Gemeinde Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-079.001 (eBau-Nr. 2025-7358)
Baugesuchsteller: Grand Hotel Park SA, John C. R. Nery, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + ...
Gemeinde Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-079.001 (eBau-Nr. 2025-7358)
Baugesuchsteller: Grand Hotel Park SA, John C. R. Nery, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Aussenpool
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anbau eines unterirdischen Technikraumes für Technik Aussenpool
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Parzelle: 462
Nutzungszone: ÜO Nr. 27 Park Hotel
Nutzungsart: Unterbringen von technischen Anlagen
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 18. November bis 18. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 18. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2019-057
Verlängerung der Geltungsdauer Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 3. Februar 2028
Baugesuchsteller: Emilio Ferre Sole und Francisca Lopez Fernandez, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einstellhalle im Untergeschoss (Gesamtbauentscheid in Rechtskraft getreten am 3. Februar 2023)
Strasse/Ort: Jomenweg 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 3100
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2, ZWG
Ausnahme: Art. 25 KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 18. November bis 18. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 18. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-133 (eBau-Nr. 2025-11625)
Baugesuchsteller: EFG Gerber &
STWEG Chalet Oldenhorn, Stephan Gerber, Rüttimattstrasse 6, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau Chalet Rüttimattstrasse 6 sowie Neubau Garage auf der Parzelle Nr. 5943
Strasse/Ort: Rüttimattstrasse 4a und 6, 3780 Gstaad
Parzellen: 4165 und 5943
Nutzungszone: W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 18. November bis 18. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 18. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-060.001 (eBau-Nr. 2023-11340) Baugesuchsteller: Madora AG, Philipp & Evelyne Reber, Belairstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Reklame mit Anbau Windfang mit Flachdach und eingeschossiger Anbau für Arztpraxis
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Auf den eingeschossigen Anbau (Medikamentenroboter) wird verzichtet, es wird nur das Vordach mit PV-Anlage realisiert
Strasse/Ort: Belairstrasse 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 6596
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Eingangsüberdachung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-131 (eBau-Nr. 2025-15279)
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erweiterung Bürogebäude unter best. Laube zur Erstellung von einem zusätzlichen Büroraum
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Parzelle: 990
Nutzungszonen: Dorfkernzone DK3
Nutzungsart: Erweiterung Bürofläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: ISOS Saanen
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt
Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-126 (eBau-Nr. 2025-1685)
Baugesuchsteller: Einf. Ges. Mille Fleurs, per Adresse Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um- und Anbau bestehendes Gebäude mit Unterkellerung und Anschluss an die bewilligte Einstellhalle
Strasse/Ort: Untergstaadstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzellen: 1134, 6378
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahmen: Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche; Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-113 (eBau-Nr. 2025-3702)
Baugesuchsteller: BC Business Computers AG, Christoph Oschwald, Suurstoffi 20, 6343 Rotkreuz
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Bau einer Sicherheitsschleuse und Warteraum des Daten-Sicherungs-Zentrums
Strasse/Ort: Allmistrasse, 3792 Saanen
Parzelle: 3462
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand, Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 11. November bis 12. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-108.001 (eBau-Nr. 2022-11897) Baugesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Vertreter: Sarah Glandien, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Thomas Werren, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG. Neuer Mast mit Antennen und Systemtechnik im Dach. / GSTA (bewilligt am 22. Februar 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf die Abschirmung und die Anpassung der rechnerischen Prognose an die angepasste Vollzugsempfehlung
Strasse/Ort: Belairstrasse 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 3303
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Mobilfunkanlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 11. November bis 12. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-123 (eBau-Nr. 2025-14027)
Baugesuchsteller: Marco Schopfer, Bergmatteweg 25, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben:
– Anbau Ökonomiegebäude, Einbau von drei Futtersilos sowie Remisenfläche
– Neubau Betankungsplatz, Neubau Waschplatz für Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
Strasse/Ort: Bergmatteweg 26a, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 695
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 11. November bis 12. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
eBau-Nr. 2025-7517
Baugesuchsteller: Alfred Reichenbach, Kirchstrasse 46, 3782 Lauenen
Vertreter: Grünenwald Architektur AG, Oberriedstrasse 13, 3775 Lenk
Bauvorhaben: Neubau eines Gewerbegebäudes mit fünf Wohnungen und einer Autoeinstellhalle
Nutzungsart: Erstwohnungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Prefa Dachziegel anthrazit, Photovoltaikanlage und Solarthermie
Standort: Lauenen, Chämelistrasse Nr. 7, Parzelle Nr. 1905
Baugebiet: Überbauungsordnung «Gewerbezone Chämeli»
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 19. Dezember 2025
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Nachträgliches Bau- und Ausnahmegesuch
2025-021.000 eBau 2025-14047
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Reichen Werner, Sonnige Lauenenstrasse 67, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 360
Adresse/Standort: Hüenerbärg, Schönenbodenweg 49a, Lauenen
Bauvorhaben: nachträgliches Baugesuch: Um- und Anbauten Weidgemach
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte:
– Gewässerschutzbereich Au;
– Landschaftsschutzgebiet;
– Wildruhezone;
– Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung
Nutzungsart: Weidgemach
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: vom 18. November bis 18. Dezember 2025
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lauenen, 18. November 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch
Projektänderung 2025-004.000 eBau 2023-9172
Baugesuchsteller: Reichenbach Toni, Bodenstrasse 58, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Burri-Bohren Reto, Lauenenstrasse 57, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 864 und 1341
Adresse/Standort: Bodenstrasse 58 und 59
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus Bodenstrasse 59 und Umnutzung Wohnteil Bodentrasse 58
Projektänderung: Standortverschiebung Neubau Wohnhaus Bodenstrasse 59
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekte: erhaltenswert
Nutzungsart: Erstwohnung
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 11. November 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1940 eBau-Nr. 2025-16459
Bauherrschaft: Chappuis René und Therese, Usseri Zälgstrasse 6, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Holzheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Nutzungsart: Technische Anlage
Ort: Feutersoey, Usseri Zälgstrasse 6
Flurname: Zälg
Parzelle: 187
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebiets
Einsprachefrist: vom 18. November bis 18. Dezember 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 12. November 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1937 eBau-Nr. 2025-16089
Bauherrschaft: Jaggi Stefan und Karin, Erlestrasse 16, 3784 Feutersoey
Projektverfasserin: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden angebauten Scheune zu einer touristisch bewirtschafteten Wohnung (Einliegerwohnung) mit entsprechendem Grundbucheintrag und gleichzeitigem Erstwohnungseintrag einer bestehenden Wohnung im Bauernhaus Nr. 16
Hauptmasse: analog bestehend
Bauart: Beton, Mauerwerk, Holzkonstruktion, Satteldach, Wellblech braun und Aufdach-Fotovoltaikanlage
Ort: Feutersoey, Erlestrasse 16
Flurname: Erle
Parzelle: 1720
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 11. November bis 11. Dezember 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 9. November 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
