AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 23.05.2023
23.05.2023 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über Pfingsten
Montag, 29. Mai 2023
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus. Bauverwaltung Saanen
Sanierung ...
Gemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über Pfingsten
Montag, 29. Mai 2023
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus. Bauverwaltung Saanen
Sanierung Lehnenbrücke Bissenschulhaus, Gstaad
Information Verkehrsbehinderung und Strassensperrung infolge Bauarbeiten Bissenstrasse–Abschnitt Bissenschulhaus/Anschluss Tromweg
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Sanierung der Lehnenbrücke beim Bissenschulhaus und der angrenzenden Stützmauer muss die Bissenstrasse im Bereich Schulhaus Bissen wie folgt gesperrt werden:
Bauphase 1
– 5. bis 25. Juni 2023, Sperrung im Bereich Lehnenbrücke
Teilsperrung: Zufahrt Litzi, Sessellift Wasserngrat etc. via Tromweg möglich (Umleitung signalisiert)
Bauphase 2
– Ab 26. Juni bis 11. August 2023 Sperrung im Bereich Lehnenbrücke sowie im Bereich der Kreuzung Bissenstrasse/Tromweg Vollsperrung: Zufahrt Litzi, Sessellift Wasserngrat etc. nur via Turbachstrasse möglich (Umleitung signalisiert)
Für landwirtschaftliche Fahrzeuge wird eine Wegverbindung Tromweg/Bissenstrasse eingerichtet.
Bauphase 3 (Abschluss)
– Ab 12. bis ca. 31. August 2023 ist die Strasse wieder offen. Es ist im Baustellenbereich mit Behinderungen und kurzen Wartezeiten zu rechnen.
Fussgänger
Der Durchgang für Fussgänger ist mit leichten Einschränkungen über die gesamte Bauzeit gewährleistet.
Öffentlicher Verkehr
Der Postautobetrieb muss während der Bauzeit angepasst werden. Wir bitten die Informationen des Betreibers, Onlinefahrplan etc. zu beachten. Die Haltestellen werden weitmöglichst bedient.
Kontakt bei Fragen
Bauverwaltung Saanen, Projektleiter Roland Dietrich, Tel. 079 757 70 02
Die Publikation erfolgt unter Vorbehalt einer vorliegenden, rechtsgültigen Baubewilligung.
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Bauverwaltung Saanen
Verkehrserschwerung Palacestrasse, Gstaad
Bereich Palacewanderweg
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Gemeindestrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: 2’588’354/1’146’994 bis 2’588’367/1’147’041 und 2’588’485/ 1’146’981 bis 2’588’496/1’146’971
Dauer: 30. Mai bis voraussichtlich 30. Oktober 2023
Verkehrsführung: Während den Bauarbeiten am Palacewanderweg wird die Palacestrasse im Baustellenbereich des Wanderweges einspurig befahrbar sein. Eine Fussgängerumleitung wird signalisiert.
Grund: Sanierung Palacewanderweg
Bitte beachten Sie die jeweiligen Signalisationen vor Ort und befolgen Sie die Anweisungen des Baustellenpersonals.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Bauverwaltung Saanen
Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2021-110.001
eBau-Nr. 2023-6700
Baugesuchsteller: André und Elisabeth Oehrli, Litzistrasse 30, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch Sägerei, Neubau Gewerbehalle mit Lager, Werkstatt, Büro, Showroom und Personalbereich
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Wegfall Pelletheizung zugunsten einer Luft-Wärmepumpe, Raumanpassungen UG, Wegfall Dachflächenfenster Nord-Ost und zusätzlicher Deckenöffnung.
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 206, Gstaad
Parzelle: 521
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. Mai bis 22. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. Mai 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-021
eBau-Nr. 2022-8768
Baugesuchsteller: Corso Serra Di Cassano, Honeggstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Thomas Moser, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Ersatzneubau Wohnhaus und Sanierung der Scheune
Strasse/Ort: Honeggstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 6518
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Mai 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-109.001
eBau-Nr. 2022-12032
Veröffentlichung Projektänderung nach Art. 43 BewD
Baugesuchsteller: Einf. Gesellschaft Parz. 4227, v.d. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anbau neue Einstellhalle unter Terrain, Umbau im Erdgeschoss mit diversen Fassadenänderungen und inneren Umbauarbeiten
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiebung der Einstellhalle und die damit verbundene Anpassung des Strassenanschlusses
Strasse/Ort: Grubenstrasse 51, 3780 Gstaad
Parzellen: 4227, 893
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)/Parkierung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 41c GschW, Bauvorhaben im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 001 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Mai 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2019-093.002
eBau-Nr. 2019-146
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 25, Ersatzneubau Einfamilienhaus mit Einstellhalle (bewilligt am 30. Oktober 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Erliweg 25, 3778 Schönried
Parzelle: 5303
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 16. Mai 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2012-133.003
eBau-Nr. 2023-8412
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Zurkinden/Iff/Stebler, v.d. Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, Autounterstand sowie Nebenräume im UG (bewilligt am 17. Juli 2017)
Projektänderung 003 umfasst im Wesentlichen: Fassadenanpassungen, Einbau eines Panoramafensters im EG und ein erdverlegter Gastank für die beiden Cheminées im OG und DG
Strasse/Ort: Lädelistrasse 15, 3778 Schönried
Parzelle: 5332
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Wohnnutzung ohne Nutzungsbeschränkung, technische Anlage
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 003 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 16. Mai 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2019-126
eBau-Nr. 2019-335
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 29. Mai 2025
Baugesuchsteller: Philipp Matti, v.d. Gehret Design GmbH, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung des bestehenden Wohnhauses (bewilligt am 29. April 2020, rechtskräftig am 29. Mai 2020)
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Cheserystrasse 34
Parzelle: 5272
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11, Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung
Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 16. Mai 2023 bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Mai 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Baugesuch Nr. 1881
eBau-Nr. 2023-9470
Bauherrschaft: Marti Andreas, Pillonstrasse 16, 3785 Gsteig
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Heizung durch eine auf der Nordostseite von Wohnhaus Nr. 16 aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
Nutzungsart: Technische Anlage
Ort: Gsteig, Pillonstrasse 16
Flurname: Hanseli
Parzelle: 1465
Nutzungszone: UeO Nr. 6 «Hanseli», Wohnzone W2
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 15. Mai 2023
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-5528
Baugesuchsteller: Michael und Barbara Annen, v.d. Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Nutzungsart: Erstwohnung
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Eternit dunkel, Photovoltaikanlage
Standort: Lauenen, Grünbühlstrasse, Parzelle Nr. 2000
Baugebiet: Zone mit Planungspflicht Nr. 1 «Grünbühl»
Beanspruchte Ausnahmen:
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Unterschreiten des Waldabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Ufervegetation
– Gerinneschutzwald
– Gewässerschutzbereich Au und üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. Juni 2023
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss
Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Thomas Blum
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-5354
Baugesuchsteller: Dominic Hauswirth, Bissenstrasse 35, 3780 Gstaad
Grundeigentümer: Silver Hauswirth, Lauenenstrasse 45, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Ersatzbau eines von einem Erdrutsch erfassten Forsthauses ohne Zufahrt
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Blech braun
Standort: Lauenen, Wolfeggstrasse Nr. 37e, Parzelle Nr. 1204
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. Juni 2023
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Thomas Blum