AMTLICHER ANZEIGER
12.08.2025Gemeinde Saanen
Konkurspublikation/ Schuldenruf
(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)
Schuldnerin: Power Karen Johanne, geb. 15. August 1944, Staatsangehörigkeit Dänemark, unbekannten Aufenthaltes, ...
Gemeinde Saanen
Konkurspublikation/ Schuldenruf
(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)
Schuldnerin: Power Karen Johanne, geb. 15. August 1944, Staatsangehörigkeit Dänemark, unbekannten Aufenthaltes, vormals Gmüntestrasse 27, 3780 Gstaad
Datum der Konkurseröffnung: 13. Februar 2024
Eingabefrist bis 6. September 2025
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 6. August 2025.
Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland
Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung Zonenplan Nr. 4 Gstaad, Gewerbezone (G), GBB 571 «Erweiterung Schlachthaus Büdemli» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Saanen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 5. August 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat eingesehen werden.
Saanen, 5. August 2025
Der Gemeinderat von Saanen
Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung Zonenplan Nrn. 3 und 4 und Baureglement, Zone mit Planungspflicht B3A «Alpenblick» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Saanen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 5. August 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat eingesehen werden.
Saanen, den 5. August 2025
Der Gemeinderat von Saanen
Fakultatives Referendum
Aktualisierung der Gefahrenkarte gesamtes Gemeindegebiet: Krediterhöhung
Am 24. Oktober 2023 wurde ein Kredit von Fr. 370’000.– im fakultativen Referendum rechtskräftig und im Amtlichen Anzeiger Saanen veröffentlicht. Mit dem Kredit wird die Aktualisierung der Gefahrenkarte vorgenommen. Dabei werden alle Prozesse wie Lawinen, Rutschungen, Sturz, Rüfen und Wasser im gesamten Gemeindegebiet beurteilt. Die beauftragte Ingenieurgemeinschaft hat im Zuge der Projektierung Nachtragsforderungen gestellt. Dies aufgrund neuer Vorgaben von Bund und Kanton bzw. zusätzlicher Beurteilung von Prozessquellen im Projektperimeter. Der Kanton stimmte diesem Vorgehen zu, welches Mehrkosten auslöst, wovon er 90 Prozent trägt. Daher beschloss der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums eine Krediterhöhung von bisher CHF 370’000.– um CHF 130’000.– auf neu CHF 500’000.– für den Gemeindeanteil.
Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 12. August bis 11. September 2025 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. Fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Ersatzneubau Untere Hubelbrücke, Schönried: Krediterhöhung
Damit ein Ersatzneubau der Unteren Hubelbrücke ob Schönried erstellt werden kann, bedarf es einer Erhöhung des Planungskredits von CHF 96’000.– um CHF 339’000.– auf neu CHF 435’000.–.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im Amtlichen Anzeiger Saanen Nr. 27 vom 1. Juli 2025 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel– Saanen–Zweisimmen Gemeinden: Saanen, Zweisimmen 410.10492/Erneuerung Saanenmöserstrasse, 3. Prio.
Teilstrecke: Marchgrabenbrücke– Bächgrabenbrücke, Länge ca. 200m (Koord. 2’590’900/1’152’550/1200)
Dauer: 25. August – bis max. 5. September 2025
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Instand stellen eines Fahrbahnüberganges an der Marchgrabenbrücke.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Durchfahrtsbreite: max. 3.20m beschränkt
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 12. August 2025 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-10428
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Theiler Ingenieure AG, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Definitive Bewilligung von zwei temporär erstellten Ausweichstellen mit Bau einer neuen Blocksteinmauer
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad, Bissenstrasse, Parzellen Nrn. 6989, 6991 und 5144
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
Schutzgebiete/Schutz-, zonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 12. September 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2025-105 eBau-Nr. 2025-10914
Baugesuchstellerin: Hansruedi Spillmann, Litzistrasse 8, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Hauswirth Architekten AG, Christian Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussengerät
Strasse/Ort: Litzistrasse 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 3044
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 12. August 2025 bis 11. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 12. August 2025 Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-098 eBau-Nr. 2025-9645
Baugesuchsteller: Baugeret SA, p.A. Bruellan SA, Laurent Bonvin, Rue du Pas-de-l'Ours 6, 3963 Crans – VS
Projektverfasser: Von Allmen Architektur, Bruno von Allmen, Lauenenstrasse 75, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau von zusätzlich 3 Dachfenstern auf dem Dachschild West.
Strasse/Ort: Dorfstrasse 66, 3792 Saanen
Parzelle: 2573
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiete: ISOS Saanen, Archäologisches Schutzgebiet, Ortsbildschutzgebiet
Einsprachefrist: vom 5. August bis 4. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 29. Juli 2025 Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-089 eBau-Nr. 2025-8501
Baugesuchsteller: Charles Turrettini, Sonnenstrasse 11, 3778 Schönried
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Erneuerung Wärmeerzeuger, Umbau Untergeschoss
Strasse/Ort: Sonnenstrasse 11, Schönried
Parzelle: 4686
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 5. August bis 4. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 5. August 2025 Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-6807
Baugesuchsteller: Leonidas Goulandris, Bieribodenstrasse 9, 3782 Lauenen, v.d. Röthlisberger Interior Production AG, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: − Chalet Kiku: Abbruch und erweiterter Neubau unter Beibehaltung des bestehenden Anbaus auf der Ostseite und der Garage auf der Nordseite − Renaturierung des «Stutzgräbli» − Betrieb einer Wärmepumpe Wasser
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Photovoltaikanlage und Eternit anthrazit
Standort: Lauenen, Bieribodenstrasse Nr. 9, Parzelle Nr. 1517
Baugebiet:Ferienhauszone FZ «Bieribode» und Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Überdeckung eines Gewässers
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
Schutzgebiete/Schutzonen/Schutzobjekte:
– Ufervegetation
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 5. September 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
M. Teuscher
Gemeinde Gsteig
Erneuerungswahlen per 1. Januar 2026
Im Rahmen der ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1. Januar 2026 ist während der publizierten Frist termingerecht folgender Wahlvorschlag eingelangt:
Für die Wahl
für ein Mitglied des Gemeinderates Neuhaus Reto, 1982, Feutersoey, neu
Indem für diese Wahl nicht mehr Wahlvorschläge eingereicht wurden, als Stellen zu besetzen sind, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 6 des Urnenwahlreglements der Einwohnergemeinde Gsteig die oben aufgeführte Person für eine Amtsdauer von vier Jahren ab 1. Januar 2026 im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
Somit entfällt der für den 28. September 2025 vorgesehene Wahlgang.
Der Gemeinderat