AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 02.08.2023
02.08.2023 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad mit Zonenplanänderung und Änderung UeO KLUMF
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad mit Zonenplanänderung und Änderung UeO KLUMF zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 2. August bis 1. September 2023 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat, auf.
Die Mitwirkungsdokumente sind auch im Internet unter www.saanen.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.
Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen zu richten.
Saanen, 25. Juli 2023
Der Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-033.002
eBau-Nr. 2022-1778
Baugesuchsteller: Gary Fegel, p.a. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch, Ersatzneubau Einfamilienchalet
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Gestalterische Änderung des nördlichen Anbaus, zusätzliches Untergeschoss für Technik und Lager, diverse Grundriss- und Fassadenänderungen
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 36, 3780 Gstaad
Parzelle: 4765
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG) Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 2. August bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2019-110.002
(eBau-Nr. 2019-242)
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parz. 3449/3902, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Gebäude, Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit Einstellhalle. (bewilligt am 8. Mai 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen; Erweiterung Untergeschoss mit unbeheizten Lagerräumen, Anpassungen Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Bergsonnenstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzelle: 3449
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)/Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2023-075
eBau-Nr. 2023-13687
Baugesuchstellerin: Barbara Reuteler, v.d. Röthlisberger Interior Production AG, Catherina Dandelot, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Dandelot, Catherina Dandelot, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Verbreiterung des bestehenden Garagentors
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 34, 3780 Gstaad
Parzelle: 3586
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: geringfügige Fassadenänderung
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2022-090
eBau-Nr. 2022-9528
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus und Ersatzüberbauung mit zwei Wohnhäusern mit Nebenräumen
Strasse/Ort: Kirschbaumweg 4, 3778 Schönried
Parzelle: 4046
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG/Erweiterung der Hauptnutzfläche als Erstwohnung
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-060
eBau-Nr. 2023-11340
Baugesuchsteller: Madora AG, Philipp und Evelyne Reber, Belairstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau Windfang mit Flachdach und eingeschossiger Anbau für Arztpraxiserweiterung auf der Süd-Westseite des Gebäudes
Strasse/Ort: Belairstrasse 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 6596
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche/gewerbliche Nutzung
Ausnahmen:
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung
– Art. 81ff SG, Unterschreitung
Strassenabstand (für zusätzlichen
Parkplatz)
Einsprachefrist: vom 2.August bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-152
eBau-Nr. 2022-17723
Baugesuchsteller: Sylvain Charlois, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Wohnhaus mit Autogarage
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 136, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: GBB 2433
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Gewässerschutzzone: A
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 211 GSchV Bauen im Grundwasserbereich
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-072
eBau-Nr. 2023-5806
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Berghaus Lochstafel, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erstellen von zwei neuen Luft-Wärmepumpen, Rückbau von Ölheizung und Oeltank, Ausbau eines Nebenraums zu Wohnraum
Strasse/Ort: Chübeliweg 3, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2744 (BR 5501)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25ff KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 41c GschW, Bauvorhaben im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 2. August 2023 bis 1. September 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 2. August 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung TKAJ8
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-071
eBau-Nr. 2023-12739
Baugesuchsteller: Gary Mischa Fegel, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Fassadenanpassungen, interne Umbauarbeiten, Umgebungsund Terraingestaltungsarbeiten
Strasse/Ort: Oldenhornstrasse 59, 3780 Gstaad
Parzelle: 7199
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umbau altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG), Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-068
eBau-Nr. 2023-12093
Baugesuchsteller: Mathias von Siebenthal, Berschelstrasse 4, 3779 Gstaad
Projektverfasser: Mathias von Siebenthal, Berschelstrasse 4, 3780 Gstaad Publizierte Bauvorhaben können auch über eBau – das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern – eingesehen werden. https://www.portal.ebau.apps. be.ch/public-instances
Bauvorhaben: Anbau eines Weidestalls an bestehendes Gebäude
Strasse/Ort: Eheftiweg 2, 3778 Schönried
Parzelle: 2742 (BR 2801)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-077.002
eBau-Nr. 2023-9762
Baugesuchsteller: Dr. Kurt Schwarz, v.d. Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch von bestehendem Wohnhaus mit Garage, Neubau Zweifamilienhaus mit offenem Autounterstand (bewilligt am 25. März 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Leichte Grundrissanpassungen, Fenster an der Südfassade, Verkleinerung des Autounterstandes sowie Anpassung der Entwässerungsanlage
Strasse/Ort: Brüggmatteweg 3 + 3a, 3780 Gstaad
Parzelle: 4477
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 3 ZWG
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
– Art. 48 WBG, Unterschreitung Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-052
eBau-Nr. 2023-4284
Baugesuchsteller: Galia & Antoine Turrettini, Chemin des Peutets 7, 1253 Vandoeuvres
Projektverfasser: Reuteler Handels & Immobilien AG, Arnold Reuteler, Bodenstrasse 2, 3783 Grund bei Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und erhöhter Wiederaufbau DG, energetische Sanierung, Ersatz der bestehenden Oelheizung durch eine Luft/Wasser Wärmepumpe
Strasse/Ort: Sonnenstrasse 15, 3778 Schönried
Parzelle: 4685
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2022-018
eBau-Nr. 2023-12943
Baugesuchstellerin: Tatyana Frank, v.d. Beat Wampfler, Architekt, Bellerivestrasse 42, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Beat Wampfler Architecture GmbH, Bellerivestrasse 42, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau eines Dachgiebels auf der Ostseite
Strasse/Ort: Egglistrasse 10, Gstaad
Parzelle: 5726
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 25. Juli bis 24. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 25. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 11 Zweisimmen– Portbrücke Gemeinde: Erlenbach im Simmental 410.02069/Dorfdurchfahrt Erlenbach
Teilstrecke: Simmentalstrasse Erlenbach, Dorfeinfahrt Seite Zweisimmen– Kirchweg (Koord. 2’607’980/1’167’631– 2’608’550/1’167’666)
Dauer: Ab 7. bis 25. August 2023
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung auf der Kantonsstrasse
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung mit Verkehrsregelung von Hand, Durchfahrtsbreite auf max. 3,20 m, Sondertransporte müssen sich separat informieren und anmelden.
Grund der Massnahme: Sanierung Dorfdurchfahrt Erlenbach, Deckbelagsarbeiten
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Gwatt, 11. Juli 2023 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I