AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 26.08.2024
27.08.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2024-103
eBau-Nr. 2024-13781
Baugesuchstellerin: Elisabeth Maurer, Watterstrasse 95, 8105 Regensdorf
Vertreter: Jaggi + Rieder AG, Peter Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Gemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2024-103
eBau-Nr. 2024-13781
Baugesuchstellerin: Elisabeth Maurer, Watterstrasse 95, 8105 Regensdorf
Vertreter: Jaggi + Rieder AG, Peter Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Heinz Frautschi, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Technische Anlage, Ersatz der Ölheizung mit aussen aufgestellter Luft-/Wasserwärmepumpe
Strasse/Ort: Blümlismattsrasse 23, 3778 Schönried
Parzelle: 3986
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 27. August bis 26. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 27. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2023-120
eBau-Nr. 2023-19484
Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Willi Benz Matti, alte Lauenenstrasse 10, 3780 Gstaad
Vertreter: Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Lorenz Koller, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neue Reklametafeln
Strasse/Ort: Promenade 67, 3780 Gstaad
Parzelle: 2523
Nutzungszone: DK9
Nutzungsart: Reklame
Schutzzone, Schutzgebiet oder Schutzobjekt:
– Gewässerschutzbereich Au
– Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 27. August bis 26. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 27. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-098
eBau-Nr. 2024-12910
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Erstellen von neuen Fenstertüren an der Westfassade
Strasse/Ort: Oldenhornstrasse 39, 3780 Gstaad
Parzelle: 3015
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Einsprachefrist: vom 27. August bis 26. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 27. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-097
eBau-Nr. 2024-5671
Baugesuchsteller: Peter Beetschen, Gsteigstrasse 10, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erstellen eines offenen Autounterstands
Strasse/Ort: Saanenbüelweg 6, 3792 Saanen
Parzelle: 6233
Nutzungszone: Wohnzone W3a 70%
Nutzungsart: Parkierung
Ausnahme: Art. 27 BauR, Dachgestaltung
Einsprachefrist: vom 27. August bis 26. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 27. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-140.001
eBau-Nr. 2024-9197
Baugesuchsteller: Carina und Paul Jones, Riedhubelstrasse 17, 3780 Gstaad
Vertreter: Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Lorenz Koller, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einstellhalle und Garageneinfahrt (bewilligt am 22. Januar 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissund Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Büelstrasse 5, 3780 Gstaad
Parzelle: 3861
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 27. August bis 26. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 27. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2016-134.002
eBau-Nr. 2024-10308
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Bauernhaus (bewilligt am 10. Februar 2020)
Projektänderung umfasst im We- sentlichen: Diverse interne Grundrissanpassungen, Fassadenanpassungen und Anpassungen der Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Erliweg 27, 3778 Schönried
Parzelle: 6816
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. August bis 26. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 001 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27 August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-106
eBau-Nr. 2024-13768
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Saanenmöser-Dälweid, Peter Geissbühler, Flurweg 25, 3510 Konolfingen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 8, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Ausweichstelle Steinereweg, Saanenmöser
Strasse/Ort: Steinereweg, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 3644, 6726
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Ausweichstelle
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-102
eBau-Nr. 2023-4736
Baugesuchsteller: Römisch Katholische Kirchgemeinde Gstaad, Rialtostrasse 12, 3780 Gstaad
Vertreter: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ausbau, Abbruch und Neubau Pfarrhaus, Umbau und Erweiterung Untergeschoss mit Pfarreisaal
Strasse/Ort: Rialtostrasse 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 3038
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9, Zone für öffentliche Nutzung A6
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzzone, Schutzgebiet oder Schutzobjekt:
– Gewässerschutzbereich Au
– ISOS Saanen
– K-Objekt schützenswert/erhaltenswert
Ausnahmen:
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-073
eBau-Nr. 2024-10280
Baugesuchsteller: Niklas und Jeanette Lindberg, Sonnenhofweg 3, 3792 Saanen
Vertreter: Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Erweiterung/Anbau, interner Umbau Wohnhaus und eingeschossiger unterirdischer Anbau
Strasse/Ort: Sonnenhofweg 3, 3792 Saanen
Parzelle: 5902
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-056
eBau-Nr. 2024-8503
Baugesuchsteller: Jannik Sager, Bergbahnen Destination Gstaad AG, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jannik Sager, Bergbahnen Destination Gstaad AG, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, beleuchtete Fassadenschrift Wispile Talstation
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 83, 3780 Gstaad
Parzelle: 3952
Nutzungszone:
– Zone für öffentliche Nutzung A14
– Zone für öffentliche Nutzung A15
– Zone für öffentliche Nutzung A73
Nutzungsart: Fassadenbeschriftung
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 34 BauR, eingeschränkte Reklamen
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-083
eBau-Nr. 2024-11337
Baugesuchsteller: Alpentraum AG, Hans Horlacher, Archivstrasse 18, 3005 Bern
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienchalet mit Einstellhalle und Wellnessbereich im Untergeschoss, Verlegung Fussweg, temporäre Bauplatzinstallation ausserhalb der Bauzone
Strasse/Ort: Schönriedstrasse 28, 3792 Saanen
Parzellen: 5186, 5185, 1522
Nutzungszone: Wohnzone W3a 100 Prozent
Nutzungsart:
– Erstwohnung gemäss Art. 2 ZW
– Bauplatzinstallation temporär in Landwirtschaftszone
– Verlegung Fussweg in Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-060
eBau-Nr. 2024-8745
Baugesuchsteller: Catherine Alexandra Mary Court, Wispilenstrasse 54, 3780 Gstaad
Vertreter: Röthlisberger Interior Production AG, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Gartenhaus
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 54, 3780 Gstaad
Parzelle: 6182
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Unbewohnte Nebenbaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Kirchgemeinde Lauenen
Martina Reichenbach-Hauri, Vizepräsidentin der Kirchgemeinde Lauenen, stellt sich für eine dritte Amtsdauer zur Verfügung.
Das neue Organisationsreglement (Genehmigung durch die Kirchgemeindeversammlung vom 9. Juni 2024) sieht vor, dass ein schriftliches Auswahlverfahren durch zehn stimmberechtigte Kirchgemeindemitglieder verlangt werden kann.
Der Antrag für ein Auswahlverfahren muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der politischen Gemeinde schriftlich an den Kirchgemeinderat gerichtet werden.
Kirchgemeinderat Lauenen
Kanton Bern
Richtplan Kanton Bern:
Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung Richtplananpassungen 24
Mit den Richtplananpassungen 24 werden 17 Massnahmen angepasst und zwei Massnahmen neu in den Richtplan aufgenommen. Gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes legt die Direktion für Inneres und Justiz im Auftrag des Regierungsrats die Anpassung zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung auf. Alle juristischen und natürlichen Personen können den Entwurf einsehen und sich dazu schriftlich äussern.
Auflagezeit: vom 26. August bis 25. November 2024
E-Mitwirkung: Die Mitwirkung erfolgt als E-Mitwirkung. Die Unterlagen sind unter der Internet-Adresse www. be.ch/richtplan zu finden.
Auflageorte:
– Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern (zu den ordentlichen Bürozeiten)
– Amt für Gemeinden und Raumordnung, Französischsprachige Verwaltungsstelle, Hauptstrasse 2, 2560 Nidau (8.00 bis 11.30 Uhr)
Die Mitwirkungseingaben sind bis zum 25. November 2024 zu übermitteln. Bern, 26. August 2024
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern