Ab dem 1. Dezember gelten in den Wildschutzgebieten des Kantons Bern neue Regeln, um Wildtiere vor Störungen zu schützen.
«Die Regeln beinhalten Weg- und Routengebote sowie eine Leinenpflicht», schreibt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ...
Ab dem 1. Dezember gelten in den Wildschutzgebieten des Kantons Bern neue Regeln, um Wildtiere vor Störungen zu schützen.
«Die Regeln beinhalten Weg- und Routengebote sowie eine Leinenpflicht», schreibt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Medienmitteilung. Ziel sei, dass Wildtiere in der besonders sensiblen Zeit weniger stark von Freizeit-, Sport- und Tourismusaktivitäten gestört werden. Das betreffe insbesondere Schneeschuhwandern und Skitouren abseits der offiziellen Route oder durch ruhige Wildtiereinstände. Im Frühling betreffe es unangeleinte Hunde: Mit der Leinenpflicht werde verhindert, dass Hunde Wildtiere zu der Zeit jagen, in der sie ihre Jungen zur Welt bringen, so die WEU. Die Bestimmungen seien spezifisch für jedes Wildschutzgebiet definiert. Sie gelten bis zur Brut- und Aufzuchtzeit im Frühjahr oder Sommer. Wildhüter führten Kontrollen in den Gebieten durch. «Beruhigte Zonen wirken sich positiv auf Wildtiere aus und können für das Überleben einer Art wichtig sein. Zudem tragen störungsarme Wildschutzgebiete wesentlich dazu bei, Wildschäden am Wald zu reduzieren», schreibt die WEU weiter. Die Schutzbestimmungen der einzelnen Wildschutzgebiete sind im «Geoportal des Kantons Bern» und im Anhang 2 der Verordnung vom 26. Februar 2003 über den Wildtierschutz ersichtlich und abrufbar.
PD/AMO
Informationen zum Verhalten in Wildschutzgebieten und für die Tourenplanung: https://naturfreizeit.ch/schneesport-mit-ruecksicht