Flugplatz St. Stephan: bereit für den zivilen Flugbetrieb
04.11.2025 SchweizDas Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL bewilligt die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes St. Stephan in einen zivilen Flugplatz. Mit dem neuen Betriebsreglement erhält die Flugplatzhalterin auch die Betriebsbewilligung. Die Handänderung des Flugplatzareals ...
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL bewilligt die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes St. Stephan in einen zivilen Flugplatz. Mit dem neuen Betriebsreglement erhält die Flugplatzhalterin auch die Betriebsbewilligung. Die Handänderung des Flugplatzareals erfolgt nach der Genehmigung der Überbauungsordnung durch den Kanton.
Im Jahr 2000 stellte die Schweizer Luftwaffe ihren Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz St. Stephan ein. Seither wurde der Flugplatz sowohl zivilaviatisch als auch gewerblich genutzt. Mit der heutigen Bewilligung genehmigt das BAZL rechtlich die Nutzung der bestehenden Luftfahrtinfrastruktur für zivile Zwecke, wie der Bund in einer Medienmitteilung schreibt. So könnten nicht mehr benötigte Militärbaracken, Rollwegabschnitte und Pistenzugänge zurückgebaut und neue Infrastrukturen für den zivilen Flugbetrieb errichtet werden. Gleichzeitig erteile das BAZL der Flugplatzhalterin (Prospective Concepts Aeronautics AG [PCA]) eine unbefristete Betriebsbewilligung und genehmige das Betriebsreglement.
In Zukunft sollten mehrheitlich Flüge von in St. Stephan ansässigen Entwicklungs-, Hersteller- und Unterhaltsbetrieben stattfinden. Vorgesehen seien zudem gelegentliche Tourismusund Geschäftsreiseflüge mit Reiseziel Oberes Simmental. Hinzukommen würden Flüge, die aus operationellen oder meteorologischen Gründen nicht in Saanen landen können. Den zulässigen Rahmen für den Flugbetrieb habe der Bundesrat bereits im Objektblatt Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), vom 30. August 2023 festgelegt.
Die Überbauungsordnung «Flugplatz St. Stephan» regelt sämtliche nicht aviatischen Nutzungen des Areals. Das Ziel: die Profilierung des Flugplatzareals als regionalen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklungsschwerpunkt. Die Gemeindeversammlung von St. Stephan hat die Überbauungsordnung (UeO) letztes Jahr angenommen; die Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) steht jedoch noch aus. Diese wird Anfang 2026 erfolgen. Das Bundesamt für Rüstung, armasuisse Immobilien, werde das Flugplatzareal danach der Einwohnergemeinde St. Stephan übertragen. Anschliessend übergebe die Gemeinde den Flugplatz im Baurecht an die PCA. Diese wolle den Flugplatz nachhaltig und entsprechend der Interessen von Bevölkerung, Gewerbe und Tourismus weiterentwickeln, so der Bund. PD/AMO
