AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 16.05.2023

  16.05.2023 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Römisch-katholische Kirchgemeinde Gstaad

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 18. Juni 2023, 11.00 Uhr im Kirchenzentrum Zweisimmen Traktanden:

1. Begrüssung, Genehmigung der Traktanden
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2022
4. Rechnung 2022
5. Orientierung Neubau Pfarrhaus Gstaad
6. Verschiedenes

Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2022 sowie die Rechnung 2022 können an folgenden Orten eingesehen werden:

• Pfarramtssekretariat, Gstaad
(Tel. 033 744 11 41)
• Eva Regli, Zweisimmen
(Tel. 033 722 33 23)
• Michèle Kuhnen, Lenk
(Tel. 033 733 18 27)

Gstaad, im Mai 2023
Der Kirchgemeinderat


Verkehrserschwerung und Sperrungen infolge Belagsarbeiten

Ab Montag, 22. Mai 2023

Belagsarbeiten auf folgenden Strassen:
Bellerivestrasse: Bahnübergang bis Katerwegbrücke
Chalberhöni: Talstation Sesselbahn bis Verzweigung Lätzi Weid

Wegen Belagsarbeiten kann es zu Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten kommen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Signalisationen vor Ort und befolgen Sie die Anweisungen des Baustellenpersonals. Die Sperrungen werden auf Infotafeln vor Ort signalisiert.
Während den Sperrungen ist tagsüber keine Zu-/Wegfahrt zu den betroffenen Liegenschaften, keine Anlieferungen, kein Schwertransport möglich.
Witterungsbedingt können die Belagsarbeiten verschoben werden. Auskunft erteilt der Werkhof Saanen, Tel. 033 748 93 99.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Bauverwaltung Saanen


Kehrichtabfuhr über Auffahrt

Donnerstag, 18. Mai 2023

Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus. Die Abfuhr im Gebiet Gruben wird auf Freitag, 19. Mai 2023 verlegt.
Bauverwaltung Saanen


Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: Les Ateliers Gstaad S.A., Promenade 47, 3780 Gstaad, CHE- 270.396.017
Datum der Konkurseröffnung: 24. Januar 2023
Datum der Konkurseinstellung: 3. Mai 2023
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 20. Mai 2023 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 10. Mai 2023.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland


Entsorgung von Neophyten und Unkräutern

Pflanzenarten, welche nicht heimisch sind und/oder sich stark ausbreiten (z.B. Goldrute, Kirschlorbeer, Riesenbärenklau, Blacken, Disteln).
Ab sofort können Neophyten und Unkräuter gratis bei der AVAG-Entsorgungs- und Recyclingstation (Oeystrasse 46a, Saanen) entsorgt werden.
Bauverwaltung Saanen


Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

S-0178352.1 Transformatorenstation Abländschenstrasse 23
– Neubau auf Parzelle 479 der Gemeinde Saanen
Koordinaten: 2588367/1157376

S-0124120.2
Mast-Transformatorenstation Schulhaus-Abländschen
– Aufbau Stationsschalter FSUE
Koordinaten: 2588725/1158381

L-0131747.3
20 kV-Leitung zwischen den Mast-Transformatorenstationen Ski-Abländschen und Schulhaus Abländschen
– Teilneuverlegung

L-0235135.1
20 kV-Kabel zur Transformatorenstation Abländschenstrasse 23 ab Mast Nr. 192 der Leitung

L-0131747
– Neuverlegung

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, im Namen von der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchunterlagen werden vom 18. Mai 2023 bis zum 16. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches
Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-021

eBau-Nr. 2022-8768
Baugesuchsteller:
Corso Serra Di Cassano, Honeggstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Thomas Moser, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Ersatzneubau Wohnhaus und Sanierung der Scheune
Strasse/Ort: Honeggstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 6518
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 16. Mai 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-109.001

eBau-Nr. 2022-12032
Veröffentlichung Projektänderung nach Art. 43 BewD

Baugesuchsteller: Einf. Gesellschaft Parz. 4227, v.d. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anbau neue Einstellhalle unter Terrain, Umbau im Erdgeschoss mit diversen Fassadenänderungen und inneren Umbauarbeiten
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiebung der Einstellhalle und die damit verbundene Anpassung des Strassenanschlusses
Strasse/Ort: Grubenstrasse 51, 3780 Gstaad
Parzellen: 4227, 893
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)/Parkierung
Ausnahmen:
Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 41c GschW, Bauvorhaben im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 001 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Mai 2023


Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung

Projektänderung nach Art. 43 BewD 2019-093.002

eBau-Nr. 2019-146
Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 25, Ersatzneubau Einfamilienhaus mit Einstellhalle (bewilligt am 30. Oktober 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Erliweg 25, 3778 Schönried
Parzelle: 5303
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Mai 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2012-133.003

eBau-Nr. 2023-8412
Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft Zurkinden/Iff/Stebler, v.d. Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, Autounterstand sowie Nebenräume im UG (bewilligt am 17. Juli 2017)
Projektänderung 003 umfasst im Wesentlichen: Fassadenanpassungen, Einbau eines Panoramafensters im EG und ein erdverlegter Gastank für die beiden Cheminées im OG und DG
Strasse/Ort: Lädelistrasse 15, 3778 Schönried
Parzelle: 5332
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Wohnnutzung ohne Nutzungsbeschränkung, technische Anlage
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 003 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 16. Mai 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2019-126

eBau-Nr. 2019-335
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 29. Mai 2025

Baugesuchsteller: Philipp Matti, v.d. Gehret Design GmbH, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung des bestehenden Wohnhauses (bewilligt am 29. April 2020, rechtskräftig am 29. Mai 2020)
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Cheserystrasse 34
Parzelle: 5272
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11, Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen:
Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 16. Mai 2023 bis 15. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Mai 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2023-3461
Baugesuchsteller:
Hotel Olden AG, Promenade 35, 3780 Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Chalet Marie
Nutzungsart: Hotel
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Ethernit grau, Photovoltaik
Standort: Gstaad, Promenade 37, Parzelle Nr. 1630
Baugebiet: Hotelzone D3
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten der Mindestraumhöhe
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Schützenswertes K-Objekt Hotel Olden
– Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 8. Juni 2023
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Thomas Blum


Baupublikation

eBau-Nr. 2023-5848
Baugesuchsteller:
Hotel Olden AG, Promenade 37, 3780 Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung Gastronomieküche Hotel Olden (nachträgliches Baugesuch)
Nutzungsart: Hotel Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad, Promenade 37, Parzelle Nr. 1630
Baugebiet: Hotelzone D3
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Schützenswertes K-Objekt Hotel Olden
– Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 8. Juni 2023 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt, weil es sich um ein nachträgliches Baugesuch handelt.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Thomas Blum


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-042

eBau-Nr. 2023-7304
Baugesuchsteller:
Erich und Otto Zingre, Lusweg 25, 3783 Grund bei Gstaad
Projektverfasser: Hoch- und Tiefbau Gobeli Bau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau zweiseitig offener Autounterstand
Strasse/Ort: Lusweg 25c, 3783 Grund bei Gstaad
Parzelle: GBB 1203
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Autounterstand
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 9. Mai bis 8. Juni 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Mai 2023

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Baugesuch Nr. 1881

eBau-Nr. 2023-9470
Bauherrschaft:
Marti Andreas, Pillonstrasse 16, 3785 Gsteig
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Heizung durch eine auf der Nordostseite von Wohnhaus Nr. 16 aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
Nutzungsart: Technische Anlage
Ort: Gsteig, Pillonstrasse 16
Flurname: Hanseli
Parzelle: 1465
Nutzungszone: UeO Nr. 6 «Hanseli», Wohnzone W2
Einsprachefrist: vom 16. Mai bis 15. Juni 2023
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 15. Mai 2023

Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung


Gemeinde Lauenen

Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2023-5528
Baugesuchsteller:
Michael und Barbara Annen, v.d. Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Nutzungsart: Erstwohnung
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Eternit dunkel, Photovoltaikanlage
Standort: Lauenen, Grünbühlstrasse, Parzelle Nr. 2000
Baugebiet: Zone mit Planungspflicht Nr. 1 «Grünbühl»
Beanspruchte Ausnahmen:
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Unterschreiten des Waldabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Ufervegetation
– Gerinneschutzwald
– Gewässerschutzbereich Au und üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. Juni 2023
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss
Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Thomas Blum


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2023-5354
Baugesuchsteller:
Dominic Hauswirth, Bissenstrasse 35, 3780 Gstaad
Grundeigentümer: Silver Hauswirth, Lauenenstrasse 45, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Ersatzbau eines von einem Erdrutsch erfassten Forsthauses ohne Zufahrt
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Blech braun
Standort: Lauenen, Wolfeggstrasse Nr. 37e, Parzelle Nr. 1204
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. Juni 2023 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Stv. Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Thomas Blum

Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen


Obligatorische Orientierung (Einschreibung) für Lernende ab Schuljahr
2023/2024 Wirtschaftsschule Thun

Standort Gstaad

Dienstag, 20. Juni 2023
– Kaufleute EFZ
– Detailhandelsfachleute EFZ

Standort Thun

Montag, 19. Juni 2023
– Detailhandelsfachleute EFZ
– Detailhandelsassistent:innen EBA

Montag, 19. Juni 2023
– Entwickler:innen Digitales Business EFZ
– Entwickler:innen Digitales Business EFZ Berufsmaturität 1 Typ Wirtschaft

Dienstag, 20. Juni 2023
– Kaufleute EFZ
– Kaufleute EFZ Berufsmaturität 1 Typ Wirtschaft
– Kaufleute EBA

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.wst.ch/berufsfachschule/termine-">https://www.wst.ch/berufsfachschule/termine- administratives/einschreibungen/


Kanton Bern

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Oberland West in 3714 Frutigen, bleibt am Freitag, 19. Mai 2023 den ganzen Tag geschlossen.
Die Präsidentin

 

 


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