AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 19.03.2024
19.03.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Gesamterneuerungswahlen 2024
Zur Neubesetzung der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2025 bis 2028 werden auf Sonntag, 27. Oktober 2024, mit allfälligen Stichwahlen am Sonntag, 15. Dezember 2024, ...
Gemeinde Saanen
Gesamterneuerungswahlen 2024
Zur Neubesetzung der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2025 bis 2028 werden auf Sonntag, 27. Oktober 2024, mit allfälligen Stichwahlen am Sonntag, 15. Dezember 2024, folgende Urnenwahlen angesetzt und gemäss den einschlägigen Bestimmungen des Organisationsreglementes (OgR) sowie des Abstimmungs- und Wahlreglementes (AWR) wie folgt veröffentlicht:
Zu wählen sind folgende Behörden
1. Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
• Acht Mitglieder des Gemeinderates
2. Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
• der/die Präsident/in der Gemeindeversammlung (Legislative)
• der/die Vizepräsident/in der Gemeindeversammlung (Legislative)
• der/die Gemeindepräsident/in (Exekutive)
• der/die Vizegemeindepräsident/in (Exekutive), aus den 8 in der Verhältniswahl gewählten Mitgliedern des Gemeinderats, sofern sich die neu gewählte Behörde nach der rechtskräftigen Volkswahl nicht auf eine Person aus ihren Reihen einigen kann.
Die Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 5. Juli 2024, 12 Uhr im Besitze der Verwaltungsdirektion sein. Nebst stimmberechtigten Einzelbürgern kann sich jede Partei oder Wählergruppe mit eigenen Wahlvorschlägen an den Wahlen beteiligen.
Formvorschriften:
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten (entsprechende Formulare können auf www.saanen. ch heruntergeladen oder bei der Verwaltungsdirektion bezogen werden):
1. Die Angabe der zu treffenden Wahl.
2. Die Namen der einzelnen Kandidaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf und genaue Wohnadresse).
3. Bei der Verhältniswahl (Proporz) sind die Angaben zur Listenbezeichnung (Name der Partei) und Listengestaltung (Reihenfolge der Kandidierenden, alfällige Kumulierung) notwendig.
4. Jede kandidierende Person muss ihren Wahlvorschlag eigenhändig unterzeichnen (siehe Formular).
5. Die Wahlvorschläge müssen mit den deutlich lesbaren Unterschriften von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen versehen sein. Der/die Kandidierende darf nicht unterzeichnen. Diese zehn Unterschriften müssen zudem vor dem Einreichen durch die Stimmregisterführerin amtlich beglaubigt sein (Zeitbedarf berücksichtigen). Ist dieses Erfordernis nicht erfüllt, gilt der Wahlvorschlag als nicht rechtmässig zustande gekommen.
Hinweis: Die Parteien oder Gruppierungen bezeichnen je einen Vertreter und Stellvertreter, die berechtigt sind über den Wahlvorschlag verbindliche Erklärungen abzugeben. Wird diese Bezeichnung unterlassen, gelten die erst- und zweitunterzeichnenden Personen als Vertreter und Stellvertreter.
6. Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Der einzelne Kandidat darf nicht mehr als zweimal (im Proporz) auf den gleichen Wahlvorschlag gesetzt werden. Ein und derselbe Kandidat darf nur auf einer Kandidatenliste vorgeschlagen werden.
Werden bis zum Schluss der Anmeldefrist nicht mehr Wahlvorschläge eingereicht als Sitze zu besetzen sind, so wird das Verfahren der stillen Wahl angewandt. Saanen, 19. März 2024
Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-2824
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Saanen, Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Grubenstrasse Gstaad-Schönried: Neubau von zwei Barrieren
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad und Schönried, Grubenstrasse, Parzellen Nrn. 1099, 2999 und 7138
Baugebiet: Landwirtschaftszone und Verkehrsfläche
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Ufervegetation
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 18. April 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile/ Verpflockungen/Spraymarkierungen verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-024
eBau-Nr. 2023-20075
Baugesuchsteller: Beat Welten-Schopfer, Brüggmatteweg 9, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Viktor Germann, Waldmattenstrasse 70, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Anbau einer Garage für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Strasse/Ort: Brügmatteweg 9a, 3780 Gstaad
Parzelle: 152
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-020
eBau-Nr. 2023-20064
Baugesuchsteller: Armin und Annina Müllener, Tromweg 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Knutti Holz AG, Fischbachmoos 496f, 3764 Weissenburg
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses
Strasse/Ort: Vierschörtiweg 1, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 404
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-021
eBau-Nr. 2024-3264
Baugesuchsteller: BKW Energie AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Transformatorenstation mit Containerraum
Strasse/Ort: Unterbortstrasse 19a, 3792 Saanen
Parzelle: 6210
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erschliessungsanlage/ Entsorgung
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-186.001
eBau-Nr. 2024-3386
Baugesuchstellerin: Alexandra Court, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Diverse Grundrissund Fassadenanpassungen, zwei neue Holzchéminées, energetische Dachsanierung sowie Installation einer Photovoltaikanlage auf der Südseite des Hauptdaches, neue Dachfenster (bewilligt am 22. März 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Fassaden- und Grundrissanpassungen und Ersatz Ölheizung durch Geothermie-Wärmepumpe
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 54, 3780 Gstaad
Parzelle: 6182
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-119.002
eBau-Nr. 2022-19015
Baugesuchsteller: MFI Generalunternehmung AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Gebäudes, Neubau mit zwei Wohnungen und Einstellhalle (bewilligt am 1. September 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellung einer Stützmauer, Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 57, 3780 Gstaad
Parzelle: 4319
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 29 Abs. 2 WaVeR Schutz öffentlicher Leitungen Wasserversorgung
(4m)
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-138.001
eBau-Nr. 2021-8065
Baugesuchsteller: Saanen Bank AG, Jürg von Allmen, Bahnhofstrasse 2, 3792 Saanen
Projektverfasser: Jaggi & Partner AG, Architektur & Planung, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Filiale Saanen Bank mit Einbezug der alten Post-Filiale (bewilligt 25. Januar 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassung Fenstergrössen in der Süd-, Nord- und Ostfassade, interne Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 2, 3792 Saanen
Parzelle: 765
Nutzungszone: Dorfkernzone DK3
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-017
eBau-Nr. 2024-2218
Baugesuchsteller: Jannik Böhm, Unterdorfstrasse 2, 3322 Urtenen-Schönbühl
Projektverfasser: Samuel Métraux Architektur GmbH, Fliederweg 10, 3007 Bern
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung bestehendes Gebäude
Strasse/Ort: Grünbühlweg 6, 3778 Schönried
Parzelle: 163
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 10 ZWG
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 12. März bis 11. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 12. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Baupublikation/ Projektänderung
eBau-Nr. 2023-17011
Baugesuchsteller: Ivan und Sibylle Walker, Hanselistrasse 28, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau eines Zweifamilienhauses mit offenem Carport und einer provisorischen neuen Erschliessungsstrasse
Projektänderung: Anheben des Gebäudes um 50cm und Aufschütten des Terrains sowie Aufstellen einer Wärmepumpe mit Aussengerät
Nutzungsart: Erstwohnungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Ziegel braun, Solar
Standort: Feutersoey, Zälg, Inneri Zälgstrasse, Parzelle Nr. 1694
Baugebiet: Wohnzone W3
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 11. April 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-22434
Baugesuchsteller: Hikmet Sevki Sahin, Im Eigeli 23, 8700 Küsnacht, v.d. Theo Zingg, Bau und Sanierung GmbH, Gsteigstrasse 111a, 3783 Grund
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung des bestehenden Einfamilienhauses sowie neue Terrasse mit Plattenbelag
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Eternit anthrazit
Standort: Lauenen, Bieribode, Lauenenstrasse Nr. 111, Parzelle Nr. 1407
Baugebiet: Ferienhauszone FZ
Beanspruchte Ausnahmen:
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten der Mindestraumhöhe
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Ufervegetation
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 11. April 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher