Lauenen verzichtet auf erneute GSS-Abstimmung

  09.08.2024 Lauenen, Gesundheitswesen

Der Lauener Gemeinderat hat am 5. August beschlossen, die GSS-Abstimmung vom 19. November, die mit einer Pattsituation das Gesundheitsnetz Simme Saane an der Urne – nach Gsteig – zum zweiten Mal scheitern liess, nicht zu wiederholen.

KEREM S. MAURER
Nun ist die Vorlage über das integrierte Versorgungsmodell Gesundheitsnetz Simme Saane vom Tisch: Der Lauener Gemeinderat lässt nicht erneut darüber abstimmen. Er schreibt in einer Medienmitteilung, dass sich die Ausgangslage seit der Bekanntgabe der Spital STS AG, das Spital Zweisimmen nun doch weiterzuführen, entscheidend verändert habe.

Die Lauener Exekutive hätte die Vorlage nochmals vors Volk bringen müssen, weil eine Abstimmungsbeschwerde vom Regierungsstatthalter Oberaargau gutgeheissen wurde (wir haben berichtet).

Gesundheitsnetz der GSS nicht mehr durchführbar
Ab Zeitpunkt der Spital-STS-Neuigkeit prüfte der Gemeinderat von Lauenen, ob eine Wiederholung der Abstimmung rechtlich überhaupt noch zulässig oder ob auf die Durchführung zu verzichten sei. Zudem hätte der Grosse Rat eine Bürgschaft und eine Kreditlimite zugunsten der GSS AG beschliessen müssen. «Die neue Ausgangslage macht nun klar, dass die GSS AG das Spital Zweisimmen nicht erhalten wird und der Grosse Rat keine zusätzlichen Millionenbeträge zugunsten der GSS AG sprechen wird», heisst es in der Mitteilung weiter. Somit sei der Beschluss, wie er seinerzeit den Stimmberechtigten vorgelegen habe, nicht mehr umsetzbar. Der Sachverhalt, wie er der Abstimmung vom 19. November 2023 zugrunde lag, habe sich durch die mittlerweile ergangenen Entscheide des Kantons und der STS AG in «wesentlichen Punkten» verändert.

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage habe der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. August 2024 festgestellt, dass das Projekt «Integrierte Versorgung» des Gesundheitsnetzes Simme Saane undurchführbar geworden sei. «Infolgedessen hat er beschlossen, die Abstimmung nicht zu wiederholen.»

Und Gsteig?
Auch in Gsteig wäre eine Abstimmungswiederholung aufgrund des Wiedererwägungsrechts, welches wahrgenommen wurde (wir haben berichtet), noch ausstehend. «Bereits vor der zweiten Abstimmung der sechs Gemeinden waren sich das Initiativkomitee und der Gemeinderat einig, dass im Falle einer erneuten Ablehnung die Wiedererwägungsinitiative hinfällig würde», gibt Paul Reichenbach, Gemeindeschreiber von Gsteig, auf Anfrage bekannt. Also auch Gsteig unternimmt in dieser Hinsicht nichts mehr.

Wie und ob es mit der GSS AG weitergeht, wird an einer ausserordentlichen Generalversammlung der GSS AG entschieden. Wann diese durchgeführt wird, ist noch nicht klar. Laut GSS-Geschäftsstellenleiter Alexander Gäumann soll sie noch in diesem Jahr stattfinden.


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