90 Prozent der Grundstücke wurden bisher neu bewertet

  25.01.2022 Saanenland

Wie die Finanzdirektion des Kantons Bern mitteilt, wurden im Rahmen der amtlichen Neubewertung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke bisher 90 Prozent der Grundstücke neu bewertet. Rund 11700 Einsprachen sind eingegangen, davon wurden bis jetzt 20 Prozent bearbeitet.

In der Märzsession 2017 hat der Grosse Rat eine allgemeine Neubewertung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und Wasserkräfte per 2020 (AN20) beschlossen. «Basis für diese Neubewertung sind die neuen nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen, welche von einer eigens dafür einberufenen kantonalen Schatzungskommission geprüft und abgenommen wurden. Alle Liegenschaften werden steuerlich neu bewertet, unabhängig davon, in welcher Region sich die Liegenschaft befindet oder um welche Gebäudeart es sich handelt», schreibt die Finanzdirektion.

730000 Grundstücke betroffen
Insgesamt werden im Kanton Bern – Stand per 31. Dezember 2021 – rund 730’000 Grundstücke neu bewertet. Für 671’757 Grundstücke (rund 90 Prozent) wurde der neue Amtliche Wert bereits eröffnet. «Die übrigen weisen Besonderheiten auf und werden nach deren Prüfung fortlaufend eröffnet», heisst es in der Mitteilung. Bisher seien 11’734 Einsprachen eingegangen, davon wurden 2326 (19,8 Prozent) bereits bearbeitet.

Bundesgerichtsentscheid zum Ziel-Medianwert von 70 Prozent
Der Grosse Rat hatte den Ziel-Medianwert (anzustrebender Amtlicher Wert im Verhältnis zum Verkehrswert) per Dekret auf 70 Prozent festgelegt, wogegen der Regierungsrat einen Ziel-Medianwert von 77 Prozent vorgeschlagen hatte. Gegen diesen Ziel-Medianwert von 70 Prozent war beim Bundesgericht Beschwerde erhoben worden mit der Begründung, dass dieser Wert zu tief liege. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde am 21. Dezember 2021 nach einer öffentlichen Beratung gut, wobei die Urteilsbegründung noch aussteht. Das Bundesgericht hob einzig den Passus im Dekret des Grossen Rats auf, der den Ziel-Medianwert festlegte. «Alle übrigen Bestimmungen gelten weiterhin, und die AN20 ist weiter umzusetzen», schreibt die Finanzkommission. Durch den Bundesgerichtsentscheid würden weder die AN20 noch gestützt darauf bereits erlassene Verfügungen hinfällig. Und aufgrund der geltenden Rechtslage müsse die Steuerverwaltung auch die rund 10 Prozent noch nicht verfügten Amtlichen Werte in nächster Zeit gemäss den Vorgaben der AN20 eröffnen.

Der Regierungsrat werde die Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids vom 21. Dezember 2021 beurteilen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Danach werde er das weitere Vorgehen festlegen.

PD/ANITA MOSER


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