AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 13.08.2024
13.08.2024 Amtlicher AnzeigerVerwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Testamentseröffnung Jacqueline Aline Bratschi-Blaser
Frau Jacqueline Aline Bratschi, geb. Blaser, geb. 5. August 1938 von Lenk BE, verwitwet, Pfyffeneggweg 4, 3792 Saanen, verstorben am 11. Mai ...
Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Testamentseröffnung Jacqueline Aline Bratschi-Blaser
Frau Jacqueline Aline Bratschi, geb. Blaser, geb. 5. August 1938 von Lenk BE, verwitwet, Pfyffeneggweg 4, 3792 Saanen, verstorben am 11. Mai 2024 in Saanen BE.
Erbvertrag vom 13. April 2017, Alleinerbeneinsetzung, eröffnet am 17. Juli 2024 durch den Notar.
Der Erbvertrag liegt beim Notar auf. Einsprachen innert Monatsfrist ab der dritten Publikation an den Notar Bernhard Blum, Thunstrasse 12, Postfach 117, 3612 Steffisburg.
Steffisburg, 30. Juli 2024
Bernhard Blum, Notar und Rechtsanwalt
Gemeinde Saanen
Einladung Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 13. September 2024, 20 Uhr, Kirche Saanen
Geschäfte
1. Neubauprojekt Le Rosey beim Bahnhof Gstaad
a) Genehmigung Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad mit Zonenplanänderung und Änderung Überbauungsordnung kleine Umfahrung Gstaad (KLUMF)
b) Genehmigung Landabtretung von 7’625m2 an Le Rosey, Parzelle Nr. 3067 und 3329 (südöstlicher Teil ab Gschwendmatteweg) zum Kaufpreis von CHF 2’699’250.–
c) Genehmigung Wirtschaftsförderbeitrag an Le Rosey, gemäss Kaufpreis der Landabtretung von CHF 2’699’250.–
2. Grossanlässe der Einwohnergemeinde Saanen: Neuordnung Globalbudget der Jahre 2025–2028
Bewilligung Globalbudget von CHF 1’500’000.– pro Jahr für die Jahre 2025–2028
3. Gstaad Saanenland Tourismus: Verlängerung bisherige Gemeindebeiträge um 1 Jahr
Bewilligung Gemeindebeitrag von CHF 1’250’000.– für das Jahr 2025
4. Saanen GBB 1619 (Parkplatz Talstation Rellerli): Kauf
Bewilligung Kredit von CHF 2,25 Mio. für den Kauf einer Teilfläche von Grundstück Saanen GBB 1619
5. Wohnhaus Rübeldorfstrasse 89 Saanen: Verpflichtungskredit
Genehmigung Bauprojekt und Erhöhung Verpflichtungskredit von CHF 107’000.– um CHF 1’850’000.– auf CHF 1’957’000.–
6. Wohnhaus Kastlanei (Gstaadstrasse 17, Saanen): Verpflichtungskredit
Genehmigung Bauprojekt und Erhöhung Verpflichtungskredit von CHF 68’000.– um CHF 1’750’000.– auf CHF 1’818’000.–
7. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 20. August 2024. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 13. August 2024
Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2024-101
eBau-Nr. 2024-13367
Baugesuchsteller: Douglas Ortmans, Bellerivestrasse 21, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Toni Bühler, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Technische Anlage, Ersatz der bestehenden Ölheizung und Einbau von zwei Luft-/Wasser-Wärmepumpen Fa NIBE, aussen an der Garagenwand der Südseite aufgestellt.
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 5430
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 13. August 2024 bis 12. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-085
eBau-Nr. 2024-11604
Baugesuchsteller: Emilio Ferré Solé, Jomenweg 4, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neuaufteilung der Wohneinheiten, zusätzliche Aussentüre
Strasse/Ort: Jomenweg 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 3100
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 13. August 2024 bis 12. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-082
eBau-Nr. 2024-11303
Baugesuchsteller: Gary Mischa Fegel, Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus
Strasse/Ort: Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Parzelle: 5156
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart:
– Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
– Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
– Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
– Art. 11 Abs. 4 AbwR Schutz öffentlicher Leitungen Kanalisation (4m)
– Art. 29 Abs. 2 WaVeR Schutz öffentlicher Leitungen Wasserversorgung (4m)
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 13. August 2024 bis 12. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 13. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-092
eBau-Nr. 2024-12807
Baugesuchsteller: Schmid Früchte, Gemüse und Getränke AG, Dorfstrasse 121, 3792 Saanen
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Interner Wohnungsumbau unter Einhaltung des bestehenden Volumens
Strasse/Ort: Dorfstrasse 76, 3792 Saanen
Parzelle: 1158
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzzone, Schutzgebiet und Schutzobjekt:
– Gewässerschutzbereich Au
– Ortsbildschutzgebiet Saanen/ISOS Saanen
– K-Objekt schützenswert/erhaltenswert
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 6. August 2024 bis 5. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 6. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-100
eBau-Nr. 2024-13164
Baugesuchsteller: SPE Gstaad AG, Henchoz Treuhand AG, Rübeldorfstrasse 11, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Lüftungskamin
Strasse/Ort: Tschaanereweg 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 6801
Nutzungszone: Zone für Skipisten und Loipen
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 6. August 2024 bis 5. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 6. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-072
eBau-Nr. 2024-10017
Baugesuchsteller: Niklaus Würsten, Suterstrasse 8, 3780 Gstaad
ProjektverfasserIn: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Die bestehende Laube wird in Gebäudehülle integriert
Strasse/Ort: Suterstrasse 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 2883
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Erweiterung Büroräumlichkeiten
Gewässerschutzbereich: Au
Ortsbildgestaltungsbereich: Gstaad
Einsprachefrist: vom 6. August 2024 bis 5. September 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 6. August 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Hundetaxe
Hiermit informieren wir die Einwohner der Gemeinde Lauenen, dass im August 2024 die Hundetaxe zur Zahlung fällig ist. Die Taxe wird für jeden Hund erhoben, welcher am 1. August 2024 mindestens 6 Monate alt ist. Gemäss Gebührentarif vom 1. Juni 2020 beträgt die jährliche Hundetaxe CHF 80.– pro Hund und wird neu im August 2024 direkt in Rechnung gestellt.
Bitte vergessen Sie nicht, Adressänderungen, Besitzerwechsel oder das Ableben des Hundes in der Amicus Datenbank zu erheben.
Finanzverwaltung Lauenen
Kanton Bern
Mitwirkungsverfahren Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz – öffentliche Mitwirkung
Die vorgesehene Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz vom 3. Dezember 2014 (RRB Nr. 1436/2014) wird gemäss Artikel 58 Baugesetz (BauG, BSG 721.0) der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt. Die Auflage mit der Möglichkeit zur Mitwirkung dauert vom Montag, 12. August bis zum Montag, 23. September 2024. Alle Interessierten sind eingeladen, sich bis zum Ablauf der Auflage zu den vorgesehenen Anpassungen über die Plattform E-Mitwirkung zu äussern. Der Sachplan mit den vorgesehenen Anpassungen, die Begleitdokumente und der Link zur E-Mitwirkung sind ab Mitwirkungsbeginn im Internet verfügbar: https://filesharing.bvd. be.ch/index.php/s/GaTwy8cxRKyc7pf
Die Unterlagen können zudem während der ordentlichen Bürozeiten (tlw. mit Voranmeldung) beim Tiefbauamt des Kantons Bern an folgenden Auflageorten eingesehen werden:
– TBA, Dienstleistungszentrum, Reiterstrasse 11, 3011 Bern
– TBA, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun) (Montag bis Donnerstag vormittags und nachmittags, Freitag nur vormittags)
– TBA, Oberingenieurkreis II, Schermenweg 11, 3001 Bern (mit Voranmeldung)
– TBA, Oberingenieurkreis III, Kontrollstrasse 20, 2501 Biel
– OPC, Service pour le Jura bernois, Grand Nods 1, 2732 Loveresse (mit Voranmeldung)
– TBA, Oberingenieurkreis IV, Dunantstrasse 13, 3400 Burgdorf (mit Voranmeldung)
Die im Rahmen der Mitwirkung eingehenden Hinweise und Anliegen werden geprüft und im Mitwirkungsbericht beantwortet. Die Anpassungen am Sachplan treten mit dem regierungsrätlichen Beschluss in Kraft. Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) wird den angepassten Sachplan Velowegnetz anschliessend veröffentlichen.
Bern, 12. August 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern
