Bern soll konsequenter gegen Vermummte vorgehen
07.11.2025 PolitikBei einer unbewilligten Grosskundgebung kam es kürzlich in Bern zu gravierenden Gewaltausbrüchen. Eine Motion verlangt konsequentes Vorgehen gegen vermummte Randalierer. Zudem sei ein zeitlich begrenzter Pilotversuch erforderlich. Einer der Motionäre ist der ...
Bei einer unbewilligten Grosskundgebung kam es kürzlich in Bern zu gravierenden Gewaltausbrüchen. Eine Motion verlangt konsequentes Vorgehen gegen vermummte Randalierer. Zudem sei ein zeitlich begrenzter Pilotversuch erforderlich. Einer der Motionäre ist der Schönrieder Hans Schär.
«Wir müssen jetzt handeln und nicht auf neue Eskalationen warten», schreiben die Motionäre. Wiederholte Eskalationen mit Vermummten in Bern würden die öffentliche Sicherheit gefährden. Ein zeitlich begrenzter Pilotversuch sei erforderlich, um in der laufenden Gefährdungslage rasch erprobte Instrumente zu testen.
Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, beim Bund (Bundesverwaltung/Bundesrat) die Einleitung einer provisorischen Verfügung in Form eines zeitlich begrenzten Pilotprojekts zu beantragen, die für die nächsten zwei Jahre, nach Überweisung der Motion, bei grossen Demonstrationen im Kanton Bern verschiedene Befugnisse und Regeln vorsieht (siehe Kasten).
In den vergangenen Monaten und insbesondere bei der unbewilligten Grosskundgebung in Bern sei es zu gravierenden Gewaltausbrüchen gekommen, begründen die Motionäre. Vermummte Personen hätten Angriffe gegen Einsatzkräfte durchgeführt, Feuer gezündet, Eigentum beschädigt und die öffentliche Ordnung massiv ausser Kraft gesetzt. «Die bestehende Rechtslage und die verfügbaren polizeilichen Mittel erweisen sich in solchen Situationen als unzureichend, um unmittelbar und spürbar gegen die gewaltbereiten Akteure vorzugehen», schreiben die Motionäre.
Es sei an der Zeit, verantwortet und rechtsstaatlich abgesichert, erprobte, kurzfristige Instrumente zu testen, die es der Polizei erlaubten, Vermummte rasch zu isolieren und zu identifizieren, um anschliessend Straftaten zu verfolgen und weitere Gefährdungen zu verhindern. Ein begrenztes Pilotprojekt, das der Bund als provisorische Verfügung bewillige, ermögliche diese Erprobung unter klaren Vorgaben und mit gesetzlichen Garantien.
Der vorgeschlagene Rahmen balanciere die Notwendigkeit effektiven Handelns mit den Anforderungen des Grundrechtsschutzes. Durch die anschliessende, verbindliche Evaluation stelle der Kanton sicher, dass die Massnahmen wirksam, verhältnismässig und verfassungskonform seien.
Bern als Hauptstadt der Schweiz trage eine besondere Verantwortung. «Wir müssen ein deutliches Signal senden, dass Gewalt im öffentlichen Raum nicht toleriert wird und der Sicherheitsstaat handlungsfähig ist.» Dieses Pilotprojekt ermögliche es, in kleinen, klar begrenzten Schritten herauszufinden, ob und wie schärfere, aber rechtsstaatlich geschützte Instrumente zur Gefahrenabwehr beitrügen.
Die Motionäre verlangen Dringlichkeit. Die Motion eingereicht haben Hans Schär (FDP, Schönried), Andreas Hegg (FDP), Andrea Gschwend-Pieren (SVP), André Roggli (Die Mitte) und Barbara Maurer (EDU).
PD/MOA
DIE MOTION IM WORTLAUT
1. Die Polizei erhält die Möglichkeit, vermummte Personen während und unmittelbar nach einem Umzug aus dem Demonstrationsgeschehen herauszunehmen und vorläufig zurückzuhalten.
2. Vorläufig zurückgehaltene Personen können bis zu 72 Stunden festgehalten werden, um Identität, Zuverlässigkeit und mögliche strafrechtliche Verstrickungen abzuklären.
3. Die umfassenden polizeilichen Kontrollen, Identitätsabklärungen und administrativen Schritte (inkl. Strafanzeige, Spurensicherung, dosiermässige Erfassung) beginnen frühstens am nächsten Arbeitstag (Montag) um 8 Uhr.
4. Die für die Verwaltung notwendigen Befragungen und administrativen Arbeiten werden im Rahmen dieses Pilotprojekts ohne Sonntagszuschläge auf den nächsten Arbeitstag verlegt, um eine effiziente, aber rechtsstaatlich abgesicherte Bearbeitung zu ermöglichen.
5. Verpflegung, medizinische Betreuung und notwendige Spesen während der Zurückhaltung werden bereitgestellt; nach Abschluss des Verfahrens sind allenfalls zulässige Kosten in geregelter Form den Betroffenen in Rechnung zu stellen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
6. Der Regierungsrat berichtet dem Grossen Rat innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Pilotprojekts über Ablauf, Wirkung, Rechtsfragen, Kosten und die Empfehlung, ob diese Befugnisse beibehalten, ausgeweitet oder aufgehoben werden sollen.
PD
