Gemeinde Saanen
Einwohnergemeinde Saanen Wasserversorgung
Wintersicherung Frostschutz bei Wasserbezügen
Alle Wasserbezüger – insbesondere auf Baustellen (Bauführer, Baumeister, Sanitärinstallateure, ...
Gemeinde Saanen
Einwohnergemeinde Saanen Wasserversorgung
Wintersicherung Frostschutz bei Wasserbezügen
Alle Wasserbezüger – insbesondere auf Baustellen (Bauführer, Baumeister, Sanitärinstallateure, Architekten) sowie Gewerbe, Landwirtschaft und weitere Nutzer – werden aufgefordert, ihre Wasserbezüge für den Winter frostsicher zu machen oder zu demontieren.
Das Laufenlassen von Wasser sowie der Betrieb von laufenden Brunnen ist untersagt, da dies die Trinkwasserversorgung gefährdet (Wasserversorgungsreglement vom 1. Januar 1991, Art. 10).
Vorschriften für Frostschutz
– Für Wasserbezüge, die im Winter weiter genutzt werden, ist eine Bewilligung der Wasserversorgung erforderlich.
– Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, um Leitungen vor Frost zu schützen, beispielsweise:
• Verwendung eines Heizbandes und Isolation
• Installation von Entleerungs schiebern
• Sicherstellung einer Überde ckung von mindestens 1,20m
Hydrantenbenutzung
Die Nutzung von Hydranten ohne Bewilligung ist strengstens untersagt. Hydranten stehen ausschliesslich der Feuerwehr für den Brandfall zur Verfügung (WVR Art. 31).
Überprüfungen und Gebühren
– Installationen werden von der Wasserversorgung überprüft. Unberechtigte Wasserbezüge werden abgestellt.
– Bei nicht bewilligten Wasserbezügen werden doppelte Gebühren für eine einmalige Bezugsbewilligung von zwei Monaten in Rechnung gestellt. Der Rechtsweg bleibt vorbehalten.
Saisonaler Verbrauch
– Das Auffüllen von privaten Schwimmbädern ist meldepflichtig und muss bis spätestens 20. Dezember erfolgen.
– Danach ist bis 15. Januar und während des gesamten Februars ist das Auffüllen aufgrund von saisonalem Grossverbrauch untersagt.
Wir danken Ihnen im Namen aller Wasserbezüger und der Wasserversorgung für die strikte Einhaltung dieser Vorschriften zum Schutz des Trinkwassers.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 033 748 92 98 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Wasserversorgung Saanen
Baugesuch Nr. 2025-118 (eBau-Nr. 2025-8008)
Baugesuchstellerin: Barbara Jung, Gstaadstrase 6, 3792 Saanen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Simon Krähenbühl, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Verbinden zweier Wohneinheiten mittels Wanddurchbruch. Aufheben zweier Cheminées und Ersatz durch ein neues Cheminée (bereits ausgeführt).
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 6, 3792 Saanen
Parzelle: 1065
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 2. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 2. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2024-034.001
(eBau-Nr. 2024-4907)
Baugesuchsteller: Alexander Grädel, v.d. Hansueli Müllener, Mattenstrasse 92, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Hansueli Müllener, Mattenstrasse 92, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mistlagerplatz und Güllegrube (bewilligt am 28. Juni 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiebung der Güllegrube gemäss Plan. Erhöhen der Flügelmauer von 40 auf 120cm.
Strasse/Ort: Meielsgrundstrasse 57, 3780 Gstaad
Parzelle: 125
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mistlagerplatz
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-060
(eBau-Nr. 2025-4912)
Baugesuchstellerin: Sarah Schmid, Allmistrasse 51, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Wohnung in zwei separate Wohneinheiten.
Strasse/Ort: Allmistrasse 51, 3792 Saanen
Parzelle: 5924
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 2. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2020-181.001
(eBau-Nr. 2025-6249)
Baugesuchsteller: Chesery AG, c/o Fair Trade SA, Dimitri Waeber, Gsteigstrasse 70, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Aufhebung des Restaurants Chesery und Interne Umbauarbeiten. Neubau eines Chalets mit Geschäftsfläche und einer Wohnung östlich des Chalest Chesery (bewilligt am 23. März 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissund Fassadenanpassungen mit Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Alte Lauenenstrasse 6 + 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 2735
Nutzungszone: Dorfkernzone DK8
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 25. November bis 29. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 25. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-112 (eBau-Nr. 2025-11704)
Baugesuchsteller: Montaigne Trust LTD, Oberbortstrasse 31, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau eines unbeheizten Autoausstellungsraumes und Bau eines neuen Mehrfamilien-Chalets mit Untergeschoss. Umplatzierung des Gartenhäuschens
Strasse/Ort: Oberbortrasse 31, 3780 Gstaad
Parzelle: 4293
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart:
– Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
– Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 25. November 2025 bis 29. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 25. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-136 (eBau-Nr. 2025-12359)
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Bauwerk AG, Hoch- und Tiefbau, Lauenenstrasse 110, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Areal-Beschilderung Werbe-Pylone
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 110, 3780 Gstaad
Parzelle: 2486
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung/ Reklame
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 25. November bis 29. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 25. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Amtliche Vermessung – Nachführungsgeometer 2026–2033
Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerks in der Gemeinde Gsteig musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden.
Es ist ein Angebot eingegangen. Folglich wählte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. April 2025 Herrn Martin Baumann, Baumann Vermessungen AG, Saanen, als Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2026 bis 2033.
Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeolG) schreibt vor, dass der Nachführungsvertrag zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigte diesen am 17. November 2025.
Gsteig, 25. November 2025
Der Gemeinderat
Gemeinde Lauenen
Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde Lauenen sind neu erhoben worden.
Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 2. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung Lauenen öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformationen des Kantons Bern genehmigt.
Lauenen, 2. Dezember 2025
Gemeinderat Lauenen
