AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 25.07.2023

  25.07.2023 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Einladung  ausserordentliche  Gemeindeversammlung  vom Freitag, 25. August 2023, 20.00 Uhr, Kirche Saanen

Geschäfte

1. Gesundheitsnetz Simme Saane:

Gemeindebeiträge
Die Stimmberechtigten der politischen Gemeinden im Obersimmental und im Saanenland entscheiden im Rahmen von ausserordentlichen Gemeindeversammlungen am 25. August 2023 über folgende Frage:

Wollen Sie im Rahmen des Verteil schlüssels Ihrer Wohngemeinde  – dem Betriebszuschuss zugunsten der Gesundheit Simme Saane AG für den Betrieb des integrierten Versorgungsmodells Gesundheitsnetz Simme Saane mit einem Akutspital mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von Fr. 726935.– pro Jahr an die insgesamt Fr. 1,5 Mio. ab dem Jahr 2025 und – dem Aufbau- und Entwicklungskredit für die Zeitperiode von 2024 bis 2028 zugunsten der Gesundheit Simme Saane AG mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von Fr. 161541.– pro Jahr an die insgesamt Fr. 300000.– für den Aufbau und die Entwicklung des integrierten Gesundheitsnetzes Simme Saane mit einem Akutspital zustimmen?

Die Übernahme der oben erwähnten  Geschäftstätigkeit ab dem Jahr 2025 sowie Beitragszahlungen kommen unter folgenden Voraussetzungen zur Anwendung:

1. Alle Gemeinden aus der Region  Obersimmental und Saanenland stimmen dieser Vorlage zu.

2. Der Grosse Rat des Kantons Bern  stimmt sowohl einer Bürgschaft (Fr. 20 Mio.) als auch einer Kreditlimite von bis zu Fr. 13 Mio. zugunsten der GSS zu.

2. Attraktivitätssteigerung öffentli cher Verkehr für Einheimische für vier Jahre: Kredit

Bewilligung eines Rahmenkredits von Fr. 2’182’000.– für die Jahre 2024–2027

3. Verschiedenes

Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 2. August 2023. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement
(AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1:
«Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 25. Juli 2023
Gemeinderat von Saanen 


Kehrichtabfuhr über Nationalfeiertag

Dienstag, 1. August 2023

Die Abfuhr in den Gebieten Gstaad und Grund fällt aus. Bauverwaltung Saanen


Bau- und Ausnahme gesuch Nr. 2023-071

eBau-Nr. 2023-12739
Baugesuchsteller:
Gary Mischa Fegel, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Fassadenanpassungen, interne Umbauarbeiten, Umgebungsund Terraingestaltungsarbeiten
Strasse/Ort: Oldenhornstrasse 59, 3780 Gstaad
Parzelle: 7199
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umbau altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG), Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung 


Bau- und Ausnahme gesuch Nr. 2023-068

eBau-Nr. 2023-12093
Baugesuchsteller:
Mathias von Siebenthal, Berschelstrasse 4, 3779 Gstaad
Projektverfasser: Mathias von Siebenthal, Berschelstrasse 4, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau eines Weidestalls an bestehendes Gebäude
Strasse/Ort: Eheftiweg 2, 3778 Schönried
Parzelle: 2742 (BR 2801)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 25. Juli 2023 Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-077.002

eBau-Nr. 2023-9762
Baugesuchsteller:
Dr. Kurt Schwarz, v.d. Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch von bestehendem Wohnhaus mit Garage, Neubau Zweifamilienhaus mit offenem Autounterstand (bewilligt am 25. März 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Leichte Grundrissanpassungen, Fenster an der Südfassade, Verkleinerung des Autounterstandes sowie Anpassung der Entwässerungsanlage
Strasse/Ort: Brüggmatteweg 3 + 3a, 3780 Gstaad
Parzelle: 4477
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 3 ZWG

Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
– Art. 48 WBG, Unterschreitung Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung 


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-052

eBau-Nr. 2023-4284
Baugesuchsteller:
Galia & Antoine Turrettini, Chemin des Peutets 7, 1253 Vandoeuvres
Projektverfasser: Reuteler Handels & Immobilien AG, Arnold Reuteler, Bodenstrasse 2, 3783 Grund bei Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und erhöhter Wiederaufbau DG, energetische Sanierung, Ersatz der bestehenden Oelheizung durch eine Luft/Wasser Wärmepumpe
Strasse/Ort: Sonnenstrasse 15, 3778 Schönried
Parzelle: 4685
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2022-018

eBau-Nr. 2023-12943
Baugesuchstellerin:
Tatyana Frank, v.d. Beat Wampfler, Architekt, Bellerivestrasse 42, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Beat Wampfler Architecture GmbH, Bellerivestrasse 42, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau eines Dachgiebels auf der Ostseite
Strasse/Ort: Egglistrasse 10, Gstaad
Parzelle: 5726
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung 


Gastgewerbe

Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August 2023

In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August 2023 sowie vom 1. August auf den 2. August 2023 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG1).
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Baugesuch Nr. 2023-067

eBau-Nr. 2023-11793
Baugesuchstellerin:
Gina von Grünigen-Buchs, Bissenstrasse 34, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reuteler Handels & Immobilien AG, Arnold Reuteler, Bodenstrasse 2, 3783 Grund bei Gstaad
Bauvorhaben: Einbau von zwei Dachgiebeln
Strasse/Ort: Bissenstrasse 34, 3780 Gstaad
Parzelle: 290
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG), Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 18. Juli bis 17. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.Saanen, 18. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-055

eBau-Nr. 2023-10568
Baugesuchsteller:
Flavio Adolf Hauswirth, Farbstrasse 32, 3792 Saanen
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 60c auf Parz. Nr. 4853, Neubau Einfamilienhaus 60e auf Parz. Nr. 2643
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 60e, 3792 Saanen
Parzellen: 2643, 4853
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzzone: Gewässerschutzzone S3
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 18. Juli bis 17. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 18. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Erneuerungswahlen
Gestützt auf das Organisationsreglement sowie auf das Reglement über die Urnenwahlen hat der Gemeinderat die ordentlichen Erneuerungswahlen per 1. Januar 2024 auf den 22. Oktober 2023 angeordnet.

Es sind zu wählen:

Zwei Mitglieder des Gemeinderates
– Reichenbach Ernst, Feutersoey, Demission
– Nischan Steffen, Gsteig, wieder wählbar

Gestützt auf Artikel 5 Urnenwahlreglement gilt das als «wieder wählbar» bezeichnete Behördenmitglied als vorgeschlagen.
Gemäss Artikel 4 des Reglementes über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am Freitag, 1. September 2023, 16.00 Uhr, der Gemeindeschreiberei einzureichen. Als Zeichen ihres/seines Einverständnisses hat der Wahlvorschlag auch die Unterschrift der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert werden.

Wird für die hievor angeführten Stellen nur je eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden.
Falls mehr als zwei Personen vorgeschlagen werden, so findet am 22. Oktober 2023 der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur solche Kandidaten gewählt werden können, für welche bis am 1. September 2023 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Allfällige Stichwahlen werden am 19. November 2023 durchgeführt.
Der Gemeinderat


Gemeindeversammlung
Einladung zur ausserordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde

Freitag, 25. August 2023, 20.15 Uhr, in der Mehrzweckhalle Gsteig

Traktanden:

1. Gesundheitsnetz Simme Saane
Beschlussfassung über eine jährlich wiederkehrende finanzielle Beteiligung von Fr. 51’701.– an die GSS AG für den Betrieb zur nachhaltigen Sicherung des integrierten Versorgungsmodells «Gesundheitsnetz Simme Saane» mit einem Akutspital sowie über einen Kredit von Fr. 11’489.– pro Jahr für die ersten fünf Jahre (2024 bis 2028) für den Aufbau und die Entwicklung des integrierten Gesundheitsnetzes Simme Saane.

2. Verschiedenes
Detaillierte Informationen über das Traktandum 1 können der Botschaft entnommen werden, die ca. drei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt wird.

Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass am Dienstagabend, 8. August 2023 in der Simmental Arena Zweisimmen eine öffentliche Informationsveranstaltung zum geplanten Gesundheitsnetz Simme Saane stattfinden wird.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 93ff des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen Gemeindebeschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde wegen Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften setzt eine Rüge an der Versammlung voraus.
Es werden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Gsteig angemeldet sind, freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Der Gemeinderat


Gemeinde Lauenen

Ausserordentliche Gemeindeversammlung Lauenen

Einwohnergemeinde

Ausserordentliche Gemeindeversammlung, 25. August 2023, 20.15 Uhr in der Turn- und Mehrzweckhalle Lauenen

Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind dazu freundlich eingeladen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.

Traktanden

1. Gesundheitsnetz Simme Saane

Beschlussfassung über eine jährlich wiederkehrende finanzielle Beteiligung von Fr. 52’621.– an die GSS AG für den Betrieb zur nachhaltigen Sicherung des integrierten Versorgungsmodells «Gesundheitsnetz Simme Saane mit einem Akutspital sowie über einen Kredit von Fr. 11’694.– pro Jahr für die ersten fünf Jahre (2024 bis 2028) für den Aufbau und die Entwicklung des integrierten Gesundheitsnetzes Simme Saane

2. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen demnächst in der Informationsbroschüre. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Lauenen, 25. Juli 2023
Der Gemeinderat Lauenen


Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen

Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 11 Zweisimmen– Portbrücke Gemeinde: Erlenbach im Simmental 410.02069/Dorfdurchfahrt Erlenbach

Teilstrecke: Simmentalstrasse Erlenbach, Dorfeinfahrt Seite Zweisimmen– Kirchweg (Koord. 2’607’980/1’167’631– 2’608’550/1’167’666)
Dauer: Ab 7. bis 25. August 2023
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung auf der Kantonsstrasse
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung mit Verkehrsregelung von Hand, Durchfahrtsbreite auf max. 3,20 m, Sondertransporte müssen sich separat informieren und anmelden.
Grund der Massnahme: Sanierung Dorfdurchfahrt Erlenbach, Deckbelagsarbeiten
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Gwatt, 11. Juli 2023 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


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