Wasserkraftwerk Turbach könnte realisiert werden

  27.03.2023 Gstaad

Die Wasserrechtskonzession liegt seit Sommer 2021 vor, doch gebaut wurde (noch) nicht. Jetzt hat sich das regulatorische Umfeld geändert: Der Bau von Kleinwasserkraftwerken kann mit einer Finanzspritze des Bundes subventioniert werden. Jetzt wird die Baubewilligung für das Wasserkraftwerk Turbach angestrebt.

KEREM S. MAURER
Schon 2007 verfolgten die damalige sol-E-Suisse (heute in die BKW Energie AG integriert) und die Emerging Power Developers SA (heute unter dem Dach der aventron AG) drei Wasserkraftprojekte im Saanenland: Turbach, Chalberhöni und Meielsgrund. Während die BKW nach Verhandlungen mit der kantonalen Leitbehörde AWA (Amt für Wasser und Abfall) und Umweltschutzverbänden im Frühling 2019 auf die Standorte Meielsgrund und Chalberhöni verzichtete, hielt sie am Projekt Turbach fest (wir haben darüber berichtet).

Nachdem das Konzessionsgesuch des Konsortiums WKW Turbach (eine Gemeinschaft aus BKW und aventron) für die Nutzung des Turbachbachs ohne Einsprachen erteilt wurde, erklärte BKW-Projektleiter Patrick Manz im Januar 2020 gegenüber dieser Zeitung: «Wir setzen das Projekt nur um, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.» Das war aber nicht der Fall, weil dem Erlös von 5 Rappen pro Kilowattstunde im Verkauf Gestehungskosten von 13 Rappen gegenüberstanden.

Einmalvergütung auch für Kleinwasserkraft
Das eidgenössische Parlament hat im September 2016 die Gesetzesänderungen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (ES2050) des Bundesrates verabschiedet. Die Bevölkerung hat dem Paket in der Referendumsabstimmung 2017 zugestimmt. Dieses erste Massnahmenpaket beinhaltet neue Förderinstrumente für die Schweizer Wasserkraft, einschliesslich Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen. Im Oktober 2021 hat das Parlament die Förderbestimmungen des Energiegesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien einheitlich fördern: Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie» revidiert. Diese Bestimmungen traten zusammen mit der revidierten Energieförderungsverordnung am 1. Januar 2023 in Kraft. Damit können anspruchsberechtigte Wasserkraftanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten bekommen. Je nach Anlage. «Falls wir von einem Subventionsbeitrag in Höhe von 50 Prozent ausgehen dürfen, reduzieren sich die Gestehungskosten ungefähr um die Hälfte», rechnet Patrick Manz vor.

Strom für 1400 Haushaltungen
Das Wasser soll unterhalb der Fangbrücke gefasst und via einer drei Kilometer langen Druckleitung, die in die bestehende Strasse eingelassen wird, zum BKW-ISP-Gebäude in Gstaad geleitet werden. Hier wird in einem Anbau eine neue Kraftwerkszentrale realisiert. Man erwartet eine durchschnittliche Jahresproduktion von rund 7,3 GWh, was dem Strombedarf von 1400 Haushaltungen entspricht. Für den Bau des Wasserkraftwerks Turbach wurden dreizehn Millionen Franken budgetiert.

Für den Baubeschluss brauche es nochmals eine umfassende Rentabilitätsbetrachtung, so Manz. Und: «Neben dem Erhalt einer rechtlichen Baubewilligung und der bestätigten Subventionshöhe, benötigen wir einen Kostenvoranschlag mit verbindlichen Offerten, welche bestätigen, dass das Kraftwerk im geplanten Kostenrahmen realisiert werden kann.»

Die Gesuchsunterlagen für die Baubewilligung liegen noch bis am 13. April in der Gemeindeverwaltung Saanen öffentlich auf.


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