AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 29.04.2025
29.04.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Ausschreibung
Bestattungs- und Friedhofgärtnerarbeiten Friedhof Saanen 2026 bis 2028
Die Einwohnergemeinde Saanen schreibt die Bestattungs- und Friedhofgärtnerarbeiten für die Jahre ...
Gemeinde Saanen
Ausschreibung
Bestattungs- und Friedhofgärtnerarbeiten Friedhof Saanen 2026 bis 2028
Die Einwohnergemeinde Saanen schreibt die Bestattungs- und Friedhofgärtnerarbeiten für die Jahre 2026 bis und mit 2028 aus. Ausschreibung und Bezugsquelle der Unterlagen:
www.simap.ch,Projekt-Nr.#14907
A Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Saanen
B Verfahrensart: offenes Verfahren gemäss IVöB
C Auftragsart: Dienstleistungen
D Fragestellungen: bis 14. Mai 2025
E Einreichungsstelle: siehe www.simap.ch, Projekt-Nr. #14907
F Frist für die Einreichung der Angebote: 4. Juni 2025
Saanen, 29. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen
Fachbereich Liegenschaften
Belagsarbeiten
Ab 5. Mai 2025 ist infolge Belagsarbeiten mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Alte Lauenenstrasse ab Buure Metzg– Suterstrasse–Einmündung Palacestrasse.
Auskunft erteilt der Werkhof, Tel. 033 748 93 99.
Bauverwaltung Saanen
Freundliche Einladung zur
Kirchgemeindeversammlung der Reformierten Kirchgemeinde Saanen-Gsteig
Dienstag, 3. Juni 2025, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus, Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad
Traktanden
1. Protokoll der Versammlung vom 8.Dezember 2024/Genehmigung
2. Jahresrechnung 2024/Genehmigung
3. Pfarrhaus Saanen; Beantragung Erhöhung Baukredit/Beschluss
4. Pfarrhaus Abländschen; Ersatz von Ölheizung durch Pelletheizung / Beschluss
5. Verschiedenes
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Einsichtnahme auf dem Sekretariat im Kirchgemeindehaus: Montag von 13.30 bis 16.30 Uhr/Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr.
Gstaad, 29. April 2025
Ref. Kirchgemeinderat
Saanen-Gsteig
Nachholung der öffentliche Planauflage im Amtsblatt
Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 86, Erschliessung «Meielsgrundgässli» mit Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG und Änderung Zonenplan Nr. 5 nach Art. 122 Abs. 7 BauV, Nachholung der öffentlichen Auflage im Amtsblatt
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1), Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1) die nachfolgenden Unterlagen zur öffentlichen Auflage.
Im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 18. April bis 19. Mai 2023 und der nachträglichen Auflage von Änderungen am Baugesuch vom 10. September bis 11. Oktober 2024 wurde versäumt, die vorliegende Planung auch im Amtsblatt zu publizieren. Es handelt sich dementsprechend vorliegend um eine Nachholung der öffentlichen Auflage im Amtsblatt nach der Beschlussfassung der Planung vom 9. Januar 2024.
Die Zonenplanänderung wurde durch den Gemeinderat am 9. Januar 2024 im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderats wurde am 10. September 2024 gestützt auf Art 122 Abs. 8 BauV öffentlich bekannt gemacht.
1. Überbauungsordnung Nr. 86, Erschliessung «Meielsgrundgässli» bestehend aus
– Überbauungsplan 1:500
– Landerwerbsplan 1:500
Weitere Unterlagen
– Erläuterungsbericht
– Nachführung und Änderung Zonenplan Nr. 5
– Bauprojekt Strasse (siehe zweites Baugesuch)
– Mitwirkungsbericht
1. Baugesuch
– Bauvorhaben: Erschliessung Bauland Meielsgrundgässli mit Wendehammer
– Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
– Projektverfasserin: Theiler Ingenieure AG, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
– Parzellen Nrn.: 5649, 5654, 7149, 7152
– Koordinaten: 2’587’196/1’144’254
– Zone: Überbauungsordnung Nr. 86, Erschliessung «Meielsgrundgässli»
– Beanspruchte Ausnahmen: keine
Die Unterlagen liegen vom 30. April bis 30. Mai 2025 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat sowie online auf der Webseite der Gemeinde auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung der Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die anlässlich der öffentlichen Auflagen vom 18. April bis 19. Mai 2023 und vom 10. September bis 11. Oktober 2024 gegen die Überbauungsordnung und das Baugesuch eingegangen sind, bleiben aufrecht und werden vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens behandelt.
Saanen, 1. April 2025
Der Gemeinderat
Fakultatives Referendum
Trainingscenter Huble, Saanen, Bau Beschneiungsanlage: Investitionsbeitrag von maximal Fr. 450’000.–
Dem Projekt Skifuture sprach die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 einen Investitionsbeitrag von insgesamt 2 Millionen Franken zu. Das damalige Gesuch umfasste jedoch keine Beschneiungsanlage, weshalb das dem Gemeinderat aktuell vorliegende Gesuch für die Mitfinanzierung einer neuen Beschneiungsanlage als neues Geschäft zu werten ist. Die Finanzkommission prüfte dieses vor und empfahl dem Gemeinderat einen Investitionsbeitrag in Form einer Subvention von 30 Prozent der Gesamtkosten auszurichten, begrenzt auf maximal Fr. 450’000.–. Bedingung dazu ist, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes vor Baubeginn verbindlich nachgewiesen wird. Der Gemeinderat beschloss diesen Antrag als Investitionsbeitrag in Form einer Subvention 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal von Fr. 450’000.–, inkl. Bedingung wie vorbeschrieben zuhanden der Saaner Stimmbevölkerung.
Dieser Verpflichtungskredit unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 29. April bis 28. Mai 2025 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2025-061
eBau-Nr. 2025-2734
Baugesuchsteller: Adrian und Bettina von Siebenthal, Oberi Märetmattestrasse 10, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Aussensauna und Schwimmteich
Strasse/Ort: Oberi Märetmattestrasse 10, 3792 Saanen
Parzelle: 6963
Nutzungszone: Kernzone K 70 Prozent
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung, Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 29. April bis 30. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 30. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-170
eBau-Nr. 2024-20479
Baugesuchsteller: Ronald Feijen, Chemin Montau 10, 1997 Haute-Nendaz
Projektverfasser und Vertreter: Germann Architektur AG, Marcel von Grünigen, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Heizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
Strasse/Ort: Büdemliweg 7, 3780 Gstaad
Parzelle: 3991
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Installation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 29. April 2025 bis 29. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-062
eBau-Nr. 2024-18039
Baugesuchsteller: Luis Palacois, Niggiweg 12, 3792 Saanen
Projektverfasser und Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Pellets.
Strasse/Ort: Niggiweg 12, 3792 Saanen
Parzelle: 538
Nutzungszone: Landwirtschaftliche Zone
Nutzungsart: Technische Anlage
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 29. April bis 30. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 29. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-166.002
eBau-Nr. 2022-19036
Baugesuchsteller und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienchalet, Ersatzneubau Mehrfamilienchalet mit Wellnessbereich und Einstellhalle (bewilligt am 5. September 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassung der Grundrisse und Fassadengestaltung, Einbau von zusätzlichen Oblichtern und Anpassung der Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 19, 3780 Gstaad
Parzellen: 4250, 4432
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
Einsprachefrist: vom 29. April 2025 bis 30. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 29. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-077.001
eBau-Nr. 2022-8072
Baugesuchsteller: Stiftung E. + M. Zahler-von Grünigen, Obere Zollgasse 75, 3072 Ostermundigen
Projektverfasser: Daniel von Siebenthal, Gsteigstrasse 67, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Renovierung Wohn- und Geschäftshaus (bewilligt am 2. September 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Verschiebung interner Wände, Verschiebung von Fenster und Türen, Neueinbau Fenster, Aufheben einer Aussentüre.
Strasse/Ort: Mittelgässli 12, 3792 Saanen
Parzelle: 798
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)/gewerbliche Nutzung
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen/ISOS Saanen
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Einsprachefrist: vom 29. April bis 30. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung,3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-100.001
eBau-Nr. 2022-8019
Baugesuchstellerin/Projektverfasserin: von Grünigen Reubke Regula, Untere Riedstrasse 33, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Sanierung bestehender Stall mit Neubau Mistplatz, Jauchegrube sowie Verlegen bestehender Fahrspur (Zufahrtsweg zur Stall) (bewilligt am 9. Januar 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Fassadenanpassungen, Dachsanierung mit Fotovoltaik-Anlage
Strasse/Ort: Haldisbärgliweg 15, 3780 Gstaad
Parzelle: 667
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-053
eBau-Nr. 2024-15664
Baugesuchsteller: Javier De La Rica, Lauenenstrasse 34, Postfach 370, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abriss der bestehenden Garage, Errichtung eines Untergeschosses und Wiederaufbau der Garage an gleicher Stelle
Strasse/Ort: Birkenweg 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 3691
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche, Parkierung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-058
eBau-Nr. 2024-581
Baugesuchsteller: Rieder Bau und Immobilien AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter: Max Rieder, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erweiterung der Zufahrt mit zwei Fahrspuren, neuen Vorplätzen und Parkplätzen (Chalet Jllu, Parzelle 2934, und Chalet Lily, Parzelle 5307) und neue Hauswartkammer (Chalet Lily)
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 72 und 102, 3780 Gstaad
Parzellen: 2934, 5307
Nutzungszone: Wohnzone W3a (Chalet Lily) – LWZ Übrige (Chalet Jllu)
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche, Erschliessung, Parkierung
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-018
eBau-Nr. 2024-15643
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Gstaad Saanenland Tourismus, Michael Haldi, Promenade 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau einer Kazuba-Trockentoilette an den bestehenden Unterstand
Strasse/Ort: alte Turbachstrasse 4, 3781 Turbach
Parzelle: 2131
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Touristische Baute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Kleinbaute im Wald
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Lauenen
Freundliche Einladung zur
ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 1. Juni 2025, circa 10.45 Uhr (im Anschluss an die Predigt) in der Kirche Lauenen
Traktanden
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2024
2. Jahresrechnung 2024
3. Wiederwahl von Erika Reichenbach-Hefti in den Kirchlichen Bezirk
4. Information Pfarrhausumbau
5. Verschiedenes
Lauenen, 29. April 2025
Der Kirchgemeinderat Lauenen
Baupublikation
eBau-Nr. 2025-4888
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Ausbau sowie Sanierung des Ferienlagers Lauenen
Nutzungsart: Ferienlager
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: bestehend
Standort: Lauenen, Kirchstrasse Nr. 21, Parzelle Nr. 472
Baugebiet: Wohn-/Gewerbezone WG3
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Erhaltenswertes K-Objekt
– Baugruppe A (Ortsbildschutzperimeter)
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 23. Mai 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt (Bauvorhaben im Innern des bestehenden Gebäudes).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-4985
Baugesuchsteller: Manfred Gertsch, Kästanne 137, 3764 Weissenburg
Projektverfasser: Manfred Gertsch, Kästanne 137, 3764 Weissenburg
Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden Alpzufahrt zur Sennhütte Hinderi Waligstrasse Nr. 6 mit Beton-Gittersteinen und Kofferung (bereits ausgeführt, nachträgliches Baugesuch)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Feutersoey, Obers Stuedeli, Hinderi Waligstrasse, Parzelle Nr. 183
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 23. Mai 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt (bereits ausgeführtes Bauvorhaben).
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Kanton Bern
Wildhüterwechsel im Saanenland
Der langjährige Wildhüter des Saanenlandes, Rolf Zumbrunnen, geht in Pension. Wir danken ihm für die geleisteten Dienste zum Wohle der Wildtiere und wünschen ihm alles Gute.
Stellenantritt Wildhüter Frédéric Blum
Am 1. Mai 2025 tritt Frédéric Blum in den Wildhüterdienst ein. Er ist ab diesem Zeitpunkt für die Gemeinden Gsteig, Lauenen und Saanen zuständig. Er ist erreichbar über die Dienstnummer 079 388 80 69 oder die E-Mail-Adresse [email protected].
Jagdinspektorat des Kantons Bern