AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 11.07.2023

  11.07.2023 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Fakultatives Referendum

Rettungsdienst Wintersaison 2023/24, Verpflichtungskredit Fr. 220000.–: fakultatives Finanzreferendum

Die Auftragsausschreibung über Simap am 25. April 2023 lautete wie folgt: «Sicherstellen eines zusätzlichen Rettungsdienstangebotes während der Wintersaison in der Gemeinde Saanen für ein 24h-Pikett ab Standort Saanen mit Helikopter und Ambulanzfahrzeug». Der Gemeinderat beschloss für die Wintersaison 2023/24 einen Verpflichtungskredit von Fr. 220’000.–für den Rettungsdienst wie vorgeschrieben zuhanden der Saaner Stimmbevölkerung.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 11. Juli bis 10. August 2023 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5% der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen


Fakultatives Referendum

Schulanlage Ebnit, Heizungsersatz und Fernwärmeanschluss: Investitionskredit Fr. 452000.–, fakultatives Finanzreferendum

In der Schulanlage Ebnit sind einige Teile der Heizungsanlage am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Die obligatorischen, lufthygienischen Messungen zeigten, dass beträchtliche Investitionen nötig wären (ca. Fr. 170’000.–) um die Holzfeueranlage weiterbetreiben zu dürfen. Vom jährlichen Gesamtverbrauch entfallen 15% auf Heizöl, rund 15’000 Liter. Eine Fachfirma wurde beauftragt zu prüfen, was für Ersatzvarianten möglich wären. In der Gesamtbetrachtung ergab sich, ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung Saanen-Gstaad ist die beste Lösung bei verschiedenen Kriterien. Zudem hätten andere Heizvarianten einen Mehrraumbedarf erfordert für neue Komponenten, Lärmemissionen oder eine höhere Umweltbelastung zur Folge. Der Anschluss an die Fernwärme ist überdies die Lösung mit der höchsten Flexibilität, ebenso in Bezug auf den künftigen Neuinvestitions- wie Wartungsbedarf. Die Liegenschaftskommission prüfte das weitere Vorgehen und beantragte dem Gemeinderat, die Genehmigung eines Investitionskredits von Fr. 452’000.– mit dem Ziel, die bestehende Heizanlage auszubauen und die Schulanlage neu durch einen Anschluss an die Fernwärmeversorgung zu beheizen. Der Gemeinderat bewilligte den Kredit am 27. Juni 2023 zuhanden des Stimmbürgerentscheides.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 11. Juli bis 10. August 2023 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5% der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-057

eBau-Nr. 2023-10723
Baugesuchsteller:
Anton Kübli, Unterbortstrasse 25, 3792 Saanen

Bauvorhaben: Neubau Mistplatz mit Güllegrube
Strasse/Ort: Wittereweg 7, Schönried
Parzelle: GBB 279
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahmen:
Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 11. Juli bis 10. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 11. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-061

eBau-Nr. 2023-11467
Baugesuchstellerin:
Müller-Wedeking Christine, v.d Marcel Jauner, Untergstaadstrasse 6, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Marcel Jauner, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Fernheizungsanschluss und Einbau Dachfenster
Strasse/Ort: Untergstaadstrasse 2, 3780 Gstaad
Parzellen: 6030, 6026
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzgebiet: Ortsbildschutz, ISOS Saanen
Ausnahme: Art. 11 Abs. 4 AbwR Schutz öffentlicher Leitungen Kanalisation (4m)
Einsprachefrist: vom 11. Juli bis 10. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 11. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-064

eBau-Nr. 2022-11654
Baugesuchstellerin:
Jacqueline Henriette von Siebenthal-Spreng, v.d. G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Pojektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Umbau Mooshüsi, mit Anbau eines offenen Autounterstandes
Strasse/Ort: Dälweidweg 3, 3777 Saanenmöser
Parzelle: GBB 3316
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen:
Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 11. Juli bis 10. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2023-059

eBau-Nr. 2023-11002
Baugesuchsteller:
Notz Alpen Immobilien AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau eines erdverlegten Gastanks
Strasse/Ort: Spittelweg 11, 3780 Gstaad
Parzelle: 3502
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Technische Installation
Einsprachefrist: vom 4. Juli bis 3. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-163

eBau-Nr. 2022-18784
Baugesuchstellerin:
Louise van Walbeek-Braat, v.d. Rechtskanzlei Lea Romang, Belairstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Alfred Schopfer GmbH, Saanenmöserstrasse 63, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Teilbefestigung der Grundstückzufahrt im Bereich der Kantonsstrasse
Strasse/Ort: Saanenmöserstrasse 31, 3778 Schönried
Parzelle: GBB 3075
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 4. Juli bis 3. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-062

eBau-Nr. 2023-11483
Baugesuchsteller:
Einf. Gesellschaft O. & Ph. Jacquemoud, Philippe Jacquemoud, Avenue William-Favre 4, 1207 Genf
Projektverfasser: Frautschi Holzbau AG, Thomas Frautschi, Schlittmoosstrasse 1, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung der privaten Wasserversorgung, mit neuer Quellfassung
Strasse/Ort: Cholisgrindweg 2, 6, 4, 3792 Saanen
Parzellen: 450, 662, 1422
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung, Wasserversorgung
Schutzgebiet: Wildschutzgebiet
Ausnahmen:
Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 20 NHG, Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere
Einsprachefrist: vom 4. Juli bis 3. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-056

eBau-Nr. 2022-13213
Baugesuchsteller:
Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Wellnessbereich und Einstellhalle
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 6633
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 4. Juli bis 3. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. Juli 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


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