AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 15.08.2023
15.08.2023 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Information an die Anwohner der oberen Riedstrasse in Gstaad
Baustelle obere Riedstrasse 12, 3780 Gstaad
Krandemontage am 16. August 2023 ab 7 Uhr
Während der Demontage wird die Durchfahrt für LKW nicht möglich sein. Mit PW muss mit Behinderungen/Wartezeiten gerechnet werden.
Die Durchfahrt wird über die untere Riedstrasse gewährleistet und während der Dauer der Krandemontage geöffnet bleiben.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Kleger & Koller Architekten AG
Oberdorfstrasse 9
3792 Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-074
eBau-Nr. 2023-7474
Baugesuchsteller: Christian Blum,
Chöliweg 10, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Umbau (Innenausbau) des bestehenden Wohnhauses
Strasse/Ort: Mittelgässli 14, 3792
Saanen
Parzelle: 143
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart:
– Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
– Gewerbliche Nutzung
Schutzzone, Schutzgebiet oder Schutzobjekt:
– Archäologisches Schutzgebiet
– Ortsbildschutzgebiet
– schützenswertes K-Objekt
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 15. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-076
eBau-Nr. 2023-13814
Baugesuchsteller: Stephan Eggen, Under der Burg 1, 3770 Zweisimmen
Projektverfasser: Matthias Eggen, Ey-Gässli 2, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Neubau Mistplatz Vorsasshütte
Strasse/Ort: Rellerliweg 11, 3778 Schönried
Parzelle: 2742 (BR 2803)
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung A73
Nutzungsart: Mistplatz
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2014-053.003
eBau-Nr. 2023-11062
Baugesuchsteller: Milchverwertungsgenossenschaft Saanen, v.d. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architetktur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohn- und Geschäftshaus Chalet la Fromagerie (bewilligt am 27. Juni 2017)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss- und Fassadenanpassungen unter Einhaltung des bewilligten Volumens.
Strasse/Ort: Dorfstrasse 60, 3792 Saanen
Parzelle: 2737
Nutzungszone: Dorfkernzone DK5
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzgebiet: Ortsbildschutz
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bezahlung der Hundetaxe 2023
Sämtliche Hundebesitzer mit Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Lauenen werden hiermit gebeten, die Hundetaxe für das Jahr 2023 bis am 15. September 2023 bei der Gemeindeverwaltung Lauenen zu bezahlen. Die Taxe wird für jeden Hund erhoben, welcher am 1. August 2023 mindestens sechs Monate alt ist.
Die jährliche Hundetaxe beträgt Fr. 80.–.
Finanzverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-3931
Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Willi Benz Matti, Lauenenstrasse 10, 3780 Gstaad, v.d. Herrn Lorenz Koller, Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Wohnhauses mit Nebenräumen und Aussenraum im Untergeschoss sowie geringfügige Fassadenanpassungen und neuer Dachauf baute auf der Nordseite
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Photovoltaikanlage anthrazit
Standort: Lauenen, Schindelbode, Sattelweg Nr. 8, Parzelle Nr. 1929
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahme:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietess
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. September 2023. Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: : Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auf lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Saanen, 7. August 2023
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-14737
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Trinkwasserleitung auf einer Länge von ca. 660m im Gebiet Saali zwischen dem bestehenden Pumpenschacht und dem Reservoir
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gsteig, Inners Saali, Parzellen Nrn. 2, 113, 114, 281, 379, 617, 802, 965, 1323 und 1345
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Unterquerung eines Gewässers
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Ufervegetation
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. September 2023
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Saanen, 7. August 2023
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher