AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 15.07.2025
15.07.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Gastgewerbe
Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August 2025
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August sowie vom 1. August auf den 2. August sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern ...
Gemeinde Saanen
Gastgewerbe
Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August 2025
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August sowie vom 1. August auf den 2. August sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 Gastgewerbegesetz).
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-090
eBau-Nr. 2025-8560
Baugesuchsteller: Matti Immobilien AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau zweier Chalets
Strasse/Ort: Sonnenhofweg 17, 3792 Saanen
Parzellen: 1507, 2559, 2564, 4460
Nutzungszone: Wohnzone W2/Landwirtschaftszone (temporäre Baustellenerschliessung)
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone (temporäre Baustellenerschliessung)
Einsprachefrist: vom 15. Juli bis 14. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 15. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-100
eBau-Nr. 2025-1692
Baugesuchsteller: Ursula und Daniel Michel-von Gunten, Gsteigstrasse 41, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 3a, Abbruch und Ersatzneubau Anbindestall, Verlängerung Vordach und neue Dacheindeckung Wohnteil
Strasse/Ort: Bissedüriweg 3, 3780 Gstaad
Parzelle: 2309
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. Juli bis 14. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-102
eBau-Nr. 2025-9733
Baugesuchsteller: Parzelle 3801 AG, Bodmestrasse 51, 3778 Schönried
Projektverfasser und Vertreter: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch alte Zimmerei und alte Fernwärmeheizung
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 1 und 1a, 3778 Schönried
Parzelle: 3801
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Abbruch
Einsprachefrist: vom 15. Juli bis 14. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-151.001
eBau-Nr. 2023-22754
Baugesuchsteller: Reformierte Kirchgemeinde Saanen-Gsteig, Adolf Schlunegger, Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau Pfarrhaus Saanen, interne Wohneinteilungen sowie Teilausbau im Dachgeschoss (bewilligt am 13. September 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellen eines Plattformliftes, neuer interner Wohnungseingang, neue Briefkastenanlage
Strasse/Ort: Dorfstrasse 102, 3792 Saanen
Parzelle: 2701
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung A32A
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen, Archäologisches Schutzgebiet, ISOS Saanen
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-056.003
eBau-Nr. 2022-13213
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Wellnessbereich und Einstellhalle (bewilligt am 21. Mai 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Unterirdische Erweiterungen, Grundriss- und Fassadenanpassungen, Anpassung der Umgebungsgestaltung und Vergrösserung der PV-Anlage
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 8, 3780 Gstaad
Parzellen: 6633, 5717, 7209
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-6355
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Überbauung Grotschi: Neubau Erschliessungsstrasse sowie Ersatz bestehender Regen- und Schmutzabwasserleitungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Abländschen, Grotschi,
Parzellen Nrn. 171, 433, 1083, 3890, 6085, 6088, 6424, 6832, 7172 und 7173
Baugebiet: Überbauungsordnung Nr. 23 «Grotschi», Wohnzone zweigeschossig W2/70% und Landwirtschaftszone LWZ
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Baute im Wald
Schutzgebiete/Schutz-, zonen/Schutzobjekte: Objektschutzwald, Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen,
Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 8. August 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet wer den, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2023-021
eBau-Nr. 2022-8768
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 27. Dezember 2028
Baugesuchsteller: Corso Serra Di Cassano, Honeggstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Thomas Moser, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Ersatzneubau vom Wohnhaus und Sanierung der Scheune (bewilligt am 27. November 2023, rechtskräftig am 27. Dezember 2023)
Strasse/Ort: Honeggstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 6518
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung der Baubewilligung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-095
eBau-Nr. 2025-8969
Baugesuchsteller: Adrian Aellen, Tromweg 19, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Zufahrt Länge ca. 48 m, Breite 2,7 m, mit Betonspuren, Neubau zwei Parkplätze befestigt mit Pflastersteinen
Strasse/Ort: Tromweg 19, 3780 Gstaad
Parzelle: 501
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2021-076.002
eBau-Nr. 2025-6773
Projektänderung nach Art. 43 BewD
Baugesuchsteller: Ramin Salsali, v.d. Germann Architektur AG, Marcel von Grünigen, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses (bewilligt am 25. Januar 2022)
Projektänderung 002 umfasst im Wesentlichen: interne Grundrissanpassungen mit Gartenbewässerung und ein zusätzlicher Badebrunnen (ohne Wasseranschluss) im Garten.
Strasse/Ort: Büdemliweg 9, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 3998
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Wiederaufbau innerhalb altrechtlicher Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahmen: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-085
eBau-Nr. 2025-8142
Baugesuchsteller: Philipp Bigler, Dorfstrasse 14, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Einbau von zwei Fenstern in der Nordfassade (auf der Galerie)
Strasse/Ort: Dorfstrasse 14, 3792 Saanen
Parzelle: 6591
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1, ÜO Nr. 69 Flüeli
Nutzungsart: Einbau von zwei Fenstern
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-099
eBau-Nr. 2025-895
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Wispile-Gmünte, Bernhard Mösching, Innergsteigstrasse 15, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Daniel Brand, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Begradigung und Verbreiterung Gmüntestrasse, Länge ca.61 m, Breite 2,80 m
Strasse/Ort: Gmüntestrasse, 3780 Gstaad
Parzellen: 6277, 6276
Nutzungszone: Landwirtschaftzone
Nutzungsart: Wegbegradigung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-092
eBau-Nr. 2024-20864
Baugesuchstellerin: Stankova Vesella, Hornbergstrasse 3, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau Mehrfamilienhaus, mit Erweiterung Wellnessbereich
Strasse/Ort: Hornbergstrasse 3, 3780 Gstaad
Parzelle: 5787
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile bzw. Verlockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-080
eBau-Nr. 2025-7399
Baugesuchsteller: Thomas Habegger, Im Säbelacker 2, 4105 Biel-Benken
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neues Vordach
Strasse/Ort: Montesanostrasse 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 5506
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-035
eBau-Nr. 2025-3070
Baugesuchstellerin: Frieda Eggen-Bühler, Hinderi Gasse 36, 3770 Zweisimmen
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Garagenboxen
Strasse/Ort: Solsanastrasse 11c, 3792 Saanen
Parzelle: 2008
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Parkierung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG
– Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-077
eBau-Nr. 2025-397
Baugesuchsteller: DLC Invest Sarl, Rue du Pré-Bouvier 5, 1242 Satigny
Projektverfasser und Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle
Strasse/Ort: Schützenweg 7, 7a, 3780 Gstaad
Parzellen: 6042, 6046
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Öffentliche Mitwirkung Zonenplanänderung
Änderung Zonenplan Umzonung Parzelle Nr. 1462 von Gewerbezone (G) in Wohn-/Gewerbezone 3 (WG3)
Der Gemeinderat Gsteig bringt gestützt auf Art. 58 ff des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur Zonenplanänderung in die öffentliche Mitwirkung:
– Änderungen Zonenplan 1:2000
– Erläuterungsbericht
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 15. Juli bis 14. August 2025 in der Gemeindeverwaltung Gsteig während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Auf Wunsch können einzelne Unterlagen bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde unter www.gsteig.chheruntergeladenwerden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Gsteig, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig, zu richten. Für Fragen stehen Ihnen die Angestellten der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt für das Interesse und die aktive Mitarbeit!
Der Gemeinderat
Baugesuch Nr. 1928
eBau-Nr. 2025-9765
Bauherrschaft: Vananty Dominik, Hanselistrasse 3, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Haldi & Stahl GmbH, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund
Bauvorhaben: Diverse Umbauten im Wohnhaus Nr. 6 auf Grundstück Nr. 1248 sowie Neubau einer Vierfachgarage auf den Parzellen Nrn. 1248 und 1395
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Masse Garage: Breite: 10,00m; Tiefe: 6,00m; Höhe: 2,53m
Bauart:
– Garage Beton, Flachdach begrünt
– Wohnhaus analog bestehend
Ort: Gsteig, Pfrüendlistrasse 6
Flurname: Pfrüendli
Parzellen: 1248 und 1395
Nutzungszone: Ferienhauszone
Einsprachefrist: vom 15. Juli bis 14. August 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 10. Juli 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nr. 2024-2208
Baugesuchsteller: Hans-Georg und Helmut Pfistert, Teichstrasse 20, D-74080 Heilbronn, v.d. Gehret Design GmbH, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus
Nutzungsart: Erstwohnungen (die Baugesuchsteller werden die Wohnungen als Hauptwohnsitz nutzen)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Photovoltaik schwarz
Standort: Gsteig, Hanselistrasse, Parzelle Nr. 1528
Baugebiet: Überbauungsordnung Nr. 6 «Hanseli»
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. August 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Gemeinde Lauenen
Rechtskraftbescheinigung
Revision Kurtaxenreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gegen die vom Gemeinderat am 19. Mai 2025 beschlossene und im amtlichen Anzeiger von Saanen Nr. 21 vom 27. Mai 2025 ordnungsgemäss ausgeschriebene Revision des Kurtaxenreglements kein Referendum erhoben wurde. Das revidierte Reglement ist dadurch rechtskräftig geworden. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
Lauenen, 15. Juli 2025
Der Gemeinderat Lauenen
Friedhof Lauenen – Aufhebung Gräber
Die Infrastrukturkommission hat in Anwendung des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Lauenen beschlossen, per Ende Oktober 2025 die Gräber, bei denen die Grabesruhe von 25 Jahren abgelaufen ist, aufzuheben.
Betroffen sind die Bestattungen des Jahres 2000 mit den Grabnummern 88 –98. Um Missverständnissen vorzubeugen, werden die zu räumenden Gräber durch das Friedhofpersonal markiert.
Gestützt auf Art. 14 des Bestattungsund Friedhofreglements ersuchen wir die Angehörigen der betroffenen Gräber, Grabsteine, Gedenkzeichen, Umrandungen, Pflanzen usw. bis spätestens am 31. Oktober 2025 zu entfernen. Innert dieser Frist von den Angehörigen nicht entfernte Grabmäler lässt die Infrastrukturkommission zulasten der Angehörigen räumen.