Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Januar beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Dies deshalb, weil die Kantone und Gemeinden ...
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Januar beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Dies deshalb, weil die Kantone und Gemeinden bereits die erforderlichen Rechtsgrundlagen haben, um Feuerwerke einzuschränken.
Die am 3. November 2023 eingereichte Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor Lärm und Emissionen von Feuerwerk. Sie will insbesondere den Verkauf und die Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern für Private in der ganzen Schweiz verbieten. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, könnten weiterhin verkauft werden, beispielsweise bengalische Feuer oder Vulkane. Zudem könnten für überregionale Veranstaltungen Ausnahmebewilligungen erteilt werden, etwa für 1.-August-Feiern.
Die Initiative geht dem Bundesrat zu weit
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden werde, schreibt er in einer Medienmitteilung. Zudem könne es bei Tieren Reaktionen auslösen. Die Feinstaubemissionen und der Lärm seien aber zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering.
Die Kantone und Gemeinden würden bereits über die erforderlichen Rechtsgrundlagen, um Feuerwerke einzuschränken, verfügen. Davon würden heute viele Städte und Gemeinden Gebrauch machen; sie würden die Verwendung von Feuerwerkskörpern zeitlich und/oder örtlich einschränken oder eine Bewilligung voraussetzen.
Auf der anderen Seite sei dem Bundesrat bewusst, dass viele Menschen in der Schweiz mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern sehr positive Emotionen verbinden. Er sei deshalb der Ansicht, dass landesweite Einschränkungen der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht nötig und unverhältnismässig wären.
PD/AMO