Konsumentenschutz kritisiert Skigebiete
24.01.2025 TourismusIntransparente Preise und uneinheitliche Rückerstattung bei Unfall, Krankheit oder Betriebseinschränkungen: Die Stiftung Konsumentenschutz kritisiert das dynamische Preissystem der Skigebiete.
Wie Radio Beo vermeldete, untersuchte der Konsumentenschutz ...
Intransparente Preise und uneinheitliche Rückerstattung bei Unfall, Krankheit oder Betriebseinschränkungen: Die Stiftung Konsumentenschutz kritisiert das dynamische Preissystem der Skigebiete.
Wie Radio Beo vermeldete, untersuchte der Konsumentenschutz zwölf Destinationen mit dynamischen Preisen hinsichtlich Preistransparenz und Rückerstattungen. Darunter auch Gstaad und Adelboden-Lenk. Besonders negativ aufgefallen seien dabei Zermatt, Engadin Sankt Moritz und die Chäserrugg, weil diese weder den Maximalpreis bekannt geben noch eine Rückerstattung oder einen Umtausch ohne Aufpreis vorsehen. Adelboden-Lenk gewährt zwar einen Umtausch oder Rückerstattung, gibt aber weder den Minimal- noch den Maximalpreis an.
Auch Gstaad in der Kritik
In der entsprechenden Medienmitteilung der Stiftung Konsumentenschutz vom 13. Januar wird auch Gstaad kritisiert. Da heisst es, wer den Rat der Skigebiete befolge und seine Tickets weit im Voraus kaufe, müsse auch auf die Rückerstattung achten, denn: «Sechs Skigebiete – Aletsch Arena, Chäserrugg, Crans-Montana, Engadin Sankt Moritz, Gstaad und Zermatt – gewähren keine Rückerstattung auf Tagestickets.» Das heisst, wer sein früh gebuchtes Tagesticket infolge von Krankheit, Unfall oder eingeschränktem Bahnbetrieb nicht ganz oder nur teilweise nutzen kann, bekommt kein Geld zurück. Es sei denn, man hat eine Ticketschutzversicherung abgeschlossen.
Keine Rückerstattung auf rabattierte Preise
Für Matthias In-Albon, Geschäftsführer der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG), ist es allgemein Usus und entspricht der Logik, dass es auf Rabattpreise Einschränkungen gibt und dass somit keine Rückerstattungen gewährt werden. «Wer früh bucht, geht dieses Risiko zugunsten eines günstigeren Preises ein», sagt er und erklärt, dass Preisabschläge nur über Restriktionen gehen. «Daher werden Frühbucherrabatte auf allen gekauften Tickets nicht zurückerstattet. Ausserdem werden Frühbucherrabatte nur gegen direkte Zahlung gewährt.» Ergänzend zum Frühbucherrabatt werde das rabattierte Ticket ausschliesslich im Webshop, bei dem die Kundendaten erfasst würden, günstiger angeboten. Es würden Anreize geschaffen, online zu buchen, um das Verkaufspersonal zu entlasten, so In-Albon.
PD/KMA