AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 20.08.2024
20.08.2024 Amtlicher AnzeigerVerwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Testamentseröffnung Jacqueline Aline Bratschi-Blaser
Frau Jacqueline Aline Bratschi, geb. Blaser, geb. 5. August 1938 von Lenk BE, verwitwet, Pfyffeneggweg 4, 3792 Saanen, verstorben am 11. Mai 2024 ...
Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Testamentseröffnung Jacqueline Aline Bratschi-Blaser
Frau Jacqueline Aline Bratschi, geb. Blaser, geb. 5. August 1938 von Lenk BE, verwitwet, Pfyffeneggweg 4, 3792 Saanen, verstorben am 11. Mai 2024 in Saanen BE.
Erbvertrag vom 13. April 2017, Alleinerbeneinsetzung, eröffnet am 17. Juli 2024 durch den Notar.
Der Erbvertrag liegt beim Notar auf. Einsprachen innert Monatsfrist ab der dritten Publikation an den Notar Bernhard Blum, Thunstrasse 12, Postfach 117, 3612 Steffisburg.
Steffisburg, 30. Juli 2024
Bernhard Blum, Notar und Rechtsanwalt
Gemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Postautolinie Saanen–Jaun: Rahmenkredit von Fr. 498’000.– 2025– 26, fakultatives Finanzreferendum
Der Versuchsbetrieb der Postautolinie 12.185 Saanen–Mittelberg–Abländschen–Jaun befindet sich im zweiten Jahr. Vergangenes Jahr wurden 4565 Fahrgäste befördert, womit die Erwartungen übertroffen wurden. Der Vergleich mit dem Vorjahr ist aufgrund der unterschiedlichen Betriebstage (z.B. vorzeitige Sperrung wegen Strassenarbeiten) schwierig, lief heuer jedoch wiederum erfreulich an. Das neue Angebot wird seitens Bevölkerung, Tourismus und regionaler Verkehrskonferenz 5 sehr geschätzt. Von dieser Seite wird ein Weiterbetrieb begrüsst. Diese stellte dem Kanton den Antrag, das saisonale Angebot ab 2027 in die Grundleistung aufzunehmen. Zudem benötigt die Postauto AG in Kürze einen Entscheid der Gemeinde. Mit dieser Aussicht würde ab 2027 eine Finanzierung der Gemeinde entfallen. Es liegen keine Gründe vor, die Linie einzustellen. Der Betrieb wird, wie in der Vergangenheit, umweltfreundlich mit einem Elektrofahrzeug sichergestellt mit 50 Sitz-/Stehplätzen. Man geht von etwa 122 Betriebstagen aus wie folgt:
– Mai, Juni, September: Wochenende, Feier- und Brückentage
– Juli, August, Oktober: durchgehender Betrieb
– Der Transport von Fahrrädern ist grundsätzlich möglich, je nach
Platzverhältnissen.
Weil die Anzahl der Betriebstage länger ist, steigen entsprechend die Kosten. Der Betrieb für die Jahre 2025 und 2026 kann mittels Rahmenkredits von Fr. 498’000.– sichergestellt werden. Der Gemeinderat befürwortet den Weiterbetrieb für die Jahre 2025 und 2026. Der Beschluss zum Rahmenkredit von Fr. 498’000.– unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 20. August bis 19. September 2024 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-106
eBau-Nr. 2024-13768
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Saanenmöser-Dälweid, Peter Geissbühler, Flurweg 25, 3510 Konolfingen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 8, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Ausweichstelle Steinereweg, Saanenmöser
Strasse/Ort: Steinereweg, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 3644, 6726
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Ausweichstelle
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-102
eBau-Nr. 2023-4736
Baugesuchsteller: Römisch Katholische Kirchgemeinde Gstaad, Rialtostrasse 12, 3780 Gstaad
Vertreter: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ausbau, Abbruch und Neubau Pfarrhaus, Umbau und Erweiterung Untergeschoss mit Pfarreisaal
Strasse/Ort: Rialtostrasse 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 3038
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9, Zone für öffentliche Nutzung A6
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzzone, Schutzgebiet oder Schutzobjekt:
– Gewässerschutzbereich Au
– ISOS Saanen
– K-Objekt schützenswert/erhaltenswert
Ausnahmen:
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-073
eBau-Nr. 2024-10280
Baugesuchsteller: Niklas und Jeanette Lindberg, Sonnenhofweg 3, 3792 Saanen
Vertreter: Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Erweiterung/Anbau, interner Umbau Wohnhaus und eingeschossiger unterirdischer Anbau
Strasse/Ort: Sonnenhofweg 3, 3792 Saanen
Parzelle: 5902
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-056
eBau-Nr. 2024-8503
Baugesuchsteller: Jannik Sager, Bergbahnen Destination Gstaad AG, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jannik Sager, Bergbahnen Destination Gstaad AG, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, beleuchtete Fassadenschrift Wispile Talstation
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 83, 3780 Gstaad
Parzelle: 3952
Nutzungszone:
– Zone für öffentliche Nutzung A14
– Zone für öffentliche Nutzung A15
– Zone für öffentliche Nutzung A73
Nutzungsart: Fassadenbeschriftung
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 34 BauR, eingeschränkte Reklamen
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-083
eBau-Nr. 2024-11337
Baugesuchsteller: Alpentraum AG, Hans Horlacher, Archivstrasse 18, 3005 Bern
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienchalet mit Einstellhalle und Wellnessbereich im Untergeschoss, Verlegung Fussweg, temporäre Bauplatzinstallation ausserhalb der Bauzone
Strasse/Ort: Schönriedstrasse 28, 3792 Saanen
Parzellen: 5186, 5185, 1522
Nutzungszone: Wohnzone W3a 100 Prozent
Nutzungsart:
– Erstwohnung gemäss Art. 2 ZW
– Bauplatzinstallation temporär in Landwirtschaftszone
– Verlegung Fussweg in Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-060
eBau-Nr. 2024-8745
Baugesuchsteller: Catherine Alexandra Mary Court, Wispilenstrasse 54, 3780 Gstaad
Vertreter: Röthlisberger Interior Production AG, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Gartenhaus
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 54, 3780 Gstaad
Parzelle: 6182
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Unbewohnte Nebenbaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 20. August bis 19. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 20. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-101
eBau-Nr. 2024-13367
Baugesuchsteller: Douglas Ortmans, Bellerivestrasse 21, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Toni Bühler, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Technische Anlage, Ersatz der bestehenden Ölheizung und Einbau von zwei Luft-/Wasser-Wärmepumpen Fa NIBE, aussen an der Garagenwand der Südseite aufgestellt.
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 5430
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 13. August 2024 bis 12. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-085
eBau-Nr. 2024-11604
Baugesuchsteller: Emilio Ferré Solé, Jomenweg 4, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neuaufteilung der Wohneinheiten, zusätzliche Aussentüre
Strasse/Ort: Jomenweg 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 3100
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 13. August 2024 bis 12. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-082
eBau-Nr. 2024-11303
Baugesuchsteller: Gary Mischa Fegel, Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus
Strasse/Ort: Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Parzelle: 5156
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart:
– Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
– Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
– Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
– Art. 11 Abs. 4 AbwR Schutz öffentlicher Leitungen Kanalisation (4m)
– Art. 29 Abs. 2 WaVeR Schutz öffentlicher Leitungen Wasserversorgung (4m)
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 13. August 2024 bis 12. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Gsteig-Grundbuchblatt Nr. 622 (Gsteigstrasse 23, 3785 Gsteig b. Gstaad) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere jegliches unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art. Die Benützung steht nur Mieter:innen sowie deren Besucher:innen zu. Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen das Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Gsteig, 15. Juli 2024
Der Eigentümer/Verbotsnehmer: sig. Fritz Bettler
Richterlich bewilligt: Thun, 8. August 2024
Regionalgericht Oberland Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin: sig. Wyss Iff Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO).
Gemeinde Lauenen
Inkraftsetzung
Inkraftsetzung Parkierungsreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gegen das vom Gemeinderat am 10. Juni 2024 beschlossene und im «Amtlichen Anzeiger von Saanen» Nr. 48 vom 18. Juni 2024 ordnungsgemäss ausgeschriebene Parkierungsreglement kein Referendum erhoben wurde.
Das Parkierungsreglement tritt am 1. September 2024 in Kraft.
Lauenen, 20. August 2024
Der Gemeinderat
Kanton Bern
Mitwirkungsverfahren
Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz – öffentliche Mitwirkung
Die vorgesehene Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz vom 3. Dezember 2014 (RRB Nr. 1436/2014) wird gemäss Artikel 58 Baugesetz (BauG, BSG 721.0) der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt. Die Auflage mit der Möglichkeit zur Mitwirkung dauert vom Montag, 12. August bis zum Montag, 23. September 2024. Alle Interessierten sind eingeladen, sich bis zum Ablauf der Auflage zu den vorgesehenen Anpassungen über die Plattform E-Mitwirkung zu äussern. Der Sachplan mit den vorgesehenen Anpassungen, die Begleitdokumente und der Link zur E-Mitwirkung sind ab Mitwirkungsbeginn im Internet verfügbar: https://filesharing.bvd. be.ch/index.php/s/GaTwy8cxRKyc7pf
Die Unterlagen können zudem während der ordentlichen Bürozeiten (tlw. mit Voranmeldung) beim Tiefbauamt des Kantons Bern an folgenden Auflageorten eingesehen werden:
– TBA, Dienstleistungszentrum, Reiterstrasse 11, 3011 Bern
– TBA, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun) (Montag bis Donnerstag vormittags und nachmittags, Freitag nur vormittags)
– TBA, Oberingenieurkreis II, Schermenweg 11, 3001 Bern (mit Voranmeldung)
– TBA, Oberingenieurkreis III, Kontrollstrasse 20, 2501 Biel
– OPC, Service pour le Jura bernois, Grand Nods 1, 2732 Loveresse (mit Voranmeldung)
– TBA, Oberingenieurkreis IV, Dunantstrasse 13, 3400 Burgdorf (mit Voranmeldung)
Die im Rahmen der Mitwirkung eingehenden Hinweise und Anliegen werden geprüft und im Mitwirkungsbericht beantwortet. Die Anpassungen am Sachplan treten mit dem regierungsrätlichen Beschluss in Kraft. Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) wird den angepassten Sachplan Velowegnetz anschliessend veröffentlichen.
Bern, 12. August 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern