2022 sind auf Schweizer Strassen 547 Personen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen schwer oder tödlich verletzt worden. Obwohl die aktuellen Zahlen ungefähr auf dem Niveau von vor zehn Jahren liegen, ist die Zahl der alkoholbedingten Unfälle mit E-Bikes, Velos und ...
2022 sind auf Schweizer Strassen 547 Personen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen schwer oder tödlich verletzt worden. Obwohl die aktuellen Zahlen ungefähr auf dem Niveau von vor zehn Jahren liegen, ist die Zahl der alkoholbedingten Unfälle mit E-Bikes, Velos und E-Trottinetten in diesem Zeitraum gestiegen. Kurz vor den Feiertagen weist die BFU in einer Medienmitteilung darauf hin, dass unabhängig vom Verkehrsmittel bereits geringe Mengen Alkohol das Unfallrisiko erhöhen.
Im vergangenen Jahr seien in der Schweiz 37 Personen bei Verkehrsunfällen, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren gestorben; 510 Personen seien schwer verletzt worden. Nach einem Rückgang zwischen 2013 und 2017 steige die Zahl der schweren Personenschäden derzeit wieder an und liege 2022 auf dem Niveau von vor zehn Jahren, schreibt die BFU.
Am stärksten von alkoholbedingten Unfällen betroffen seien nach wie vor Personen im Auto (166 Schwerverletzte und Getötete) und Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer (102), am wenigsten Fussgängerinnen und Fussgänger (38). Während die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten in diesen Kategorien in den letzten zehn Jahren zurückgegangen sei, seien die Lenkenden von E-Bikes (78) und E-Trottinetten (39) immer häufiger in schwere Alkoholunfälle verwickelt.
Promillegrenze gilt auch für elektrische Fahrzeuge
«Offenbar wird das Risiko des Fahrens unter Alkoholeinfluss von vielen Velo-, E-Bike- und E-Trottinett-Lenkenden unterschätzt», erklärt Christoph Jöhr, Leiter Verkehrsverhalten bei der BFU. Bereits geringe Mengen Alkohol würden ausreichen, um die Fahrfähigkeit zu beeinträchtigen, und zwar unabhängig vom Fortbewegungsmittel.
Im Winter sei besondere Vorsicht geboten, so Jöhr: «Auf schnee- oder eisbedeckten Strassen kann es auf dem Velo, E-Bike und E-Trottinett bereits nüchtern zu heiklen Situationen kommen.» Er erinnert daran, dass die Alkoholgrenze von 0,5 Promille für alle Fahrzeuge im Strassenverkehr gilt – auch auf dem E-Trottinett, auf dem Velo und dem E-Bike.
Sicher und gesund nach Hause kommen
• Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
• Mit dem Fahrzeug unterwegs und trotzdem getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
• Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin, der Fahrer nicht trinkt.
• An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithalten.
PD/AMO