Gemeinde Saanen
Genehmigung und Inkraftsetzung Regionaler Teilrichtplan «Touristische Mountainbikerouten»
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den von der Planungsregion Kandertal und der Bergregion ...
Gemeinde Saanen
Genehmigung und Inkraftsetzung Regionaler Teilrichtplan «Touristische Mountainbikerouten»
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den von der Planungsregion Kandertal und der Bergregion Obersimmental-Saanenland am 23. August 2023 beschlossenen Regionalen Teilrichtplan «Touristische Mountainbikerouten» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 19. Dezember 2024 genehmigt.
Die Beschwerdefrist gegen diesen Entscheid ist am 18. Februar 2025 ungenutzt verstrichen. Damit ist der Regionale Teilrichtplan «Touristische Mountainbikerouten» mit Datum vom 19. Dezember 2024 in Kraft getreten (Art.110 BauV vom 6. März 1985 resp. Art. 45 GV vom 16. Dezember 1998).
Frutigen und Spiez,
11. November 2025
Berg- und Planungsregionen
Kandertal und Obersimmental-Saanenland
Gemeinde Saanen
Einladung ordentliche Gemeindeversammlung
vom Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Hotel Landhaus Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr
Geschäfte
1. Finanzplan 2026-2030
Orientierung und Kenntnisnahme
2. Budget 2026: Genehmigung
Genehmigung Budget 2026, Festsetzung Steueranlagen
3. Beschaffung eines Tanklösch fahrzeugs
Kreditgenehmigung von Fr. 660’000.– zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs
4. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 18. November 2025. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das ausführliche Budget 2026 kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.saanen.chbezogenwerden.
Auszugaus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein. Saanen, 11. November 2025
Gemeinderat von Saanen
Ref. Kirchgemeinde Saanen-Gsteig
Freundliche Einladung zur Kirchgemeindeversammlung der Reformierten Kirchgemeinde Saanen-Gsteig
Sonntag, 14. Dezember 2025, St.-Niklaus-Kapelle Gstaad, im Anschluss an den Gottesdienst, ca. 10.45 Uhr
Traktanden
1. Protokoll der Versammlung vom 3. Juni 2025/Genehmigung
2. Finanzplan 2025–2030/Kenntnisnahme
3. Budget 2026 mit gleichem Steuersatz von 0.153/Genehmigung
4. Orgel-Revision Kirche Saanen, Offerte Mathis Orgelbau Fr. 95’000.–/Genehmigung
5. Revisionsstelle Wiederwahl (rückwirkend per Dezember 2024–2027)
– Perreten Nicole, Lauenen
– Perreten Marlies, Feutersoey
6. Erneuerungs- und Neuwahlen
Kirchgemeinderat a. 2. Amtszeit 2026–2029 Hauswirth-Brand Beatrice, Saanen
– Jegerlehner Baumgartner Annemarie, Gsteig
– Walker Sibylle, Feutersoey 1. Amtszeit 2026–2029
– Bach Renate, Saanen b. Neuwahlen Kirchgemeinderat für
Amtszeit 2026–2029 Zur Wahl vorgeschlagen werden:
– Müllener Regula, Gstaad
– Perreten Daniela, Gstaad
– Hauswirth Marcel, Feutersoey c. Wiederwahl Präsidium für Amtszeit 2026–2029
– Monika Steiner, Grund d. Neuwahl Vize-Präsidium für
Amtszeit 2026–2029
– Walker Sibylle, Feutersoey
7. Verschiedenes
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Einsichtnahme auf dem Sekretariat im Kirchgemeindehaus: Montag und Mittwoch von 13.30–16.30 Uhr/Dienstag und Donnerstag von 8.30–11.30 Uhr
Gstaad, 5. November 2025
Ref. Kirchgemeinderat Saanen-Gsteig
Achtung: Letzter Einsammeldienst Grüngut 2025
Der Einsammeldienst von Grüngut wird wie jedes Jahr während der Wintermonate eingestellt. Die letzte Abfuhr findet am Mittwoch, 19. November 2025 statt. Während der Wintermonate kann das Grüngut direkt bei der SORSAG Sortiergesellschaft AG, Dorfrüttistrasse 9, 3792 Saanen (neben ARA-Betrieb) entsorgt werden. Besten Dank für Ihr Verständnis. Öffnungszeiten der Firma SORSAG auf Anfrage
– Sortierplatz Saanen, Tel. 033 744 96 20
– Geschäftsstelle Gstaad, Tel. 033 744 83 00
Bauverwaltung Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-060.001 (eBau-Nr. 2023-11340)
Baugesuchsteller: Madora AG, Philipp & Evelyne Reber, Belairstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Reklame mit Anbau
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Auf den eingeschossigen Anbau (Medikamentenroboter) wird verzichtet, es wird nur das Vordach mit PV-Anlage realisiert
Strasse/Ort: Belairstrasse 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 6596
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Eingangsüberdachung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-131 (eBau-Nr. 2025-15279)
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erweiterung Bürogebäude unter best. Laube zur Erstellung von einem zusätzlichen Büroraum
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Parzelle: 990
Nutzungszonen: Dorfkernzone DK3
Nutzungsart: Erweiterung Bürofläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: ISOS Saanen
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt
Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-126 (eBau-Nr. 2025-1685)
Baugesuchsteller: Einf. Ges. Mille Fleurs, per Adresse Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um- und Anbau bestehendes Gebäude mit Unterkellerung und Anschluss an die bewilligte Einstellhalle
Strasse/Ort: Untergstaadstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzellen: 1134, 6378
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahmen: Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche; Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-113 (eBau-Nr. 2025-3702)
Baugesuchsteller: BC Business Computers AG, Christoph Oschwald, Suurstoffi 20, 6343 Rotkreuz
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Bau einer Sicherheitsschleuse und Warteraum des Daten-Sicherungs-Zentrums
Strasse/Ort: Allmistrasse, 3792 Saanen
Parzelle: 3462
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand, Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 11. November bis 12. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-108.001 (eBau-Nr. 2022-11897) Baugesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Vertreter: Sarah Glandien, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Thomas Werren, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG. Neuer Mast mit Antennen und Systemtechnik im Dach. / GSTA (bewilligt am 22. Februar 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf die Abschirmung und die Anpassung der rechnerischen Prognose an die angepasste Vollzugsempfehlung
Strasse/Ort: Belairstrasse 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 3303
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Mobilfunkanlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 11. November bis 12. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-123 (eBau-Nr. 2025-14027)
Baugesuchsteller: Marco Schopfer, Bergmatteweg 25, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben:
– Anbau Ökonomiegebäude, Einbau von drei Futtersilos sowie Remisenfläche
– Neubau Betankungsplatz, Neubau Waschplatz für Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
Strasse/Ort: Bergmatteweg 26a, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 695
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 11. November bis 12. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-115 (eBau-Nr. 2025-6533)
Baugesuchsteller: Einf. Ges. Parz. 3882, p. A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch best. Gebäude, Neubau MFH mit insgesamt drei Wohnungen, unterirdischen Nebenräumen und gemeinsamer Einstellhalle auf Saanen GBB 3882.
Strasse/Ort: Waldmattenstrasse 60, Schönried
Parzelle: 3882
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erst-/Zweitwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 4. November bis 4. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Öffentliche Auflage Naturwaldreservat «Brüchliberg»
Die Waldabteilung Alpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf der Gemeindeverwaltung Lauenen vom 11. November bis 12. Dezember 2025 folgende Akten öffentlich auf:
1. Grunddokumentation Naturwaldreservat «Brüchliberg» vom Oktober 2025;
2. Übersichtsplan 1:25’000 vom 30. Juli 2025;
3. Perimeterplan 1:5000 vom 30. Juli 2025;
4. Spezialpläne 1:5000 und 10’000 vom 30. Juli 2025
Das geplante Naturwaldreservat hat zum Ziel, die natürliche Waldentwicklung auf der ausgeschiedenen Fläche möglichst ungestört ablaufen zu lassen. Das Reservat befindet sich im Gebiet Brüchli. Es umfasst Teilflächen der folgenden Parzellen:
Gemeinde Parzellen-Nr.
Lauenen 1008 Lauenen 663
Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Waldabteilung Alpen, Schlossgasse 6, 3752 Wimmis einzureichen.
Zur Einsprache ist befugt, wer durch das Vorhaben besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse hat. Das gleiche Recht kommt den nach Bundesrecht oder Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Wimmis, 5. November 2025
Waldabteilung Alpen
Amtliche Vermessung – Nachführungsgeometer 2026–2033
Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerks in der Gemeinde Lauenen musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden. Es ist ein Angebot eingegangen. Folglich wählte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. April 2025 Herrn Martin Baumann, Baumann Vermessungen AG, Saanen, als Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2026 bis 2033. Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeolG) schreibt vor, dass der Nachführungsvertrag zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigte diesen am 26. September 2025.
Lauenen, 11. November 2025
Der Gemeinderat Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch
Projektänderung 2025-004.000 eBau 2023-9172
Baugesuchsteller: Reichenbach Toni, Bodenstrasse 58, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Burri-Bohren Reto, Lauenenstrasse 57, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 864 und 1341
Adresse/Standort: Bodenstrasse 58 und 59
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus Bodenstrasse 59 und Umnutzung Wohnteil Bodentrasse 58
Projektänderung: Standortverschiebung Neubau Wohnhaus Bodenstrasse 59
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekte: erhaltenswert
Nutzungsart: Erstwohnung
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 11. November 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Annahme Mäuseschwänze
Annahme am: Donnerstag, 13. November 2025 9 bis 11.30 Uhr 13 bis 16 Uhr
Achtung: Dieses Jahr findet die Annahme in der Garage von Monika von Siebenthal, Sonnige Lauenenstrasse 46, statt.
Einwohnergemeinde Lauenen
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1937 eBau-Nr. 2025-16089
Bauherrschaft: Jaggi Stefan und Karin, Erlestrasse 16, 3784 Feutersoey
Projektverfasserin: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden angebauten Scheune zu einer touristisch bewirtschafteten Wohnung (Einliegerwohnung) mit entsprechendem Grundbucheintrag und gleichzeitigem Erstwohnungseintrag einer bestehenden Wohnung im Bauernhaus Nr. 16
Hauptmasse: analog bestehend
Bauart: Beton, Mauerwerk, Holzkonstruktion, Satteldach, Wellblech braun und Aufdach-Fotovoltaikanlage
Ort: Feutersoey, Erlestrasse 16
Flurname: Erle
Parzelle: 1720
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 9. November 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
