AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 01.10.2024
01.10.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Rechtskraftbescheinigung
Postautolinie Saanen–Jaun: Rahmenkredit von Fr. 498’000.– 2025–2026, fakultatives Finanzreferendum
Gemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Rechtskraftbescheinigung
Postautolinie Saanen–Jaun: Rahmenkredit von Fr. 498’000.– 2025–2026, fakultatives Finanzreferendum
Damit der erfreulich angelaufene Betrieb der neuen Postautolinie Saanen– Jaun für zwei Jahre weitergeführt werden kann, bedarf es eines Rahmenkredits über Fr. 498’000.– für 2025 und 2026. Der Gemeinderat befürwortete den Rahmenkredit von Fr. 498’000.– für die Weiterführung der Postautolinie Saanen-Jaun.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 34 vom 20.8.24 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon–Gstaad–Saanen
410.20417/Belagserneuerung Grundbrügg–Klösterli
Teilstrecke: Grund bei Gstaad–Feutersoey (Koord. 2’587’060/1’141’980)
Dauer: 30. September bis 18. Oktober 2024, Terminverschiebung infolge ungünstiger Witterung möglich.
Ausnahmen: Zu Fuss Gehende können die Baustelle auf dem Gehweg passieren.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung Fahrbahn und Gehweg, Teilerneuerung Randabschlüsse und Schachtabdeckungen
Verkehrsführung: Einspurig
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Gwatt, 20. September 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-109
eBau-Nr. 2024-8606
Baugesuchsteller: Bruno Oehrli, Hubelweg 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Hauswirth Zimmerei AG, Marcel Hauswirth, Gsteigstrasse 108, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Anbau überdachter Fressplatz (Jungpflanzenaufzuchtsgebäude), Erweiterung Auslauf, Einbau Türe und Kranloch in bestehende Scheune 30a
Strasse/Ort: Litzistrasse 30a, 3780 Gstaad
Parzelle: 1474
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-081
eBau-Nr. 2024-11287
Baugesuchstellerin: Manuela Schütz, Feldackerweg 12, 3067 Boll
Projektverfasser: Hans Küffer, Eggasse 44, 3076 Worb
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Umnutzung.
Strasse/Ort: Waldmattenstrasse 96, 3778 Schönried
Parzelle: 4368
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG). Ersatz Wärmeerzeuger.
Ausnahme: Art. 25ff KWAG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-107
eBau-Nr. 2024-6645
Baugesuchstellerin: Marianne Kellenberger, Gstaadstrasse 113, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Haldi und Stahl GmbH, Joel Haldi, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund
Bauvorhaben: Um-/Ausbau. Nutzungsänderung.
Strasse/Ort: Mattegässli 27, 3780 Gstaad
Parzelle: 3724
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung
Raum höhe
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-119
eBau-Nr. 2024-15356
Baugesuchsteller: Uhu Immobilien AG, Palacestrasse 17, 3780 Gstaad
Vertreter/ Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau von zwei traufseitigen Anbauten
Strasse/Ort: Palacestrasse 17, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 2352
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-120
eBau-Nr. 2024-15565
Baugesuchsteller: MFI Generalunternehmung AG, Kasernenplatz 2, 6000 Luzern
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung der Wohnungen im Erdgeschoss von Wohnung mit Nutzungsbeschränkung zu Wohnung ohne Nutzungsbeschränkung und umgekehrt ohne bauliche Änderungen
Strasse/Ort: Baumerliweg 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 4726
Nutzungszone: Wohnzone W3a 70%
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG und Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-086.001
eBau-Nr. 2023-15302
Baugesuchsteller: STWG Parz. 1774, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um- und Ausbau von bestehendem Wohnhaus mit Scheunenteil (bewilligt am 21.12.2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Chäleweg 3, 3792 Saanen
Parzelle: 1774
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-054.003
eBau-Nr. 2023-3978
Baugesuchsteller: Einf. Gesel. 3612, p.a. Bach Immobilien AG, Le Chalet, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Zweifamilienhaus am Eisbahnweg 15, Abbruch und Ersatzneubau Mehrfamilienhaus am Eisbahnweg 5 mit Einstellhalle (bewilligt 16. September 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss- und Fassadenanpassungen, Verkleinerung der Terrasse
Strasse/Ort: Eisbahnweg 15, 3780 Gstaad
Parzelle: 6815
Nutzungszone: Dorfkernzone DK8, Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. Oktober 2024.
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung Nr. 2021-105
eBau-Nr. 2024-16457 nach Art. 41 BewD Baugesuchsteller: Heinz Eymann, Oeystrasse 26, 3792 Saanen
Projektverfasser: Bau Ästhetik, Petra Bieri, Blattenstett 340, 3766 Boltigen
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus (bewilligt am 15. November 2021), Verlängerung der Geltungsdauer um längstens zwei Jahre
Strasse/Ort: Oeystrasse 28, 3792 Saanen
Parzelle: 1382
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2019-113.001
eBau-Nr. 2023-16551
Baugesuchsteller: Swiss International Real Estate Portfolio AG, Matthofstrand 8, 6005 Luzern
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Anbau im 1. Untergeschoss und Umbau des bestehenden Chalets (Bewilligt am 17. Februar 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Grundrissanpassungen und Fassadenveränderungen, Vergrösserung des Balkons im Obergeschoss
Strasse/Ort: Neueretstrasse 11, 3780 Gstaad
Parzelle: 6717
Nutzungszone: Wohnzone W3a 100%
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-125.002
eBau-Nr. 2022-14298
Baugesuchsteller: Emilie Pastor, Wispilenstrasse 21, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des Chalets (Bewilligt am 11. Mai 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringe Änderungen im Grundriss und Anpassungen der Umgebung.
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 3516
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG), Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation eBau-Nr. 2024-13697
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Vordaches bei der Rampeneinfahrt
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Holz/Eternit
Standort: Gstaad, Feuerwehrmagazin, Gsteigstrasse Nr. 14, Parzelle Nr. 754
Baugebiet: Wohn- und Gewerbezone WG
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 24. Oktober 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Thomas Blum
Baugesuch Nr. 2024-112
eBau-Nr. 2024-14730
Baugesuchsteller: Sylvain Charlois, Gsteigstrasse 134, 3783 Grund b. Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Ersatzbau Scheune und Nebengebäude, Anpassung Umgebungsarbeiten
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 136, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: 2433, 6446
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-137
eBau-Nr. 2023-21587
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parzelle 6807 p.A.Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Hannes Bach, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau von bestehendem Gebäude unter Einhaltung des bestehenden Volumens. Neuer Kanalisationsanschluss mit Leitungsbau auf Parzellen Nr. 1230 und 696.
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 161, 3780 Gstaad
Parzellen: 696, 1230, 6807
Nutzungszone: Landwirtschaft übriges Gebiet
Nutzungsart:
– Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
– Umgebungsgestaltung
– Erschliessung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24.Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 24. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-141.001
eBau-Nr. 2023-22292
Baugesuchsteller: Lazar und Natasa Jovanovic, Schönriedstrasse 32, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Anbau der Garagenboxen
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Vergrösserung nord-ostseitig mit Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Schönriedstrasse 32a, 3792 Saanen
Parzelle: 5185
Nutzungszone: W3a 100%
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-088.002
eBau-Nr. 2023-15400
Baugesuchstellerin: Fabiana Ecclestone, Oldenhornstrasse 31, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Catherina Dandelot, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau, Abbruch, Bau eines neuen Chalets mit sechs Wohnungen und Abriss des bestehenden, als Werkstatt genutzten Gebäudes.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Proportionen Anpassungen. Das angepasste Projekt hat nun einen Abstand von 5m von den Grenzen der Parzelle 1142.
Strasse/Ort: Meielsgrundstrasse 2a, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: 5381, 6695
Nutzungszone: Wohnzone W3a 70%
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 24. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-012.002
eBau-Nr. 2023-2012
Baugesuchsteller: Riedi Flurin, Schlittmoosstrasse 32, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau eines Zweifamilienhauses mit offenem Autounterstand
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen, Nutzungsänderung der Erstwohnung in eine Einliegerwohnung
Strasse/Ort: Promenadeweg, 3778 Schönried
Parzelle: 4386
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umnutzung Erstwohnung in Einliegerwohnung (gestützt auf Art.7 Abs.2a ZWG)
Einsprachefrist: vom 24. September bis 24. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Verfügung
Verkehrsmassnahme Lauenenseestrasse
Der Gemeinderat von Lauenen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsmassnahmen:
Aufhebung
«Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (SSV-Signal Nr. 2.14) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet». Genehmigt mit Zustimmungsverfügung vom 2. August 2021.
Neusignalisation
«Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» (SSV-Signal Nr. 2.01) mit Zusatz «ausgenommen Berechtigte»
Wirkungsbereich:
Lauenenseestrasse, jeweils ab November bis ca. April (während der Wintermonate)
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Obersimmental-Saanen erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Lauenen, 1. Oktober 2024
Der Gemeinderat
Gemeinde Gsteig
Baugesuch Nr. 1909
eBau-Nr. 2024-16416
Bauherrschaft: Perreten Dominic, Schönebodestrasse 1, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Einbau eines Dachgiebels, Kellererweiterung sowie interne Umbauten im Wohnhaus Nr. 1
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Masse des Giebels: Breite: 5,00 m; Firsthöhe: 2,30 m
Bauart: analog bestehend
Ort: Gsteig, Schönebodestrasse 1
Flurname: Gründ
Parzelle: 820
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2024
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 28. September 2024
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon–Gstaad–Saanen 410.20077/Instandsetzung Fahrbahn Pillon
Teilstrecke: Kantonsgrenze (Brücke) bis und mit Sulzgrabenbrücke, Länge ca. 2600m (Koord. 2583895/1134650/ 1398//2585500/1136318/1303)
Dauer: Montag, 7. bis Freitag, 11. Oktober 2024, jeweils von 18 bis 6 Uhr
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Sanierungsarbeiten an der Pillonstrasse (sieben Teilabschnitte)
Verkehrsführung:
– Vollständige Nachtsperre
– Umleitung über Col des Mosses
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. Gwatt (Thun), 10. September 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I