Beglaubigungen durch Verwaltung

  07.02.2025 Zweisimmen

In der Vergangenheit konnten auf der Gemeindeverwaltung Dokumente zur Beglaubigung von Unterschriften visiert und bestätigt werden. Gemäss kantonaler Gesetzgebung, Notariatsverordnung des Kantons Bern, dürfen Beglaubigungen bereits seit einigen Jahren im Grundsatz nur noch durch ...


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