AMTLICHER ANZEIGER
21.10.2025 Amtlicher AnzeigerProjektänderung nach Art. 43 BewD 2023-144.002 (eBau-Nr. 2023-22367) Baugesuchstellerin: Ana Maria de Moura Cunha, Wispilenstrasse 93, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 ...
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-144.002 (eBau-Nr. 2023-22367) Baugesuchstellerin: Ana Maria de Moura Cunha, Wispilenstrasse 93, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus mit Einstellhalle
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Einbau Cook-Cook-Holzgrill in Küche OG mit Kaminanlage über Dach, interne Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 4298
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Technische Anlage
Gewässerschutzbereich: Au
Einsprachefrist: vom 21. Oktober bis 20. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 21. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-109 (eBau-Nr. 2025-11536)
Baugesuchstellerin: Lisa Woodward, Park Avenue New York 960, 10028 New York
Projektverfasser/Vertreter: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Interner Umbau der Erdgeschosseinheit mit Grundrissanpassungen sowie Einbau eines neuen Fensters an der Nordfassade zur Umnutzung der bisherigen Arztpraxis in eine Wohnung
Strasse/Ort: Dorfstrasse 46, 3792 Saanen
Parzelle: 2412
Nutzungszone: Dorfkernzone DK4
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen/ISOS-Perimeter
Einsprachefrist: vom 21. Oktober bis 20. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 21. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-127 (eBau-Nr. 2025-14332)
Baugesuchsteller: Bauwerk AG, Hoch- und Tiefbau, Lauenenstrasse 102, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Bauwerk AG, Hochund Tiefbau, Lauenenstrasse 102, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Temporäre Lagerplätze als Zwischennutzung auf dem Gewerbeareal Tomi auf zusehen, bis zur Nutzung durch die Baurechtnehmer der betroffenen Abschnitte
Strasse/Ort: Lauenenstrasse, 3780 Gstaad
Parzelle: 243
Nutzungszone: Gewerbezone G
Nutzungsart: Zwischenlagerung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 21. Oktober bis 20. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellte Verlockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 21. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-168 (eBau-Nr. 2024-10226)
Baugesuchsteller: Niklaus Grünenwald, Aeussere Gasse 8, 3770 Zweisimmen
Projektverfasser: Matthias Grünenwald, Thunstrasse 11b, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Materialdepot für Bewirtschaftung des Waldes
Strasse/Ort: Unteri Gürütschere, Grischbachstrasse, 3792 Saanen
Parzelle: 7095
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Materialdepot für Bewirtschaftung des Waldes
Schutzgebiet: Wildschutzgebiet NI5
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung
Einsprachefrist: vom 21. Oktober bis 21. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 21. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-110 (eBau-Nr. 2025-11671)
Baugesuchsteller: Louis Frédéric Pfyffer von Altishofen, Badweidlistrasse 3, 3780 Gstaad
Vertreter: Bau und Sanierung GmbH, Theo Zingg, Gsteigstrasse 111a, 3783 Grund bei Gstaad
Projektverfasser: Plawa AG, Allmendweg 2, 3662 Seftigen
Bauvorhaben: Erweiterung der Terrasse an Südfassade auf Stützenkonstruktion
Strasse/Ort: Badweidlistrasse 3, 3780 Gstaad
Parzelle: 4220
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Terrasse
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 26 Abs. 3b, BauR, Baugestaltung
Einsprachefrist: vom 21. Oktober bis 20. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation (eBau-Nr. 2025-13162)
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Sanierung des Wanderweges Gstaad–Eggli im Bereich Obers Motzi durch Änderung der Linienführung (Neubau ca. 330m, Rückbau ca. 200m)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad, Obers Motzi, Parzelle Nr. 641
Baugebiet: Landwirtschaftszone/ Überbauungsordnung «Schneesportgebiet Eggli-Pra Cluen»
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen
– Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– geschützte Pflanzen
– geschützte Tiere
– Schutzwald
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 14. November 2025
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2025-119 (eBau-Nr. 2025-14282)
Baugesuchstellerin: Elizabeth Woodward, Park Avenue 960, 10018 New York USA
Projektverfasser und Vertreter:
Hausprofi Saanenland GmbH, Susanne Staub, Turbachstrasse 67, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Zusammenlegung zweier Wohnungen
Strasse/Ort: Dorfstrasse 44, 3792 Saanen
Parzelle: 277
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen
Schutzobjekt: K-Objekt erhaltenswert
Einsprachefrist: vom 14. Oktober 2025 bis 13. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Ordentliche Gemeindeversammlung, 22. November, 13.30 Uhr in der Turn- und Mehrzweckhalle Lauenen.
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind dazu freundlich eingeladen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.
Traktanden
1. Wahlen
– Wahl des/der Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten/in
– Wahl von zwei resp. drei Mitgliedern des Gemeinderats
2. Budget 2026
– Orientierung über den Finanzplan 2025–2030
– Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze, Genehmigung Budget 2026
3. Organisationsreglement Einwohnergemeinde Lauenen
Genehmigung Teilrevision
4. Gstaad Saanenland Tourismus
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 336’000.– für die Ausrichtung jährlich wiederkehrender Beiträge von Fr. 84’000.– über die nächsten vier Jahre (2026–2029)
5. Skifuture Saanenland
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 45’000.– für die Ausrichtung eines Beitrags an die Beschneiungsanlage
6. Verschiedenes
Info über Schule Lauenen
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen ca. zwei Wochen vor der Versammlung in der Informationsbroschüre. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Lauenen, 21. Oktober 2025
Der Gemeinderat Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-019.000 (eBau 2025-13691)
Baugesuchsteller: Stähli Christoph, Lauenenseestrasse 44a, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Stähli Christoph, Lauenenseestrasse 44a, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1895 und 489
Adresse/Standort: Lauenenseestrasse 44a und 43a, Lauenen
Bauvorhaben: PV-Anlage auf bestehender Dachfläche des Ökonomieteils und der Remise
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/ Schutzobjekte:
– Gewässerschutzbereich Au
– Moorlandschaft Nr. 19 Lauenensee
Nutzungsart: Erstwohnung
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb Bauzone
– Waldabstand unterschritten (bestehenes Gebäude)
– Gewässerabstand unterschritten
(bestehendes Gebäude)
Auflage- und Einsprachefrist: von 21. Oktober bis 20. November 2025
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lauenen, 21. Oktober 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Baugesuch 2025-022.000 (eBau 2025-14460)
Baugesuchsteller: Welten Samuel Max, Wyssgasse 9, 8004 Zürich
Projektverfasser: Reichenbach & Hauswirth AG, Dorfstrasse 34, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1420
Adresse/Standort: Sonnige Lauenenstrasse 22, Lauenen
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugebiet: Zone mit Planungspflicht, ZPP Nr. 1 Grünbühl
Schutzzone/Schutzobjekte: Keine
Nutzungsart: Ferienhaus
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 13. November 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 14. Oktober 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
