Gemeinde Saanen
24.06.2025 Amtlicher AnzeigerNächtliche Bauarbeiten Dorfrüttistrasse
Als Betreiberin des Fernwärmeverbunds Saanen-Gstaad informiert Sie die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) über kommende Bauarbeiten:
Datum: 2. bis 3. Juli 2025
Nächtliche Bauarbeiten Dorfrüttistrasse
Als Betreiberin des Fernwärmeverbunds Saanen-Gstaad informiert Sie die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) über kommende Bauarbeiten:
Datum: 2. bis 3. Juli 2025
Uhrzeit: 20 bis 5 Uhr
Ort: Dorfrüttistrasse, Saanen
Die Bauarbeiten werden so kurz wie möglich gehalten, trotzdem kann es zu Lärm- und Lichtemissionen während der Nacht kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0800 325 000 gerne zur Verfügung.
EBL
(Genossenschaft Elektra Baselland)
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der: Rufer-Lüthi Silvia Marlise, geb. 11. Februar 1948, von Münchenbuchsee BE, Maison Claudine Pereira, Spitalstrasse 3, 3792 Saanen, verst. am 14. Januar 2025
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 8. Juli 2025
Auflagefrist Inventar: zehn Tage
Ablauf der Frist: 28. Juni 2025
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 18. Juni 2025. Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland
Baugesuch Nr. 2022-020
eBau-Nr. 2025-8238 Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Baugesuchsteller: Olivier Bizon, p. A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Gesuch um Verlängerung der Gültigkeit der Baubewilligung vom 3. Juni 2022 um zwei Jahre bis maximal 3. Juli 2026
Strasse/Ort: Badweidlistrasse 10, 3780 Gstaad
Parzelle: 4565
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-084
eBau-Nr. 2024-9547
Baugesuchsteller: Jacqueline Rubin, Niesenweg 10, 3713 Reichenbach im Kandertal BE
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben:
– Neuer Zugang zu Wohnung EG
– Aussentreppe als neue Erschliessung der Wohnung DG
– Ersatz der dezentralen Ölöfen durch Wärmepumpe (Innenaufstellung)
– Ersatz des Erdgeschosses durch Neubau
– Innere Umbauten/Grundrissveränderungen. Einbau einer Lukarne (in Dachfläche Ost)
– Photovoltaikanlage auf Garagendach und Hauptgebäude
Strasse/Ort: Haltenstrasse 10, 3792 Saanen
Parzelle: 4163
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 27 BR, Abweichen Dachgestaltung
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2021-012.001
eBau-Nr. 2024-3615
Baugesuchsteller: Ulrich Bach-Fleuti, Lädistrasse 4, 3784 Feutersoey
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Bauvorhaben: Sanierung Wohngebäude, Umnutzung Stall inkl. Photovoltaikanlage, Ersatzneubau Garage, Abbruch Nebengebäude und Terrainanpassungen (bewilligt 28. September 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundrissanpassungen, Grundwasserwärmepumpe, Anpassung Lage Garage, Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 86, 3780 Gstaad
Parzelle: 1077
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-063 eBau-Nr. 2025-5278 Baugesuchsteller: Stefan und Rodolf Ziörjen, Oeystrasse 51, 3792 Saanen
Projektverfasser/Vertreter: Alexandre Rime, Farbstrasse 15a, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Dachgeschoss, Erstellen neues Treppenhaus
Strasse/Ort: Oeystrasse 51, 3792 Saanen
Parzelle: 6791
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-082
eBau-Nr. 2025-7871
Baugesuchsteller: Adrian Schopfer, Steinereweg 11, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Laufhof mit Güllegrube, Anbau Kälberschlupf
Strasse/Ort: Steinereweg 11, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 1938
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung