AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 24.09.2024

  24.09.2024 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon– Gstaad–Saanen

410.20417/Belagserneuerung Grundbrügg–Klösterli

Teilstrecke: Grund bei Gstaad–Feutersoey (Koord. 2’587’060/1’141’980)

Dauer: 30. September bis 18. Oktober 2024, Terminverschiebung infolge ungünstiger Witterung möglich.
Ausnahmen: Zu Fuss Gehende können die Baustelle auf dem Gehweg passieren.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung Fahrbahn und Gehweg, Teilerneuerung Randabschlüsse und Schachtabdeckungen
Verkehrsführung: Einspurig
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Gwatt, 20. September 2024 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I 


Baupublikation

eBau-Nr. 2024-13697

Baugesuchsteller:
Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Vordaches bei der Rampeneinfahrt
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Holz/Eternit
Standort: Gstaad, Feuerwehrmagazin, Gsteigstrasse Nr. 14, Parzelle Nr. 754
Baugebiet: Wohn- und Gewerbezone WG

Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 24. Oktober 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Thomas Blum 


Baugesuch Nr. 2024-112

eBau-Nr. 2024-14730

Baugesuchsteller:
Sylvain Charlois, Gsteigstrasse 134, 3783 Grund b. Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Ersatzbau Scheune und Nebengebäude, Anpassung Umgebungsarbeiten
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 136, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: 2433, 6446
Nutzungszone: Landwirtschaftszone

Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG

Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-137

eBau-Nr. 2023-21587

Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parzelle 6807 p.A.Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen

Vertreter/Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Hannes Bach, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau von bestehendem Gebäude unter Einhaltung des bestehenden Volumens. Neuer Kanalisationsanschluss mit Leitungsbau auf Parzellen Nr. 1230 und 696.
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 161, 3780 Gstaad
Parzellen: 696, 1230, 6807
Nutzungszone: Landwirtschaft übriges Gebiet
Nutzungsart:
– Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3ZWG)
– Umgebungsgestaltung
– Erschliessung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24.Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 24. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung 


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-141.001

eBau-Nr. 2023-22292

Baugesuchsteller: Lazar und Natasa Jovanovic, Schönriedstrasse 32, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Anbau der Garagenboxen
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Vergrösserung nord-ostseitig mit Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Schönriedstrasse 32a, 3792 Saanen
Parzelle: 5185
Nutzungszone: W3a 100%
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-088.002

eBau-Nr. 2023-15400

Baugesuchstellerin: Fabiana Ecclestone, Oldenhornstrasse 31, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Catherina Dandelot, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau, Abbruch, Bau eines neuen Chalets mit sechs Wohnungen und Abriss des bestehenden, als Werkstatt genutzten Gebäudes.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Proportionen Anpassungen. Das angepasste Projekt hat nun einen Abstand von 5m von den Grenzen der Parzelle 1142.
Strasse/Ort: Meielsgrundstrasse 2a, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: 5381, 6695
Nutzungszone: Wohnzone W3a 70%
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 24. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-012.002

eBau-Nr. 2023-2012

Baugesuchsteller: Riedi Flurin, Schlittmoosstrasse 32, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau eines Zweifamilienhauses mit offenem Autounterstand
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen, Nutzungsänderung der Erstwohnung in eine Einliegerwohnung
Strasse/Ort: Promenadeweg, 3778 Schönried
Parzelle: 4386

Nutzungszone: Wohnzone W3a

Nutzungsart: Umnutzung Erstwohnung in Einliegerwohnung (gestützt auf Art.7 Abs.2a ZWG)
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2024-099

eBau-Nr. 2024-13011

Baugesuchsteller: HCT Beteiligungs- & Betriebs- AG, Promenade 74, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung 1. Obergeschoss in Wohnung und diverse Grundrissanpassungen, geringfügige Fassadenanpassung
Strasse/Ort: Promenade 74, 3780 Gstaad
Parzelle: 2554
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9, Hotelzone D2
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 10 ZWG
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 17. September bis 17. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 17. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung 


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-096

eBau-Nr. 2024-12897

Baugesuchsteller: Alex und Margrit Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anbau Unterstand an bestehenden Anbau, Anschluss der Liegenschaft an öffentliche Kanalisation
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 108c, 3792 Saanen
Parzellen: 129, 7080, 7131, 7153
Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Kanalisation
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 17. September bis 17. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 17. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-057-001

eBau-Nr. 2024-6581

Baugesuchstellerinnen: Martina Yazdani und Irene Schönmann, Mattenstrasse 60, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Toni Bühler, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Einbau einer Luft-/ Wasser-Wärmepumpe
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Die Luft-/Wasser-Wärmepumpe wird neu an der Ostfassade montiert.
Strasse/Ort: Mattenstrasse 60, 3780 Gstaad
Parzelle: 685
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 17. September bis 17. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 17. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-094.002

eBau-Nr. 2023-16027

Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus, Umbau und Umnutzung Scheune
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Volumen- und Flächenanpassungen, sowie Grundriss- und Fassadenänderungen
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 88 + 88a, 3780 Gstaad
Parzellen: 129, 4334
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch/Wiederaufbau)
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 17. September bis 17. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 17. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-124.001

eBau-Nr. 2023-20175, GBB 1948
Baugesuchsteller/Projektverfasser:
Gstaad Saanenland Tourismus, Michael Haldi, Promenade 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erstellen einer temporären Langlaufbrücke
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Standort verschieben (2.00 Meter)
Strasse/Ort: Promenadenweg/Moos 26, 3778 Schönried
Parzellen: 1948
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Temporäre Erschliessung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 17. September bis 17. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 17. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2012-094.001

eBau-Nr. 2024-5872
Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft Parz.-Nr. 3587, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Vertreter/Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 32, Neubau Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, unterirdische Autoeinstellhalle, Hallenbad und Wellnessbereich (Bewilligt am 31. August 2012)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundrissanpassungen sowie Fensterverschiebungen mit aussen aufgestellter Wärmepumpe Nordwestseite
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 32, 3780 Gstaad
Parzellen: 3587
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnungen
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 17. September bis 17. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 17. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-066.001

eBau-Nr. 2023-4721
Baugesuchsteller:
Leonidas Voyazides, Gschwendmatteweg 45, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung und Umbau Mehrfamilienhaus zu Einfamilienhaus sowie Einbau eines Dachgiebels
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Anpassungen der Fassadenöffnungen und der Grundrissstrukturen, wie auch Anpassungen an der Kanalisation
Strasse/Ort: Gschwendmatteweg 45, 3780 Gstaad
Parzelle: 5816
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 17. September bis 17. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 17. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-080.001

eBau-Nr. 2022-5516
Baugesuchstellerin:
Andrea von Siebenthal, Promenade 21, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des bestehenden Hauses (bewilligt am 23. November 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Umnutzung der bestehenden Gewerberäume zu Wohn- und Nebennutzfläche sowie interne Grundrissanpassungen mit den damit verbundenen Fassadenanpassungen Umnutzung der Galeriefläche in Wohnfläche, interne Grundrissanpassungen auf allen Geschossen
Strasse/Ort: Promenade 27, 3780 Gstaad
Parzellen: 2218, 6599, 2048
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG und Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 17. September bis 17. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 17. September 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon– Gstaad–Saanen 410.20077/Instandsetzung Fahrbahn Pillon

Teilstrecke: Kantonsgrenze (Brücke) bis und mit Sulzgrabenbrücke, Länge ca. 2600m (Koord. 2583895/1134650/ 1398//2585500/1136318/1303)
Dauer: Montag, 7. bis Freitag, 11. Oktober 2024, jeweils von 18 bis 6 Uhr
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Sanierungsarbeiten an der Pillonstrasse (sieben Teilabschnitte)
Verkehrsführung:
– Vollständige Nachtsperre
– Umleitung über Col des Mosses
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. Gwatt (Thun), 10. September 2024 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2024-15363

Baugesuchsteller: Rudolf und Carola Buri-von Siebenthal, Chrinestrasse 33, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Ausbau des bestehenden unbewohnten Dachgeschosses zu einer Alterswohnung
Nutzungsart: Erstwohnung
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Prefa anthrazit, Photovoltaikanlage
Standort: Gsteig, Chrinestrasse Nr. 33c, Parzelle Nr. 281
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Schutzwald
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3782 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 17. Oktober 2024
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt (Bauvorhaben im Innern des bestehenden Gebäudes).
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Kanton Bern

Christkatholische Kirchgemeinde Thun

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 24. November 2024, 10.30 Uhr, in der St. Beatus Kirche im Göttibach, Bellevuestrasse 20, 3600 Thun

Traktanden
1. Begrüssung, besinnliche Einstimmung, Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2024
3. Budget 2025 und Steuerfuss 2025
4. Finanzplan 2025–2029
5. Nachwahlen in die Behörden für die Amtsdauer 2024–2027:
• eine/n Ersatzdelegierte/n in die Nationalsynode (es liegt bisher keine Kandidatur vor)
6. Verschiedenes

Anschliessend sind alle zu einem Apéro eingeladen. Die Einladungen werden in allen Anzeigern in unserem Gemeindegebiet publiziert und persönlich per Post versandt.

Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Festgestellte Verfahrensmängel sind während der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht).

Protokoll
Das Protokoll wird nach Erstellung für mindestens drei Monate in der Kirche St. Beatus im Göttibach in Thun aufgelegt. Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes verzichten wir auf eine Publikation im Internet. Der Versand via E-Mail ist nur verschlüsselt erlaubt. Das Protokoll kann jedoch in Papierform bei Andrea Cantaluppi, Tel. 079 410 00 39, oder per E-Mail an [email protected] angefordert werden. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.

Diverses
Alle Stimmberechtigten (Mitglieder der Christkatholischen Kirche, die das 16. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens dreiMonaten in der Kirchgemeinde Wohnsitz haben) sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Für den Kirchgemeinderat:
Andrea Cantaluppi
Co-Präsidentin


Kirchgemeindeverband der röm.- kath. Kirchgemeinden im Pastoralraum Bern Oberland

Einladung zur Delegiertenversammlung

Dienstag, 29. Oktober 2024, 19.30 Uhr, Spiez, Chemistube Bruder Klaus

Traktanden:
1. Protokoll der Delegiertenversammlung vom 21. Mai 2024: Genehmigung
2. Spezialseelsorge für geistig Behin
derte: Weiterführung der Aufgabe
3. Budget 2025: Genehmigung.
4. Gesamterneuerungswahl Vorstand für die Legislatur 2025 bis 2028
5. Wahl Rechnungsprüfungsorgan für die Legislatur 2025 bis 2028
6. Reglement Sozialfonds: Genehmigung.
7. Verschiedenes

Das Reglement Sozialfonds und die übrigen Sitzungsunterlagen können eingesehen werden beim Sekretariat Pastoralraum Bern Oberland: [email protected] oder Tel. 033 225 03 39.
Die Delegiertenversammlung ist öffentlich. Stimm- und wahlberechtigt sind die von den Kirchgemeindeversammlungen gewählten Delegierten.
Der Vorstand


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote