AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 22.10.2024
22.10.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2011-150.003
eBau-Nr. 2024-3808
Baugesuchsteller: Promenade Holdings SA, Quai du Seujet 24, 1201 Genève
Projektverfasser und ...
Gemeinde Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2011-150.003
eBau-Nr. 2024-3808
Baugesuchsteller: Promenade Holdings SA, Quai du Seujet 24, 1201 Genève
Projektverfasser und Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus (bewilligt am 3. Februar 2016); letzte bewilligte Projektänderung: Umnutzung des ganzen Gebäudes zu Büro (bewilligt am 1. Mai 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anbringen von beleuchteten Reklameschildern
Strasse/Ort: Promenade 2a, 3780 Gstaad
Parzelle: 6511
Nutzungszone: Dorfkernzone DK8
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 22. Oktober bis 21. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 22. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-133
eBau-Nr. 2024-16267
Baugesuchsteller: BKW Energie AG, Alrik Rieben, Galgenfeldweg 18, 3006 Bern
Projektverfasserin: Priscilla Alfaro Diaz, Galgenfeldweg 18, 3006 Bern
Bauvorhaben: Erstellen eines Schotterplatzes und temporäres Aufstellen eines Zelts als provisorischer Lagerplatz
Strasse/Ort: Uesinenweg 22 a/b, 3780 Gstaad
Parzelle: 4059
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung der Abstellfläche
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 22. Oktober bis 21. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 22. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-125
eBau-Nr. 2024-16025
Baugesuchsteller: Nathalie und Markus Herrmann-Grundisch, Hubelstrasse 65, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Unterteilung der bestehenden Wohnung in zwei Wohneinheiten
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 58, 3780 Gstaad
Parzelle: 3864
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 15. Oktober bis 14. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-115
eBau-Nr. 2024-13150
Baugesuchsteller: Schläppi-Hauswirth Bendicht, Senggiweg 4, 3783 Grund bei Gstaad
Projektverfasser: Hefti & Domke Holzbau, Turbachstrasse 39, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Dachsanierung Südseite, Neubau Photovoltaikanlage Indach
Strasse/Ort: Senggiweg 4, 3783 Grund bei Gstaad
Parzelle: 6394
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Dachsanierung/PV Anlage
Schutzzone und Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au. K-Objekt schützenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. Oktober bis 14. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-123
eBau-Nr. 2024-15787
Baugesuchsteller: Hotel Olden AG, Pierpaolo Gardella, Promenade 35/45, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Bau und Sanierung GmbH, Theo Zingg, Gsteigstrasse 111a, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines unbeheizten Container-Unterstandes, Abtrennung bestehender Containerraum im Personalhaus mit neuer Zugangstür für gekühlte Grünabfälle und neuer Innentür für den neu erstellten Archivraum
Strasse/Ort: Promenade 43/45, 3780 Gstaad
Parzelle: 1630
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9, Hotelzone D3, Kernzone K
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Ausnahme: Art. 44 Unterschreitung Gebäudeabstand
Einsprachefrist: vom 15. Oktober bis 14. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-146.001
eBau-Nr. 2022-16908
Baugesuchstellerin: Maria Loula Chandris, Wispilenstrasse 44, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrassse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau eines unterirdischen Schwimmbads und Technikraumes (bewilligt am 4. April 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Anpassungen der Grundrisse, Einbau einer Eismaschine, Gartenbewässerung.
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 44, 3780 Gstaad
Parzellen: 3668, 1003
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche / Umgebungsgestaltung
Einsprachefrist: vom 15. Oktober bis 14. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-136
eBau-Nr. 2024-16513
Baugesuchsteller: Nicolas Rhein, Eisbahnweg 19, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Art et Feu, Route de Chavalon, 1844 Villeneuve
Bauvorhaben: Umbau Holz-Cheminée zu Gas-Cheminée, Aufstellen eines Schranks für die Gasflaschen auf dem Zugangsbalkon (Nachträgliches Baugesuch)
Strasse/Ort: Eisbahnweg 19, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB-Nr. 2962
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Technische Installation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au/Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 15. Oktober bis 14. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-104.001
eBau-Nr. 2023-17849
Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Seewer, p.A. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Instandsetzung Alphütte.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Projektüberarbeitung gemäss Vorgaben AGR
Strasse/Ort: Eheftiweg 10, 3778 Schönried
Parzelle: 1208
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. Oktober bis 14. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2017-108.002
eBau-Nr. 2024-16790
Baugesuchsteller: E Beteiligungen AG, Mettlenstrasse 49, 3780 Gstaad
Projektverfasser und Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und verschobener Wiederaufbau des bestehenden Chalets (bewilligt am 14.03.2018)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellen einer temporären Baustellenerschliessung auf GBB-Nr. 6522
Strasse/Ort: Oeystrasse 10, 3792 Saanen
Parzelle: 6522
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: temporäre Baustellenerschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 15. Oktober bis 14. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 15. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1908
eBau-Nr. 2024-15483
Bauherrschaft: Viktoria Schmidheiny, Hurdnerstrasse 76, 8640 Hurden
Vertreter: Gottfried Hauswirth, G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch und ein um 3,60m nach Süden verschobener Wiederaufbau der Scheune Nr. 5a mit der bereits bewilligten Umnutzung zu Garage, Nebenräumen und Partyraum sowie Energieträgerwechsel von Wärmepumpe zu Erdsonden.
Hauptmasse: analog bestehend
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, PV-Anlage vollflächig anthrazit
Ort: Feutersoey, Gässli 5a
Flurname: Dorf
Parzellen-Nr.: 1717, 859
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 15. Oktober bis 14. November 2024
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 9. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nr. 2024-12675
Baugesuchtellerin: Matti Immobilien AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad/Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Projektverfasserin: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch der Kegelbahn des Gasthauses Rössli sowie Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle und eines Nebengebäudes
Nutzungsart: Erstwohnungen
Masse: Siehe Planunterlagen
Bauart: Beton, Holz, Backstein
Dach: Satteldach mit Giebeln, Eternit anthrazit und Photovoltaikanlage
Standort: Feutersoey, Anderhalbacherstrasse 1, Parzelle Nr. 277
Baugebiet: Wohn- und Gewerbezone WG3
Beanspruchte Ausnahmen: Keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: Bis und mit 14. November 2024
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Gemeinde Lauenen
Ordentliche Gemeindeversammlung
23. November, 13.30 Uhr in der Turn- und Mehrzweckhalle Lauenen
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind dazu freundlich eingeladen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.
Traktanden
1. Wahlen
Wahl von vier Mitgliedern des Gemeinderats
2. Budget 2025
Orientierung über den Finanzplan 2024–2029
Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze, Genehmigung Budget 2025
3. Belagssanierung Hinterseestrasse, Teilstück Rohrbrügg-Chneuwlisegg
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 194’000.–
4. Gstaad Saanenland Tourismus
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 99’250.– für die Verlängerung des Betriebsund Marketingbeitrags um ein Jahr
5. Renovation Ferienlager
Genehmigung Renovationskosten von Fr. 1’237’650.–
6. Weggenossenschaft Rohrbrücke–Bühl
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 148’000.– für die Ausrichtung eines Gemeindebeitrags an die Sanierung des Büeliwegs
7. Weggenossenschaft Längelouwene–Sodersegg
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 189’000.– für die Ausrichtung eines Gemeindebeitrags an den Neubau des Fahrwegs Falksmatte–Brandsberg
8. Teilrevision der Ortsplanung
Festlegen der Gewässerräume
9. Kraftwerk Lauenen AG
Genehmigung eines Darlehens von Fr. 630’000.–
10. Verschiedenes
Vorstellung Initiative Bergsteigerdorf Lauenen
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen ca. zwei Wochen vor der Versammlung in der Informationsbroschüre. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Lauenen, 22. Oktober 2024
Der Gemeinderat Lauenen