AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 05.03.2024
05.03.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
S-2402655.1
Transformatorenstation Teileggweg 3c
– Ersatzneubau auf Parzelle 148 der Gemeinde Saanen
Koordinaten: ...
Gemeinde Saanen
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
S-2402655.1
Transformatorenstation Teileggweg 3c
– Ersatzneubau auf Parzelle 148 der Gemeinde Saanen
Koordinaten: 2585353/1149518
L-0221490.3
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Teileggweg 19 und Träbere
– Einschlaufen in die neue Teileggweg 3c auf den Parzellen 6365, 456 und
148 der Gemeinde Saanen
Koordinaten: von 2585353/1149518 nach 2584682/1149368
L-0169636.3
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Sonnenhofweg 19a und Teileggweg 19
– Freileitungsverkabelung und Einschlaufen in die neue Teileggweg 3c auf den Parzellen 4102, 7097, 747, 148, 1955, 2095 und 6365 der Gemeinde Saanen
Koordinaten: von 2585620/1149187 nach 2585353/1149518
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Lauenenstrasse 50, 3780 Gstaad, im Namen von der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 7. März 2024 bis zum 22. April 2024 in der Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, öffentlich aufgelegt.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en)/Ausnahmebewilligung(en):
– Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
– Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)
– Ausnahmegenehmigung betreffend den Gewässerraum im Sinne von Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201)
– Ausnahmebewilligung betreffend den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung/der Moore im Sinne von Art. 18a/23a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451)
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf
https://esti-consultation.ch/ pub/3514/76c12c0d
online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a. Einsprachen gegen die Enteignung; b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Eidgenössisches
Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Baugesuch Nr. 2024-019
eBau-Nr. 2024-2835
Baugesuchsteller: Christian Hauswirth, Gstaadstrasse 37, 3792 Saanen
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Anbau eines Unterstandes zur Unterbringung der Wärmepumpe
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 37 & 39, 3792 Saanen
Parzelle: 1320
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Technische Anlage und Kleinbaute
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-003
eBau-Nr. 2024-400
BaugesuchstellerIn/Projektverfasser: Markus Welten, Gsteigstrasse 161, 3783 Grund bei Gstaad
Bauvorhaben: Betonieren des Auslaufes
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 161a, 3783 Grund bei Gstaad
Parzelle: 1314
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-002
eBau-Nr. 2024-256
Baugesuchsteller: Christian und Dana Berchten-von Gunten, Lauenenstrasse 99, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Christian Berchten-von Gunten, Lauenenstrasse 99, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau an das bestehende Wohnhaus, Erstellen eines Gartenhauses auf die bestehende Flachdachterrasse
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 99, 3780 Gstaad
Parzelle: 3618
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2021-012
eBau-Nr. 2024-3615
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 28. Oktober 2026
Baugesuchsteller: Ulrich Bach-Fleuti, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Sanierung Wohngebäude, Umnutzung Stall inkl. Photovoltaikanlage, Ersatzneubau Garage, Abbruch Nebengebäude und Terrainanpassungen (bewilligt am 28. September 2021, rechtskräftig am 28. Oktober 2021)
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Gschwendstrasse 86
Parzelle: 1077
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
Nutzungsart: Zweckänderung: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2023-041
eBau-Nr. 2023-7252
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Sportzentrum Gstaad AG, Cornelia Walker, Sportzentrumstrasse 5, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Nutzung der Frontseite der Tennishalle als ganzjährige Werbefläche
Strasse/Ort: Sportzentrumstrasse 7, 3780 Gstaad
Parzelle: 1597 (BR 4254)
Nutzungszone: ÜO Nr. 44 «Saanematte»
Nutzungsart: Reklame
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-113
eBau-Nr. 2023-18436
Baugesuchsteller: Solsana AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Spülbohrung und teilweise offener Grabenbau einer neuen Schmutz- und Sauberwasserkanalisationsleitung
Strasse/Ort: Solsanastrasse 15, 3792 Saanen
Parzellen: 1612, 7102, 4102, 6210, 4681, 2430, 174, 4569, 886, 896, 1522
Nutzungszone: Landwirtschaftszone, ÜO Nr. 17 «Solsana»
Nutzungsart: Erschliessung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-142.001
eBau-Nr. 2021-8277
Baugesuchsteller: Michael Hefti, Schibeweg 7, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Laufstall mit Güllegrube (bewilligt 24. März 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Fassadenveränderung auf der Westseite, Änderung Güllegrube, Abbruch Gebäude Schibeweg 31a
Strasse/Ort: Schibeweg 7a und 31a, 3780 Gstaad
Parzellen: 1044, 3493
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-122.001
eBau-Nr. 2022-13852
Baugesuchsteller: Solsana AG, c/o Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Hotels Solsana zum Grand Hotel Sonnenhof (bewilligt 1. Februar 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Abbruch des Altbaus (Mittelteil Süd) und Rekonstruktion unter Beibehaltung der Struktur und des Erscheinungsbilds des Gebäudes
Strasse/Ort: Solsanastrasse 15, 3792 Saanen
Parzelle: 1612
Nutzungszone: ÜO Nr. 17 «Solsana»
Nutzungsart: Hotel und touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Art. 7 ZWG) sowie Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 8 ZWG)
Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-016
eBau-Nr. 2023-13741
Baugesuchsteller: STWG. Parz. 5385, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau bestehender Gebäude unter Beibehaltung des bestehenden Volumens
Strasse/Ort: Bissenstrasse 70, 3780 Gstaad
Parzelle: 5385
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2019-072.002
eBau-Nr. 2023-16275
Baugesuchsteller: Frutiger AG Immobilien, Stefan Ruoff und Adrian Brütsch, Frutigenstrasse 37, 3602 Thun
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit unterirdischer Autoeinstellhalle (bewilligt am 6. Juli 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen im Haus C, Anpassung der Balkongeländer und Anpassung der Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 14, 16, 18, 20, 3792 Saanen
Parzelle: 3258
Nutzungszone: Kernzone 100%
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 5. März bis 4. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 5. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-006
eBau-Nr. 2023-13924
Baugesuchsteller: Andres Linder, Stöcklerengasse 6, 2564 Bellmund
Projektverfasser: N11 Architekten GmbH, Anna-Katharina Zahler, Gewerbestrasse 4, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Vergrösserung und Neupositionierung der Fenster im Obergeschoss.
Strasse/Ort: Fürholzstrasse 3, 3792 Saanen
Parzelle: 5986
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Fassadengestaltung/ Befensterung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Februar bis 28. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-1092
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit aussenstehender Wärmepumpe sowie Neubau eines Autounterstandes
Nutzungsart: Zwei Wohnungen bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung), eine Wohnung neu (Erstwohnung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach bestehend, Faserzementschiefer grau mit Photovoltaikanlage
Standort: Saanen, Walischi, Rübeldorfstrasse Nr. 89, Parzelle Nr. 6814
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten der Raumhöhe
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Schützenswertes Objekt
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 2. April 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-13829
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Autounterstandes
Nutzungsart: Wohnungen bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach bestehend, Faserzementschiefer mit Photovoltaikanlage
Standort: Saanen, Kastlanei, Gstaadstrasse Nr. 17, Parzelle Nr. 1286
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten der Raumhöhe
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Schützenswertes Objekt
– Archäologische Fundstelle
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 2. April 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2024-003.000
eBau 2023-6951
Baugesuchsteller: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Lauenen, p.A. Stephan Addor, Sattelweg 1, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Burri-Bohren Reto, Lauenenstrasse 57, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 482
Adresse/Standort: Lauenenstrasse 3
Bauvorhaben: Interne Umbauarbeiten EG, OG und Einbau einer zweiten Wohnung im DG mit Dachfenstern
Baugebiet: Kernzone
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au
Schutzobjekt: schützenswert/K-Objekt
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: 4. April 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 5. März 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2024-002.00
eBau 2024-1993
Baugesuchsteller: Perreten Ueli, Heimweidstrasse 1, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 287
Adresse/Standort: Heimweidstrasse 2a
Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube mit Mistplatz, Einbau Entmistungsanlage, Rückbau bestehende Jauchegrube und Mistplatz
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au
Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand
Auflage- und Einsprachefrist: 4. April 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 5. März 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Baugesuch Nr. 1894
eBau-Nr. 2023-8042
Bauherrschaft: von Siebenthal Jörg, Schibeweg 34, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Alphütte mit Käserei und Wohnteil sowie Stall und Güllengrube
Nutzungsart: Landwirtschaft
Hauptmasse Alphütte: Breite: 12,11 m; Tiefe: 11,50 m; Firsthöhe: 8,40 m
Hauptmasse Stall: Breite: 8,30 m; Tiefe: 31,88 m; Firsthöhe: 7,60 m
Bauart: Beton, Mauerwerk, Holzkonstruktion, Pult- und Satteldach, Blech braun
Ort: Gsteig, Pillonstrasse 100
Flurname: Iserin
Parzelle: 75
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 27. Februar bis 28. März 2024
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 23. Februar 2024
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung