AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 08.08.2023

  08.08.2023 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-033.002

eBau-Nr. 2022-1778
Baugesuchsteller:
Gary Fegel, p.a. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch, Ersatzneubau Einfamilienchalet
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Gestalterische Änderung des nördlichen Anbaus, zusätzliches Untergeschoss für Technik und Lager, diverse Grundriss- und Fassadenänderungen
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 36, 3780 Gstaad
Parzelle: 4765
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG) Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 2. August bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 02. August 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-060

eBau-Nr. 2023-11340
Baugesuchsteller:
Madora AG, Philipp und Evelyne Reber, Belairstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau Windfang mit Flachdach und eingeschossiger Anbau für Arztpraxiserweiterung auf der Süd-Westseite des Gebäudes
Strasse/Ort: Belairstrasse 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 6596
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche/gewerbliche Nutzung
Ausnahmen:
Art. 27 BauR, Dachgestaltung
– Art. 81ff SG, Unterschreitung Strassenabstand (für zusätzlichen Parkplatz)
Einsprachefrist: vom 2.August bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 2. August 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2019-110.002

(eBau-Nr. 2019-242)
Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft Parz. 3449/3902, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Gebäude, Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit Einstellhalle. (bewilligt am 8. Mai 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen; Erweiterung Untergeschoss mit unbeheizten Lagerräumen, Anpassungen Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Bergsonnenstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzelle: 3449
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)/Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-152

eBau-Nr. 2022-17723
Baugesuchsteller:
Sylvain Charlois, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Wohnhaus mit Autogarage
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 136, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: GBB 2433
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Gewässerschutzzone: A
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 211 GSchV Bauen im Grundwasserbereich
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2023-075

eBau-Nr. 2023-13687
Baugesuchstellerin:
Barbara Reuteler, v.d. Röthlisberger Interior Production AG, Catherina Dandelot, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Dandelot, Catherina Dandelot, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Verbreiterung des bestehenden Garagentors
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 34, 3780 Gstaad

Parzelle: 3586
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: geringfügige Fassadenänderung
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2022-090
eBau-
Nr. 2022-9528

Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus und Ersatzüberbauung mit zwei Wohnhäusern mit Nebenräumen
Strasse/Ort: Kirschbaumweg 4, 3778 Schönried
Parzelle: 4046
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG/Erweiterung der Hauptnutzfläche als Erstwohnung
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-072

eBau-Nr. 2023-5806
Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft Berghaus Lochstafel, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erstellen von zwei neuen Luft-Wärmepumpen, Rückbau von Ölheizung und Oeltank, Ausbau eines Nebenraums zu Wohnraum
Strasse/Ort: Chübeliweg 3, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2744 (BR 5501)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25ff KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 41c GschW, Bauvorhaben im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung TKAJ8


Gemeinde Lauenen

Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-3931

Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Willi Benz Matti, Lauenenstrasse 10, 3780 Gstaad, v.d. Herrn Lorenz Koller, Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Wohnhauses mit Nebenräumen und Aussenraum im Untergeschoss sowie geringfügige Fassadenanpassungen und neuer Dachauf baute auf der Nordseite
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Photovoltaikanlage anthrazit
Standort: Lauenen, Schindelbode, Sattelweg Nr. 8, Parzelle Nr. 1929
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahme:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietess
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. September 2023. Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: : Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auf lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Saanen, 7. August 2023
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Gemeinde Gsteig

Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-14737

Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Trinkwasserleitung auf einer Länge von ca. 660m im Gebiet Saali zwischen dem bestehenden Pumpenschacht und dem Reservoir
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gsteig, Inners Saali, Parzellen Nrn. 2, 113, 114, 281, 379, 617, 802, 965, 1323 und 1345
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Unterquerung eines Gewässers
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Ufervegetation
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. September 2023
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Saanen, 7. August 2023
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


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