BDG-Grossprojekt nun ohne Lätzgüetli

  17.10.2022 Tourismus, Tourismus, Schönried, Saanenmöser

Insgesamt 30 Rückmeldungen haben die Gemeinde Saanen und die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) bei der Mitwirkungsauflage für das Tourismusgebiet Saanenmöser/Schönried erhalten. Das vielschichtige Projekt bleibt mehr oder weniger unverändert, mit Ausnahme des Lätzgüetli-Überlaufparkplatzes, der aufgrund von Rückmeldungen gestrichen wurde.

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Das Tourismusgebiet Saanenmöser/ Schönried erfährt in den nächsten Jahren grosse Veränderungen. Dies, weil unter anderem die Betriebskonzessionen für die Hornegglibahn in Schönried und die Hornbergbahn in Saanenmöser in den nächsten Jahren ablaufen. Und weil es zunehmend schwieriger ist, die notwendigen und spezifischen Ersatzmaterialien zu besorgen. Zusammengefasst: Die zwei Sesselbahnen sind einfach zu alt. Die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) hat die Gelegenheit beim Schopf gepackt, um ein gesamthaftes Konzept zu realisieren, in dem verschiedene Sanierungs- und Neubauprojekte vorhanden sind, um den Winter- und Sommertourismus weiter auszubauen (wir haben berichtet). Dafür hat die BDG in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Saanen die Überbauungsordnung Nr. 88 «Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried» ausgearbeitet, welche diesen Sommer zur öffentlichen Mitwirkung auflag. Das Ergebnis: 30 Mitwirkungen sind eingegangen mit der Folge, dass der geplante Lätzgüetli-Überlaufparkplatz gestrichen wurde, wie Gemeinderätin Patricia Matti auf Anfrage angibt.

Parkplatzproblem bleibt ungelöst …
Von den 30 Mitwirkungen seien 26 zuhanden des Lätzgüetli-Überlaufparkplatzes eingegangen, sagt Jannik Sager, Leiter Projekte und Infrastrukturen bei der BDG. Das Problem: Während den Spitzentagen in der Wintersaison gibt es im Dorf Saanenmöser Parkplatzprobleme, weil die Parkplätzte der BDG auch von Wandern und Langläufern benutzt werden. Die BDG hat vor mehrerem Saisons versucht, zwischen dem Kinderparadies und der Langlaufloipe im Gebiet des Lätzgüetli eine improvisierte Parkierungsfläche einzurichten, welcher mit der Zustimmung der Landeigentümer beziehungsweise der Landwirte realisiert wurde. Diese musste jedoch aufgrund fehlender Zonenkonformität eingestellt werden. Diese Zonenkonformität wollte man mittels der Überbauungsordnung erreichen und die Parkfläche als saisonaler und offizieller Überlaufparkplatz ausscheiden. «Sie wäre zum einen nur während zehn bis fünfzehn Tagen in der Saison erstellt worden. Und zum anderen wären keine baulichen Massnahmen erforderlich gewesen. Lediglich der Schnee wird angedrückt, damit die Autos einfacher parkieren können», erklärt Sager. DieAnwohnerinnen und Anwohner hätten sich allerdings gegen diese Praxis ausgesprochen. Es handle sich dabei um keine starke Opposition gegen das Gesamtprojekt, erklärt Sager, im Gegenteil: Die Rückmeldungen seien sehr freundlich formuliert gewesen, jedoch mit dem Hinweis, dass der Überlaufparkplatz nicht in Saanenmöser realisiert werden sollte.

Da es sich um ein begrenztes Zeitfenster handelt, in dem die Parkplätze realisiert werden, und zudem keine baulichen Massnahmen notwendig sind, kamen die Rückmeldungen unerwartet, wie Geschäftsführer Matthias In-Albon angibt. War vielleicht die Kommunikation über den Lätzgüetli-Überlaufparkplatz ungenügend? «Vielleicht. Die vielen Reaktionen jedenfalls haben wir nicht erwartet», so In-Albon. Der Überlaufparkplatz in der Überbauungsordnung wird fallen gelassen, eine Lösung müsse weiterhin gefunden werden.

… und der Verkehr ein Problem
Die anderen Mitwirkungen hätten sich auf mehrheitlich verkehrstechnische Inputs bei Schönried bezogen, die allerdings in die Angelegenheit des Kantons, der Gemeinde und der Montreux-Berner Oberland-Bahn (MOB) fallen würden, so Sager. «Wir haben zwar in der Überbauungsordnung ein Verkehrskonzept und eine Verkehrsplanung integriert. Der Verkehr rund um den Bahnübergang in Schönried sowie die Kreuzung bei der Dorf- und Grubenstrasse fällt aber nicht in unsere Zuständigkeit, mit dem neuen Projekt bleiben die Anzahl Parkplätze im ähnlichen Rahmen und die Verkehrsführung und der Suchverkehr wird sogar optimiert», so Sager.

Wettbewerb soll stattfinden
Ebenfalls neu im Verfahrensprozess ist ein qualitätssicherndes Architekturverfahren. Was bedeutet das? In einem qualitätssichernden Verfahren werden unterschiedliche Lösungsansätze für die Realisierung des Grossprojektes einander gegenübergestellt – die Projektteilnehmenden sind somit Konkurrenten. «Die Teilnehmenden werden von uns ausgewählt», gibt Jannik Sager an. Eine Jury vergleicht die verschiedenen Projekte und erkennt daraus die möglichen Probleme und Lösungsansätze. Das genaue Verfahren diesbezüglich wird mit dem Kanton (Amt für Raumplanung und Gemeinden) abgestimmt. Durch das abgestimmte qualitätssichernde Verfahren soll abgesichert werden, dass eine gute und akzeptierte Lösung erreicht wird. «Die Schilthornbahn AG hat mit diesem Vorgehen gute Erfahrungen gemacht, das stimmt uns positiv», sagt In-Albon.

Baustart soll 2024 sein
Die vorherrschende Stimmung bei der BDG nach dem Mitwirkungsverfahren scheint positiv. Der überarbeitete Mitwirkungsbericht beziehungsweise die Überbauungsordnung liegt nun beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung auf. Bis zum Baubeginn muss das Grossprojekt noch viele Hürden schaffen, beispielsweise das Baugesuch, Bereinigungen durch die Behörden, die Prüfung und Genehmigung durch Kanton und so weiter. Die BDG hat sich allerdings ein Ziel gesetzt: «Ende 2024 wollen wir mit dem Bau der Tal- und Mittelstation Horneggli beginnen. Das bedingt allerdings, dass keine Einsprachen oder sonstige Verzögerungen unvorhergesehen eintreffen», so In-Albon.


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