027 spürbare Entlastungen für die tiefen bis mittleren Einkommen von teilweise zwanzig Prozent und mehr erreicht werden.
Diese Einkommensklassen seien im Kanton Bern im interkantonalen Vergleich übermässig stark belastet. Die vorgesehene Stossrichtung sei in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen worden. Gegenstimmen seien vor allem wegen den resultierenden Mindereinnahmen erhoben worden, welche auch von den Gemeinden mitgetragen werden müssten.
Regierungsrat verfolgt weniger weitgehende Variante weiter
Der Regierungsrat hatte in der Vernehmlassung zwei Varianten präsentiert, eine «Variante 130» mit steuerlichen Entlastungen von voraussichtlich rund 130 Millionen Franken beim Kanton (inkl. Gemeinden rund 200 Millionen Franken) und eine weitergehende «Variante 190» (inkl. Gemeinden rund 300 Millionen Franken). Der Regierungsrat beantragt aufgrund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung die Weiterverfolgung der «Variante 130», welche finanzpolitisch tragbar sei und dennoch zu dringend notwendigen Entlastungen für viele Steuerpflichtige führe. Zudem werde die Steuergesetzrevision gestaffelt umgesetzt. «Auf das Jahr 2027 folgt eine erste Entlastung im Umfang von rund 40 Millionen Franken (Kantonssteuer), auf das Jahr 2028 dann eine weitere Senkung um rund 94 Millionen Franken», schreibt der Regierungsrat.
Übrige Massnahmen ebenfalls gutgeheissen
Ebenfalls zur Umsetzung der bernischen Steuerstrategie werde eine «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer abgeschafft, indem die heutige Freigrenze von 100’000 Franken bei verheirateten Personen und Personen in eingetragener Partnerschaft verdoppelt werde. Damit die Revision nicht zu Steuererhöhungen für gemeinsam veranlagte Personen mit höheren Vermögen führe, werde der bisherige Sozialabzug von 18’000 Franken für Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft beibehalten. Zudem werde aus Gründen der Gleichbehandlung ein analoger, hälftiger Sozialabzug von 9000 Franken für Alleinstehende ergänzt.
Schliesslich sei auch die vorgesehene Anpassung des sogenannten «Ausgleichs der kalten Progression» an das System bei der direkten Bundessteuer auf ein positives Echo gestossen. «Damit kann die Anpassung an die Teuerung bei den Steuertarifen und Abzügen jährlich durch den Regierungsrat vorgenommen werden, ohne dass zuerst der Grosse Rat darüber befinden muss.»
Behandlung in der Herbstsession 2025
Die Vorlage geht nun zur Vorberatung in die Finanzkommission des Grossen Rates und soll im Parlament in der Herbstsession 2025 in erster Lesung behandelt werden. Die zweite Lesung ist für die Frühlingssession 2026 vorgesehen.
PD/MOA